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     146  0 Kommentare Oberster US-Gerichtshof weist Klage gegen 'Obamacare' ab

    WASHINGTON (dpa-AFX) - Der oberste Gerichtshof der USA hat eine Klage gegen die Gesundheitsreform des früheren Präsidenten Barack Obama abgewiesen. Der Supreme Court wandte sich mehrheitlich gegen den Versuch von Texas und anderen republikanisch geführten US-Bundesstaaten, "Obamacare" zu kippen. Damit bleibt der Krankenversicherungsschutz für Millionen Amerikaner bestehen.

    Die Republikaner hatten versucht, die Gesundheitsreform komplett für verfassungswidrig erklären zu lassen. Sie setzten dabei bei einer früheren Entscheidung des obersten US-Gerichts aus dem Jahr 2012 an. Damals wurde die Vorgabe angefochten, eine Krankenversicherung abzuschließen oder eine Strafe zahlen zu müssen. Das oberste Gericht ließ die Klausel in Kraft, indem es sie als eine Steuer einstufte. Der seinerzeit noch von Republikanern kontrollierte Kongress setzte danach aber den Strafbetrag auf Null herab. Auf dieser Basis argumentierten sie nun vor Gericht, dass von einer Steuer keine Rede mehr sein könne, weil es keine Einnahmen mehr gebe - und dass ohne die Klausel das gesamte Gesetz hinfällig sei.

    Sieben der neun Richter am obersten US-Gericht stellten sich jedoch gegen diese Argumentation - darunter auch die von Ex-US-Präsident Donald Trump für das Gericht vorgeschlagenen Richter Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett. Trump hatte über Jahre Front gegen die Reform gemacht und offen die Hoffnung geäußert, dass sie vom obersten Gericht gekippt werden könnte.

    Trumps Amtsnachfolger, der Demokrat Joe Biden, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Ein großer Gewinn für das amerikanische Volk", schrieb der US-Präsident am Donnerstag auf Twitter. Millionen Menschen seien für ihren Krankenversicherungsschutz auf die Regelungen angewiesen.

    Mit "Obamacare" bekamen rund 20 Millionen Amerikaner neu Zugang zur Krankenversicherung, während die Abgaben zum Teil stiegen. Ein zentraler Punkt ist auch, dass Menschen eine Versicherung nicht mehr auf Grund von Vorerkrankungen verweigert werden kann./jac/DP/fba






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