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     481  0 Kommentare Muss Corona-Soforthilfe in NRW zurückgezahlt werden? Entscheidung am Oberverwaltungsgericht in Münster steht an - Seite 2



    Als Begründung gab das Gericht an, die Antragsformulare und die
    Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe seien missverständlich
    formuliert gewesen. Die Antragsteller hätten zu Recht davon ausgehen können,
    dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht die durch
    die Pandemie eingetretenen Verluste. Letzteres hatte das Land erst Wochen später
    klargestellt. Unklarheiten müssten zulasten der Behörden, nicht der Empfänger
    gehen, befand das Gericht.

    Auch vor dem Verwaltungsgericht Köln waren Mitte September Klagen gegen die
    Rückzahlung von Corona-Soforthilfen erfolgreich. Ähnlich urteilte das
    Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

    Gründe, warum Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden sollte

    Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in allen anderen Bundesländern
    wie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gibt es Probleme mit der Rückforderung.
    Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 hatte der Staat in Not geratenen
    Unternehmen unter die Arme gegriffen. Wenn Firmen nicht so viel Geld gefehlt
    hat, wie zunächst angenommen oder wenn sich nachträglich herausgestellt hat,
    dass die Voraussetzungen für einen Antrag doch nicht erfüllt waren, muss die
    Corona-Soforthilfe in Teilen oder sogar komplett zurückgezahlt werden. Dagegen
    sind tausende Empfänger gerichtlich vorgegangen.

    Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird am 17. März 2023 die
    endgültige Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Rückforderungen fallen. Im Kern
    geht es nun um die Fragen, etwa ob die Bewilligung der Corona-Soforthilfen nur
    vorläufig erfolgt ist, ob und wie Maßstäbe für eine spätere Rückforderung im
    Bewilligungsbescheid geregelt waren und ob das Land Nordrhein-Westfalen diese
    nachträglich konkretisieren beziehungsweise ändern durfte.

    Doch es sprechen weitere Gründe dafür, warum gar nichts zurückbezahlt werden
    muss:

    - In vielen Fällen zahlte der Staat die Corona-Soforthilfe ohne jegliche
    Nebenbestimmungen aus. Da lag es für viele Empfänger auf der Hand, dass sie
    die Hilfe nicht mehr zurückzahlen müssen. Die Nebenbestimmungen wurden
    teilweise später erlassen. Warum sollte daher die Corona-Soforthilfe
    zurückverlangt werden?
    - Regierungen und Verantwortliche sprachen in den Medien immer wieder über
    Sofortunterstützung und staatliche Hilfe für betroffene Unternehmen. Da ging
    es vor allem um das Thema Umsatzeinbußen. Jetzt steht der Liquiditätsengpass
    im Vordergrund, der sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen berechnet.
    Ist die Rechnung nicht negativ, muss die Corona-Soforthilfe komplett
    zurückbezahlt werden. Von Umsatzeinbußen ist aktuell keine Rede mehr. Können
    sich Unternehmen nicht mehr auf Gesagtes verlassen?
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    Muss Corona-Soforthilfe in NRW zurückgezahlt werden? Entscheidung am Oberverwaltungsgericht in Münster steht an - Seite 2 In drei Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 17. März 2023 verhandeln und entscheiden. Damit sollen wichtige Streitfragen zur Rückforderung der Soforthilfen zumindest …

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