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    Eyemaxx Real Estate AG  138  0 Kommentare Anzeige bei der BaFin – Gläubigerabstimmung ohne Versammlung vom 03. bis 07. Dezember 2021


    Die KFM Deutsche Mittelstand AG (KFM) hat mit Unterstützung der mzs Rechtsanwälte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgefordert, im Fall der Eyemaxx Real Estate AG Ermittlungen wegen mehrerer gravierender Verstöße aufzunehmen. So prangert die KFM die Kapitalmarktkommunikation der EYEMAXX Real Estate AG an und fordert eine Überprüfung der Anleihen-Prospekte. Laut KFM, die über den Deutschen und Europäischen Mittelstandsanleihen in die ausstehenden Eyemaxx-Anleihen investiert ist, gebe es begründete Verdachtsmomente:

    1. 1. dass schwerwiegende Täuschungen der Anleger vorliegen
    2. 2. schwere Verstöße gegen die Informationspflichten begangen wurden
    3. 3. gravierende Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung vorliegen
    4. 4. eine Prospekthaftung vorliegen könnte, da auf das Risiko eines Insolvenzverfahrens nach österreichischem Recht nicht hinreichend in den Anleihen-Prospekten hingewiesen wurde

    „Bärendienst für Mittelstandsanleihen“

    Die EYEMAXX Real Estate AG unterliegt als börsennotiertes Unternehmens zahlreichen kapitalmarktrechtlichen Regelwerken. Diese könnten nach ersten Einschätzungen der KFM zumindest grob fahrlässig nicht beachtet worden sein und könnten insofern auch strafrechtlich relevant sein. Generell wirft die KFM der EYEMAXX Real Estate AG mit ihrem Verhalten vor, dem Mittelstand und den Mittelstandsanleihen als wichtiges Refinanzierungsinstrument einen Bärendienst erwiesen zu haben und deren Ruf deutlich beschädigt zu haben.

    Seit dem 05.11.2021 habe die KFM nach eigenen Angaben mit den Anwälten der mzs Rechtsanwälte die Einhaltung der Regelwerke im Detail überprüft. Die EYEMAXX Real Estate AG habe demnach mit ihren Pressemitteilungen und Interviews bis zur Bekanntgabe, dass die Zinsen der EYEAMAXX-Anleihe 2018/23 nicht bezahlt werden können, aus Sicht der KFM den Kapitalanlegern einen positiven Eindruck vermittelt. Es konnte aus den bereitgestellten Informationen nicht abgleitet werden, dass sich die Emittentin offensichtlich in Schwierigkeiten befinde, so die KFM in einem Telegramm an ihre Anleger.

    Abstimmung ohne Versammlung vom 03. bis 07.12.2021

    Im Bundesanzeiger wurde unterdessen gestern der Termin einer ersten Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung veröffentlicht. Demnach sollen die Gläubiger ihre Stimme zwischen dem 03.12. bis 07.12.2021 abgeben. In erster Linie soll es dabei um die Wahl des gemeinsamen Gläubigervertreters gehen, zur Wahl stehen dabei der von der KFM empfohlene Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) sowie die One Square Advisory Services S.a.r.l. Terminiert wurde die Abstimmung von der Insolvenz- bzw. Masseverwalterin der Eyemaxx Real Estate AG, Frau Dr. Ulla Reisch, einer in Wien ansässigen Rechtsanwältin.

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    Eyemaxx Real Estate AG Anzeige bei der BaFin – Gläubigerabstimmung ohne Versammlung vom 03. bis 07. Dezember 2021 Die KFM Deutsche Mittelstand AG (KFM) hat mit Unterstützung der mzs Rechtsanwälte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgefordert, im Fall der Eyemaxx Real Estate AG Ermittlungen wegen mehrerer gravierender Verstöße …

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