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     3318  0 Kommentare BGH-Urteil zu Kontoführungsgebühren – Wie die CONNY GmbH den Besuch beim klassischen Anwalt ersetzt

    Dr. Daniel Halmer, Jurist, Geschäftsführer und Gründer der CONNY GmbH, im Interview.

    Herr Halmer, was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshofs für Bankkunden?

    Am 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken nicht ohne explizite Zustimmung des Kunden ihre AGBs ändern dürfen. In den vergangenen Jahren erhöhten dennoch viele Banken und Sparkassen ihre Kontoführungsgebühren ohne explizite Zustimmung ihrer Kunden. Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, müssen das Verhalten Ihrer Bank nicht hinnehmen und können sich ihr Geld nun zurückholen. Die Durchsetzung Ihres Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend werden. Daher haben wir von CONNY schnell gehandelt und eine einfache und unkomplizierte Lösung entwickelt, um Verbraucher bei der Durchsetzung ihres Rechts zu unterstützen. Das Einzige was sie tun müssen, ist zwei Minuten ihrer Zeit zu investieren und aktiv zu werden.

    Wie sieht die Serviceleistung konkret aus?

    Wir bieten Betroffenen drei unterschiedliche Wege, um das Urteil des BGHs für sie durchzusetzen. In einer zweiwöchigen Testphase haben wir unseren Kunden verschiedene Varianten des Angebots zur Abstimmung vorgestellt. Favorit in den Kundenumfragen war hierbei die "Rundum-Sorglos-Variante". In diesem Modell bekommt der Kunde von CONNY 10 Euro und tritt dafür seine Ansprüche an uns ab. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern und bekommt 10 Euro für seine Rechtsansprüche. Ohne Stress und ohne nennenswerten Zeitaufwand. Eine weitere Option bieten wir mit der 25% Erfolgsprovisions-Variante. Hierbei wird CONNY beauftragt die zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren rückwirkend für den Kunden von der Bank zurückzufordern. Im Erfolgsfall bekommt CONNY eine Erfolgsprovision von 25%. Für Kunden, die bereits wissen, welche Rückerstattungen sie zu erwarten haben und diese Ansprüche auf eigenes Risiko durchsetzen wollen, bietet CONNY den Service auch zum Festpreis von 69 Euro an. Verbraucher müssen lediglich Name, E-Mail und IBAN angeben und später eine Vollmacht unterschreiben und an das Unternehmen schicken.

    Experten gehen davon aus, dass einige Banken das Urteil des BGH nicht überleben werden. Wird das Urteil des BGH das Bankenwesen nachhaltig verändern?

    Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laufen Banken nun Gefahr bis zu drei Milliarden Euro an Rückzahlungen leisten zu müssen. Es ist davon auszugehen, dass sich Banken und Sparkassen gegen die Auszahlungen wehren werden, bzw. diese Fälle entsprechend prüfen und hinauszuzögern werden.

    Welche Sparkassen und Banken sind von dem Urteil betroffen?

    Vom Urteil des BGH betroffen sind nahezu alle Bankkunden in Deutschland. Wir bei CONNY gehen derzeit von mehr als 50 Millionen betroffenen Bankkonten aus.

    Neben Unterstützung im Finanzrecht bieten Sie Ihren Kunden auch Services im Miet-, Arbeits- und Telekommunikationsrecht an. Wie kam es zu der Idee CONNY zu gründen?

    Wir bezeichnen uns gerne als Vereinfacher und Möglichmacher in den Diensten der Verbraucher und unseres Rechtsstaats. 2016 gründete ich daher gemeinsam mit Frederik Gärtner wenigermiete.de, um Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse zu unterstützen und aktiv den Mietmarkt zu demokratisieren. Heute führe ich als Geschäftsführer das Unternehmen unter der Marke CONNY weiter. Mit Gründung CONNYs haben wir unser Angebotsspektrum um Finanz-, Arbeits- und Telekommunikationsrecht erweitert. Unser Ziel ist es, allen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, unabhängig vom Geldbeutel, Wissen oder Zeitaufwand. Jeder noch so kleine Wertanspruch soll seinen Weg ins Rechtssystem finden können. Daher haben wir versucht die Durchsetzung von Verbraucherrechten so einfach und schnell zu gestalten wie das Bestellen einer Pizza.





    Seyit Binbir
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    Seyit Binbir ist Börsenexperte und Wegbereiter vieler Unternehmen im digitalen Sektor. Seine Erfahrungen und Analysen veröffentlicht er als Redakteur in verschiedenen Börsenpublikationen, damit auch andere von seiner Leidenschaft für Aktien profitieren.
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    Verfasst von Seyit Binbir
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