Ende der Verhandlungen
EU beschließt Aus für Verbrenner
Nach langen Verhandlungen hat sich EU auf ein Aus für Verbrenner-Fahrzeuge geeinigt.
Schwierige EU-Verhandlungen
Das Thema hat für einige Kontroverse gesorgt. Die EU verhandelte daher viele Stunden über die Zukunft der Mobilität, genauer - der Autobranche in Europa. Zuvor ist die Bundesregierung bereits zur gemeinsamen politischen Position gekommen, dass nach 2035 keine Autos mit Verbrenner mehr zugelassen werden dürfen, es sei denn, sie nutzen klimafreundlichere synthetische Kraftstoffe, sogenannte „E-Fuels“.
„Beitrag auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Mobilität“
Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der EU bereits zuvor unterstützt und als „Beitrag auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Mobilität“ bezeichnet. Der Vorschlag sah vor, dass ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden dürfen.
EU einigt sich auf Verbrenner-Aus
Nun einigte sich auch der EU-Ministerrat darauf, die sogenannten Flottengrenzwerte für Fahrzeuge bis 2035 auf Null zu senken. Durch Flottengrenzwerte wird Autoherstellern vorgegeben, wie viel CO2 die in ihrem Betrieb produzierten Fahrzeuge ausstoßen dürfen. Nun, da dieser Grenzwert bei Null liegt, müssen Verbrenner-Fahrzeuge immer mehr Elektrofahrzeugen weichen. Darauf haben sich die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten geeinigt.
Herkömmlich betriebene Benzin- und Dieselfahrzeuge dürfen dann nicht mehr verkauft werden.
Finaler Kompromiss mit EU-Parlament noch offen
Ab 2035 müssen Autos also klimafreundlich werden. Wie das genau funktionieren soll und weitere Kompromiss-Grundlagen sind bis dahin noch mit dem EU-Parlament auszuhandeln. Von dort ist jedoch bekannt, dass das Parlament mehrheitlich ein komplettes Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor will.
E-Fuels können weiter zugelassen werden
Auf Druck von Deutschland und anderen Ländern hin, bleibt in der EU-Vereinbarung die Möglichkeit offen, Neuwagen, deren Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels laufen, auch nach 2035 zuzulassen.
Da E-Fuels unter Stromenergie-Aufwand hergestellt werden, hängt deren Umweltbilanz von der Herkunft des Stroms ab.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.!
Sollten Sie zu diesem oder zu anderen Themen noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Rechtsanwaltsgesellschaft Mingers. mbH. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
Zum Thema Verbrenner-Aus finden Sie hier übrigens auch ein ausführliches FAQ, zum Beispiel mit Antworten auf die Frage, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihre alten Dieselfahrzeuge auch nach 2035 weiterhin fahren oder auch als Gebrauchtwagen verkaufen dürfen.
Auch zum Dieselskandal beraten die erfahrenen Anwältinnen und Anwälte unseres Teams Sie gerne und bieten Ihnen eine professionelle Einschätzung Ihrer Aussichten.
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