Pressemitteilung des Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zur Verabschiedung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)
Berlin (ots) - Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten begrüßt die
Verabschiedung des Transparenz- Finanzinformationsgesetz Geldwäsche im
Bundestag. Es fehle jedoch ein Registerzugang über eine digitale Schnittstelle
für Geldwäschebeauftragte aus zahlreichen Branchen
Der Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung das so genannte
Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)
verabschieden. Ziel des Gesetzes ist es, das bestehende Transparenzregister
aufzuwerten und von einem Auffang- zu einem Vollregister auszubauen. Durch die
Umstellung wird dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte direkt
entnommen werden können. Das erleichtert auch die Arbeit der nach dem
Geldwäschegesetz Verpflichteten, da nun im Regelfall keine intensiven
gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse zur Ermittlung des Berechtigten erforderlich
sein werden. Auch der Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch das
Gesetz harmonisiert und die Registervernetzung vorangetrieben. So sollen
zukünftig absichtlich komplexe Firmenkonstrukte besser durchschaut, Strohmänner
entlarvt und die Geldwäschebekämpfung insgesamt gestärkt werden - sofern der
Bundesrat Ende Juni keine Einwände gegen das Gesetz erhebt.
Verabschiedung des Transparenz- Finanzinformationsgesetz Geldwäsche im
Bundestag. Es fehle jedoch ein Registerzugang über eine digitale Schnittstelle
für Geldwäschebeauftragte aus zahlreichen Branchen
Der Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung das so genannte
Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)
verabschieden. Ziel des Gesetzes ist es, das bestehende Transparenzregister
aufzuwerten und von einem Auffang- zu einem Vollregister auszubauen. Durch die
Umstellung wird dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte direkt
entnommen werden können. Das erleichtert auch die Arbeit der nach dem
Geldwäschegesetz Verpflichteten, da nun im Regelfall keine intensiven
gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse zur Ermittlung des Berechtigten erforderlich
sein werden. Auch der Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch das
Gesetz harmonisiert und die Registervernetzung vorangetrieben. So sollen
zukünftig absichtlich komplexe Firmenkonstrukte besser durchschaut, Strohmänner
entlarvt und die Geldwäschebekämpfung insgesamt gestärkt werden - sofern der
Bundesrat Ende Juni keine Einwände gegen das Gesetz erhebt.
BVGB-Vorsitzender Daniel Schmedding kommentiert den Beschluss wie folgt: "Die
Umstellung auf ein Vollregister erleichtert den Geldwäschebeauftragten zukünftig
die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und damit die Erfüllung ihrer
allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und ist deshalb zu
begrüßen. Wie wir aber bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf
kritisiert haben, soll die Nutzung der elektronischen Schnittstelle zu diesem
Register unter dem Hinweis auf den Datenschutz nur privilegierten Verpflichteten
nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht werden. Das sind z.B. Behörden,
Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. Allen übrigen Verpflichteten
gegenüber wird so ein generelles Misstrauen ausgesprochen, obwohl Sie ebenfalls
nach der DSGVO zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind."
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht allen nach dem Geldwäschegesetz
Verpflichteten dieselben Werkzeuge zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung
gestellt werden. Diese Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich aus dem Gesetz
beseitigt werden. Allen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz muss der Zugang
zum Transparenzregister per digitaler Schnittstelle ermöglicht werden.", erklärt
der Vorstandsvorsitzende Schmedding.
Die aus dem Gesetz resultierende doppelte Meldepflicht offenbare zudem erneut
die mangelnde Digitalisierung der deutschen Registerlandschaft. Noch immer lägen
zu viele relevante Dokumente, etwa Gesellschafterlisten bei GmbHs, nicht in
digitalisierter und maschinell lesbarer Form vor. Dadurch werde der
bürokratische Aufwand für Verpflichtete und Geldwäschebeauftragte unnötig
erhöht. Bürokratieabbau und ein Hinarbeiten auf eine "once-only"-Lösung in der
Registerlandschaft müssten vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, damit die
Geldwäschebekämpfung mit den Geldwäschern Schritt halten könne, so Schmedding
weiter.
Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum
Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020
finden Sie unter folgendem Link (https://bundesverband-gwb.de/wp-content/uploads
/2021/01/BVGB-Stellungnahme-Transparenz-Finanzinformationsgesetz.pdf) .
Über den BVGB
Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V.
vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten
in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die
Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die
spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf
gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und
Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist
es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.
Pressekontakt:
Pressekontakt ph.: +49 (0) 30 2757230
E-Mail: mailto:presse@bundesverband-gwb.de
http://www.bundesverband-gwb.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/147466/4938504
OTS: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB)
Umstellung auf ein Vollregister erleichtert den Geldwäschebeauftragten zukünftig
die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und damit die Erfüllung ihrer
allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und ist deshalb zu
begrüßen. Wie wir aber bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf
kritisiert haben, soll die Nutzung der elektronischen Schnittstelle zu diesem
Register unter dem Hinweis auf den Datenschutz nur privilegierten Verpflichteten
nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht werden. Das sind z.B. Behörden,
Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. Allen übrigen Verpflichteten
gegenüber wird so ein generelles Misstrauen ausgesprochen, obwohl Sie ebenfalls
nach der DSGVO zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind."
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht allen nach dem Geldwäschegesetz
Verpflichteten dieselben Werkzeuge zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung
gestellt werden. Diese Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich aus dem Gesetz
beseitigt werden. Allen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz muss der Zugang
zum Transparenzregister per digitaler Schnittstelle ermöglicht werden.", erklärt
der Vorstandsvorsitzende Schmedding.
Die aus dem Gesetz resultierende doppelte Meldepflicht offenbare zudem erneut
die mangelnde Digitalisierung der deutschen Registerlandschaft. Noch immer lägen
zu viele relevante Dokumente, etwa Gesellschafterlisten bei GmbHs, nicht in
digitalisierter und maschinell lesbarer Form vor. Dadurch werde der
bürokratische Aufwand für Verpflichtete und Geldwäschebeauftragte unnötig
erhöht. Bürokratieabbau und ein Hinarbeiten auf eine "once-only"-Lösung in der
Registerlandschaft müssten vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, damit die
Geldwäschebekämpfung mit den Geldwäschern Schritt halten könne, so Schmedding
weiter.
Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum
Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020
finden Sie unter folgendem Link (https://bundesverband-gwb.de/wp-content/uploads
/2021/01/BVGB-Stellungnahme-Transparenz-Finanzinformationsgesetz.pdf) .
Über den BVGB
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Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die
spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf
gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und
Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist
es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.
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OTS: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB)