Steuerliche Verlustrechnung
Warum Optionsscheine keine Termingeschäfte sind. Hunderttausende Anleger von dieser Definitionsfrage betroffen.
Der Steuerjurist Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen vertritt die Auffassung, dass es gute Gründe dafür gibt, Optionsscheine nicht als Termingeschäfte zu betrachten. Damit stützt er den Juni-Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, dürften mehrere Hunderttausend Privatanleger aufatmen – die neue Verschärfung im Steuerrecht beträfe sie weitgehend nicht. Einzelheiten zum Gutachten und einiges mehr, finden Sie im aktuellen Newsletter des DDV>>>
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