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     5405  0 Kommentare Geld zurück bei Sixt Leasing: Widerruf ermöglicht Rückzahlung der Raten

    Schwer wiegende Formfehler in Leasing-Verträgen von Sixt ermöglichen auch Jahre nach Abschluss den Widerruf. Das bedeutet: Sixt muss alle Raten zurückzahlen - auch wenn die Verträge bereits beendet sind.

    Die meisten Auto-Leasing-Verträge von Sixt aus dem Zeitraum 2016 bis 2020 weisen schwerwiegende Formfehler auf. Das haben inzwischen mehrere Gerichte bestätigt (z.B. OLG München, Az. 32 U 7119/19). Die Folge ist, dass Kunden ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können. Sie haben dann Anspruch auf die Rückzahlung sämtlicher Raten, die seit Beginn des Vertrags an Sixt Leasing gezahlt worden sind. Das gilt auch für Verträge, die bereits ausgelaufen sind!

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    Das geleaste Fahrzeug müssen sie dann zwar zurückgeben, haben es aber für die Dauer seit Vertragsbeginn kostenlos genutzt. Auch wer aus irgendeinem Grund unzufrieden mit seinem Auto ist und dieses vorzeitig zurückgeben möchte, kann seinen Vertrag widerrufen. Das gilt auch, wenn man sich mit der Leasing-Gesellschaft über Schäden am Auto streitet. Durch den Widerruf wird der Leasing-Vertrag rückabgewickelt. Er existiert also quasi nicht mehr. Und ohne Vertrag hat der Leasing-Geber keine Handhabe für die Berechnung von Schäden.

    In der Regel bringt ein solcher Widerruf einen Vorteil von mehreren tausend Euro. Die Kosten des Rechtsstreits werden von einer Rechtsschutzversicherung getragen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, dem bieten wir eine Prozessfinanzierung. Das bedeutet, dass wir für die Kosten in Vorleistung gehen und nur im Erfolgsfall ein prozentuales Honorar erhalten. Hier gibt es also kein Kostenrisiko. Ohne Erfolg, keine Kosten!

    Besonders gut sind die Aussichten wie gesagt bei den Verträgen von Sixt Leasing, auch wenn diese bereits ausgelaufen sind. Aber es gibt auch Chancen bei Leasing-Verträgen anderer Anbieter sowie bei Kfz-Krediten. Auf jeden Fall sollte zunächst eine Prüfung des Vertrags durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen. Diese Prüfung bietet die Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich HIER.

    Im Anschluss an die Prüfung erfahren Sie, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie die nächsten Schritte aussehen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Geld zurück bei Sixt Leasing: Widerruf ermöglicht Rückzahlung der Raten Schwer wiegende Formfehler in Leasing-Verträgen von Sixt ermöglichen auch Jahre nach Abschluss den Widerruf. Das bedeutet: Sixt muss alle Raten zurückzahlen - auch wenn die Verträge bereits beendet sind.

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