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     1418  0 Kommentare Grenke-Aktie mit weiterem Kursbeben

    Die Grenke (WKN: A161N3)-Aktie macht ihren Anlegern seit Mitte 2018 keine Freude mehr. Seitdem ist sie vom Hoch bereits über 73 % gefallen (09.02.2021). Den heftigsten Einbruch erlebte die Grenke-Aktie im letzten Jahr (2020).

    Fraser Perring, der unter börsennotierten Unternehmen ständig auf der Suche nach Ungereimtheiten ist und bei Verdachtsfällen auf fallende Kurse setzt, brachte 2020 Betrugs- und Geldwäschevorwürfe gegen Grenke vor.

    Der IT-Leasing-Anbieter wies sie alle zurück und konnte einen Großteil von ihnen bereits entkräften. Anders als bei Wirecard (WKN: 747206) stimmen bei Grenke bisher Bilanz und Kontoguthaben überein.

    Prüfer stoßen auf Probleme

    Grenke hat schnell reagiert und viele Maßnahmen ergriffen. So untersuchen derzeit die Wirtschaftsprüfer KPMG und Mazars (im Auftrag der BaFin) die Bilanzen des Unternehmens. Ein abschließender Bericht steht noch aus. Doch in der Zwischenzeit müssen sie nun in der internen Revision auf Probleme gestoßen sein.

    Grenkes Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp benennt in einem Brief die Mängel. Dabei werden unter anderem die „Qualität von Arbeitspapieren, die Möglichkeit des Vorstandes, festgestellte Mängel verwerfen zu können oder die Tatsache, dass die Innenrevision keine eigene Untersuchung der Viceroy-Vorwürfe initiierte“ benannt.

    Auswirkungen auf die Bilanzen ergeben sich daraus allerdings nicht. Der bisherige Vorstand und Leiter des operativen Geschäfts Mark Kindermann trat nach einem Gespräch mit dem Aufsichtsrat dennoch zurück. Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp erläutert nachträglich, dass die BaFin die Interne Revision und Compliance kritisierte und Herr Kindermann deshalb alle Ämter niedergelegt habe.

    Grenke Aktie: Interne Revision und Compliance in der Kritik

    Grenke teilte offiziell mit, dass „es zu kritischen vorläufigen Bewertungen bisheriger interner Prozesse in der Compliance-Organisation und der internen Revision gekommen“ sei. Im Bereich der Compliance zählt Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp folgende Punkte auf:

    „Prozessuale Schwächen bei der Dokumentation von Related Parties, mangelnde Nachvollziehbarkeit von Aktualisierungen des Compliance-Handbuchs, Infragestellung der Messgrößen für die Bewertung der Compliance-Risiken, unzureichende Dokumentation der schriftlichen Jahresberichte der Compliance-Funktion sowie auch hier eine nicht angemessene personelle Ausstattung der Compliance-Funktion.“

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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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