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    Lebewohl Papiervertrag  130  0 Kommentare Wie die QES den Ratenkauf im Geschäft vereinfacht (FOTO)

    Zürich (ots) - Alle Jahre wieder bieten attraktive Angebote zur Feiertags-Saison
    Verbrauchern die Möglichkeit, Weihnachtsgeschenke oder größere Anschaffungen
    günstiger zu erwerben. Gerade bei Letzteren nutzen Käufer gerne die Option, den
    Preis in mehreren Raten zu begleichen. Wer den Kauf im Ladengeschäft tätigt,
    sollte beim Ratenkauf allerdings genügend Zeit einplanen, denn vielerorts wird
    der Prozess dabei noch analog - sprich mit Stift und Papier - abgewickelt. Wie
    er sich für Käufer und Verkäufer schneller und einfacher gestalten lässt,
    erklärt Mario Voge, Lead Strategic Growth Manager Europe bei Swisscom Trust
    Services.

    Der Chipknappheit und weiteren Engpässen in den Lieferketten zum Trotz wird das
    Weihnachtsgeschäft Käufern auch in diesem Jahr wieder attraktive Angebote
    bieten. Inzwischen beteiligt sich nicht nur der Online-Handel an
    vorweihnachtlichen Rabattaktionen, sondern auch viele Geschäfte in den Städten.
    Besonders beliebt sind dabei die neuesten Elektrogeräte und -gadgets, genau wie
    Haushaltsgeräte oder besondere Schmuckstücke. Dabei können Verbraucher, die den
    reduzierten Preis nicht sofort vollständig zahlen können oder wollen, in vielen
    Geschäften von der Möglichkeit einer Ratenzahlung Gebrauch machen.

    Schriftformerfordernis als Knackpunkt

    Was online mit wenigen Klicks erledigt ist, gestaltet sich im Ladengeschäft
    allerdings oft aufwendiger, denn der Händler benötigt eine eigenhändige
    Unterschrift auf dem Vertrag über den Ratenkauf. Das heißt, der Verkäufer muss
    ihn zunächst mit den richtigen Daten füllen, dann ausdrucken und dem Kunden
    vorlegen und, nachdem dieser den Vertrag geprüft und unterschrieben hat,
    kopieren und ein Exemplar dem Kunden aushändigen. Dies nimmt nicht nur viel Zeit
    in Anspruch, sondern hält Verkäufer auch davon ab, andere Kunden zu beraten.
    Mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der händischen
    Unterschrift in vielen Fällen gleichgestellt ist, lässt sich dieser Prozess
    jedoch für alle Beteiligten schneller, bequemer und einfacher umsetzen.

    Der Kunde benötigt seinen Personalausweis oder den Reisepass, um seine Identität
    nachzuweisen und sein Handy für die Registrierung einer zwei-Faktor
    Authentisierungsmethode "2FA-Methode" (etwa per SMS oder zugelassene 2FA-App).
    Sobald er identifiziert und registriert ist, kann er Verträge digital mit einer
    QES signieren. Statt in Papierform, kann der Kunde den Vertrag direkt auf einem
    Tablet lesen und wird dann über einen sogenannten Signaturrequest auf seinem
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