Basis-Rente: Widerruf statt Kündigung - so kriegen Sie Ihr Geld zurück
Der Abschluss einer Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist für viele zu einer Enttäuschung geworden. Doch eine Kündigung ist nicht möglich. Wer an sein Geld will, sollte einen Widerruf prüfen.
Ähnlich wie bei den Lebensversicherungen weisen die Vertragsdokumente auch bei vielen Rürup-Modellen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. Widerspruchsinformationen auf. Das bietet Verbraucher, die ihre Rürup-Rente loswerden wollen, eine interessante Möglichkeit. Denn ein Fehler in der Widerrufsbelehrung bedeutet, dass die normale Widerrufsfrist der Versicherung nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf (auch Widerspruch genannt) ist somit auch Jahre nach dem Abschluss noch möglich.
Das hat gleich mehrere Vorteile: Denn anders als bei einer Lebensversicherung ist bei einer Rürup-Rente eine Kündigung nicht möglich. Der Versicherte kann den Vertrag zwar stilllegen, indem er keine Beiträge mehr einzahlt – an das bereits angesparte Guthaben kommt er aber nicht mehr dran. Dieses ist auf jeden Fall in der Versicherung gefangen – bis zum Beginn der Auszahlungsphase (frühestens am 62. Geburtstag des Versicherten). Und selbst dann erhält man nur monatliche Auszahlungen – eine Einmalauszahlung sieht die Rürup-Rente nicht vor.
Mit einem erfolgreichen Widerruf kommen Sie dagegen an Ihr Geld heran. Denn Folge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags. Sowohl Versicherung als auch Verbraucher müssen dabei so gestellt werden, als wäre die Rürup-Rente niemals abgeschlossen worden. Im Einzelnen heißt das: Der Verbraucher bekommt bei einer kapitalbasierten Rürup-Rente fast seine kompletten Beiträge zurück. Die Versicherung darf ihm keine Kosten für Vertrieb abziehen – lediglich einen kleinen Anteil für den geleisteten Todesfallschutz.
Wurde die Basisrente vor 2008 abgeschlossen, dann steht dem Versicherten im Rahmen einer Rückabwicklung zusätzlich eine Verzinsung der eingezahlten Beiträge zu. Immerhin konnte die Versicherung ja mit dem eingezahlten Geld arbeiten und eine Rendite erzielen. Diesen sogenannten „Nutzen“ muss die Versicherungsgesellschaft bei einer Rückabwicklung an den Versicherten auszahlen. Wie hoch diese Verzinsung ist, muss im Zuge einer konkreten Kalkulation individuell für den Vertrag ermittelt werden.
Für Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber dies leider geändert. Hier bekommt der Verbraucher bei einer Rückabwicklung nur noch seine Beiträge zurück – aber keine Verzinsung. Bei einer fondsbasierten Rürup-Rente wird der aktuelle Wert der Fonds ausgezahlt – auch hier darf die Versicherung lediglich den Todesfallschutz abziehen, aber keine Kosten für Vertrieb und Verwaltung. Wir haben die sogenannte Rückabwicklung in vielen Fällen bereits umgesetzt, beispielsweise bei der Verträgen der Generali Versicherung (früher Aachen Münchener).
Wollen Sie prüfen lassen, ob die Rückabwicklung einer Rürup-Rente (Basisrente) für Sie in Frage kommt? Die Interessengemeinschaft Widerruf hilft Ihnen dabei. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob der sogenannte Widerrufsjoker für Sie in Frage kommt. Sie erfahren dabei zweierlei: Erstens, ob der Versicherungsvertrag fehlerhaft ist und daher noch widerrufen werden kann. Zweitens, wie hoch in etwa der Rückabwicklungswert ihrer Versicherung ist.