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     228  0 Kommentare Pressemitteilung des Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten (BVGB) zur Verabschiedung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)

    Berlin (ots) - Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten begrüßt die
    Verabschiedung des Transparenz- Finanzinformationsgesetz Geldwäsche im
    Bundestag. Es fehle jedoch ein Registerzugang über eine digitale Schnittstelle
    für Geldwäschebeauftragte aus zahlreichen Branchen

    Der Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung das so genannte
    Transparenzregister-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)
    verabschieden. Ziel des Gesetzes ist es, das bestehende Transparenzregister
    aufzuwerten und von einem Auffang- zu einem Vollregister auszubauen. Durch die
    Umstellung wird dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte direkt
    entnommen werden können. Das erleichtert auch die Arbeit der nach dem
    Geldwäschegesetz Verpflichteten, da nun im Regelfall keine intensiven
    gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse zur Ermittlung des Berechtigten erforderlich
    sein werden. Auch der Informationsaustausch innerhalb der EU wird durch das
    Gesetz harmonisiert und die Registervernetzung vorangetrieben. So sollen
    zukünftig absichtlich komplexe Firmenkonstrukte besser durchschaut, Strohmänner
    entlarvt und die Geldwäschebekämpfung insgesamt gestärkt werden - sofern der
    Bundesrat Ende Juni keine Einwände gegen das Gesetz erhebt.

    BVGB-Vorsitzender Daniel Schmedding kommentiert den Beschluss wie folgt: "Die
    Umstellung auf ein Vollregister erleichtert den Geldwäschebeauftragten zukünftig
    die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und damit die Erfüllung ihrer
    allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und ist deshalb zu
    begrüßen. Wie wir aber bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf
    kritisiert haben, soll die Nutzung der elektronischen Schnittstelle zu diesem
    Register unter dem Hinweis auf den Datenschutz nur privilegierten Verpflichteten
    nach dem Geldwäschegesetz ermöglicht werden. Das sind z.B. Behörden,
    Finanzdienstleister oder Versicherungsunternehmen. Allen übrigen Verpflichteten
    gegenüber wird so ein generelles Misstrauen ausgesprochen, obwohl Sie ebenfalls
    nach der DSGVO zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind."

    "Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht allen nach dem Geldwäschegesetz
    Verpflichteten dieselben Werkzeuge zur Erfüllung der Anforderungen zur Verfügung
    gestellt werden. Diese Ungleichbehandlung sollte schnellstmöglich aus dem Gesetz
    beseitigt werden. Allen Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz muss der Zugang
    zum Transparenzregister per digitaler Schnittstelle ermöglicht werden.", erklärt
    der Vorstandsvorsitzende Schmedding.

    Die aus dem Gesetz resultierende doppelte Meldepflicht offenbare zudem erneut
    die mangelnde Digitalisierung der deutschen Registerlandschaft. Noch immer lägen
    zu viele relevante Dokumente, etwa Gesellschafterlisten bei GmbHs, nicht in
    digitalisierter und maschinell lesbarer Form vor. Dadurch werde der
    bürokratische Aufwand für Verpflichtete und Geldwäschebeauftragte unnötig
    erhöht. Bürokratieabbau und ein Hinarbeiten auf eine "once-only"-Lösung in der
    Registerlandschaft müssten vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, damit die
    Geldwäschebekämpfung mit den Geldwäschern Schritt halten könne, so Schmedding
    weiter.

    Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zum
    Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) vom 23.12.2020
    finden Sie unter folgendem Link (https://bundesverband-gwb.de/wp-content/uploads
    /2021/01/BVGB-Stellungnahme-Transparenz-Finanzinformationsgesetz.pdf) .

    Über den BVGB

    Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V.
    vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten
    in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die
    Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die
    spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf
    gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und
    Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist
    es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

    Pressekontakt:

    Pressekontakt ph.: +49 (0) 30 2757230
    E-Mail: mailto:presse@bundesverband-gwb.de
    http://www.bundesverband-gwb.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/147466/4938504
    OTS: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB)



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