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    DGAP-Adhoc  437  0 Kommentare HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes

    DGAP-Ad-hoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
    HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fes

    09.06.2022 / 00:51 CET/CEST
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    HOCHTIEF Aktiengesellschaft setzt Platzierungspreis für Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts fest

    Essen, 9. Juni 2022 – Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat am 8. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals II das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage von derzeit EUR 180.855.569,92 um EUR 18.085.358,08 auf EUR 198.940.928,00 durch Ausgabe von 7.064.593 neuen Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand der Gesellschaft hat nach Durchführung eines Accelerated Bookbuildings den Platzierungspreis auf 57,50 EUR festgesetzt. Der Platzierungspreis unterschreitet damit den Börsenkurs der Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft nicht wesentlich. ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid (Spanien), wurden 85 % der Gesamtzahl der neuen Aktien zugeteilt.



    Kontakt:
    georg.von-bronk@hochtief.de
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