Muss Corona-Soforthilfe in NRW zurückgezahlt werden? Entscheidung am Oberverwaltungsgericht in Münster steht an - Seite 2
Als Begründung gab das Gericht an, die Antragsformulare und die
Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe seien missverständlich
formuliert gewesen. Die Antragsteller hätten zu Recht davon ausgehen können,
dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht die durch
die Pandemie eingetretenen Verluste. Letzteres hatte das Land erst Wochen später
klargestellt. Unklarheiten müssten zulasten der Behörden, nicht der Empfänger
gehen, befand das Gericht.
Auch vor dem Verwaltungsgericht Köln waren Mitte September Klagen gegen die
Rückzahlung von Corona-Soforthilfen erfolgreich. Ähnlich urteilte das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Gründe, warum Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden sollte
Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in allen anderen Bundesländern
wie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gibt es Probleme mit der Rückforderung.
Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 hatte der Staat in Not geratenen
Unternehmen unter die Arme gegriffen. Wenn Firmen nicht so viel Geld gefehlt
hat, wie zunächst angenommen oder wenn sich nachträglich herausgestellt hat,
dass die Voraussetzungen für einen Antrag doch nicht erfüllt waren, muss die
Corona-Soforthilfe in Teilen oder sogar komplett zurückgezahlt werden. Dagegen
sind tausende Empfänger gerichtlich vorgegangen.
Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird am 17. März 2023 die
endgültige Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Rückforderungen fallen. Im Kern
geht es nun um die Fragen, etwa ob die Bewilligung der Corona-Soforthilfen nur
vorläufig erfolgt ist, ob und wie Maßstäbe für eine spätere Rückforderung im
Bewilligungsbescheid geregelt waren und ob das Land Nordrhein-Westfalen diese
nachträglich konkretisieren beziehungsweise ändern durfte.
Doch es sprechen weitere Gründe dafür, warum gar nichts zurückbezahlt werden
muss:
- In vielen Fällen zahlte der Staat die Corona-Soforthilfe ohne jegliche
Nebenbestimmungen aus. Da lag es für viele Empfänger auf der Hand, dass sie
die Hilfe nicht mehr zurückzahlen müssen. Die Nebenbestimmungen wurden
teilweise später erlassen. Warum sollte daher die Corona-Soforthilfe
zurückverlangt werden?
- Regierungen und Verantwortliche sprachen in den Medien immer wieder über
Sofortunterstützung und staatliche Hilfe für betroffene Unternehmen. Da ging
es vor allem um das Thema Umsatzeinbußen. Jetzt steht der Liquiditätsengpass
im Vordergrund, der sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen berechnet.
Ist die Rechnung nicht negativ, muss die Corona-Soforthilfe komplett
zurückbezahlt werden. Von Umsatzeinbußen ist aktuell keine Rede mehr. Können
sich Unternehmen nicht mehr auf Gesagtes verlassen?
Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in allen anderen Bundesländern
wie Mecklenburg-Vorpommern und Bayern gibt es Probleme mit der Rückforderung.
Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 hatte der Staat in Not geratenen
Unternehmen unter die Arme gegriffen. Wenn Firmen nicht so viel Geld gefehlt
hat, wie zunächst angenommen oder wenn sich nachträglich herausgestellt hat,
dass die Voraussetzungen für einen Antrag doch nicht erfüllt waren, muss die
Corona-Soforthilfe in Teilen oder sogar komplett zurückgezahlt werden. Dagegen
sind tausende Empfänger gerichtlich vorgegangen.
Am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird am 17. März 2023 die
endgültige Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Rückforderungen fallen. Im Kern
geht es nun um die Fragen, etwa ob die Bewilligung der Corona-Soforthilfen nur
vorläufig erfolgt ist, ob und wie Maßstäbe für eine spätere Rückforderung im
Bewilligungsbescheid geregelt waren und ob das Land Nordrhein-Westfalen diese
nachträglich konkretisieren beziehungsweise ändern durfte.
Doch es sprechen weitere Gründe dafür, warum gar nichts zurückbezahlt werden
muss:
- In vielen Fällen zahlte der Staat die Corona-Soforthilfe ohne jegliche
Nebenbestimmungen aus. Da lag es für viele Empfänger auf der Hand, dass sie
die Hilfe nicht mehr zurückzahlen müssen. Die Nebenbestimmungen wurden
teilweise später erlassen. Warum sollte daher die Corona-Soforthilfe
zurückverlangt werden?
- Regierungen und Verantwortliche sprachen in den Medien immer wieder über
Sofortunterstützung und staatliche Hilfe für betroffene Unternehmen. Da ging
es vor allem um das Thema Umsatzeinbußen. Jetzt steht der Liquiditätsengpass
im Vordergrund, der sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen berechnet.
Ist die Rechnung nicht negativ, muss die Corona-Soforthilfe komplett
zurückbezahlt werden. Von Umsatzeinbußen ist aktuell keine Rede mehr. Können
sich Unternehmen nicht mehr auf Gesagtes verlassen?