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    Eyemaxx-Anleihen  274  0 Kommentare Anleihegläubiger stimmen Anpassungen der Anleihebedingungen zu


    Erleichterung bei der Eyemaxx Real Estate AG – die Anleihegläubiger des Unternehmens haben den Anpassungen der Anleihebedingungen auf den jeweils zweiten Gläubigerversammlungen für die Anleihen 2018/23, 2019/24 und 2020/25 mit deutlicher Mehrheit und beschlussfähigen Quoren zugestimmt. Allen voran wurde die Senkung bzw. Einhaltung der Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 % in den Anleihebedingungen beschlossen, damit Eyemaxx zukünftig auch bei kurzfristigen Bewertungsschwankungen – wie in der Corona-Pandemie geschehen – finanzieller Gestaltungsspielraum bleibt.

    „Volle Konzentration aufs operative Geschäft“

     „Wir freuen uns, dass alle drei Anleihegläubigerversammlungen erfolgreich verlaufen sind und die Bedingungen unserer Unternehmensanleihen entsprechend angepasst werden. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass das Finanzmanagement unseres Unternehmens nicht mehr den temporären Wertschwankungen einzelner Projekte im Zuge der COVID-19- Pandemie ausgeliefert ist. Jetzt können wir uns wieder voll und ganz auf unser operatives Geschäft konzentrieren und haben die Basis für weitere solide Unternehmensentwicklungen geschaffen. Unser Dank gilt allen Anleihegläubigern für ihre Unterstützung“, so Dr. Michael Müller, CEO der Eyemaxx Real Estate AG.

    Die Ergebnisse im Einzelnen:

    Eyemaxx-Anleihe 2018/23

    Die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3) der Eyemaxx Real Estate AG haben auf der heutigen Anleihegläubigerversammlung der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung nahmen 28,13 % des Nominalkapitals teil. Damit wurde das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25 % übertroffen. Insgesamt stimmten 99,03 % der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen. Demnach ist eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 % beschlossen worden.

    Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p. a. gezahlt wird. Wird die Eigenkapitalquote von 10 % unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger verpflichtet. Außerdem wurde beschlossen, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20 % verzichten.

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    Anleihen Finder
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