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Anzeige bei der BaFin – Gläubigerabstimmung ohne Versammlung vom 03. bis 07. Dezember 2021 - Seite 2
INFO: Das Kernthema des gemeinsamen Vertreters ist, im ausschließlichen Interesse der Anleihegläubiger die Insolvenz zu begleiten.
Forderungen bis zum 01.12.2021 frist- und formgerecht einreichen
Unabhängig von der Gläubigerabstimmung müssen die Forderungen aus den jeweiligen Anleihen, damit sind sowohl die Zins- als auch Rückzahlungsansprüche gemeint, von jedem einzelnen Gläubiger frist- und formgerecht bis zum 01.12.2021 bei den zuständigen Stellen in Österreich eingereicht werden.
Hier finden Sie ein Formular,
welches diverse Hinweise zur Forderungsanmeldung beinhaltet und anhand derer die Forderungsanmeldung vom Anleihegläubiger selbst ausgefüllt werden kann.
Die Forderungsanmeldung ist beim
Landesgericht Korneuburg
Landesgerichtsplatz 1
2100 Korneuburg
Österreich
in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Beigelegt werden muss insbesondere ein aktueller Depotauszug (nicht älter als drei Werktage), der die Inhaberschaft der Anleihe und somit das Bestehen einer
Forderung und die Gläubigereigenschaft nachweist. Dieser Nachweis muss ebenfalls in zweifacher Ausfertigung beigelegt werden.
HINWEIS: Die Kanzlei mzs-Rechtsanwälte wird am Dienstag, den 23.11. und am Donnerstag, den 25.11. jeweils um 18.00 Uhr in einer Webkonferenz betroffene Anleger informieren. Alle wichtigen Informationen, Formulare und Unterlagen für Anleihegläubiger finden Sie hier.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com
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