Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
Verbraucherfreundliche Entscheidung im Dieselskandal erwartet
Düsseldorf (ots) - Morgen fällt der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung,
die weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrer haben wird. "Wir gehen von
einem verbraucherfreundlichen Urteil aus", sagt Ulf Neumann, Fachanwalt für
Versicherungsrecht und Head of Legal bei Verbraucherrecht24.de.
"Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer künftig voraussichtlich den gesamten Kaufpreis
zurückfordern können, und zwar ohne, dass eine Nutzungsentschädigung auf
Kilometerbasis abgezogen wird. Das gilt dann für Diesel-Fahrzeuge aller
deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden, da bei älteren Fahrzeugen
die Höchstverjährung greift", so Neumann.
die weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrer haben wird. "Wir gehen von
einem verbraucherfreundlichen Urteil aus", sagt Ulf Neumann, Fachanwalt für
Versicherungsrecht und Head of Legal bei Verbraucherrecht24.de.
"Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer künftig voraussichtlich den gesamten Kaufpreis
zurückfordern können, und zwar ohne, dass eine Nutzungsentschädigung auf
Kilometerbasis abgezogen wird. Das gilt dann für Diesel-Fahrzeuge aller
deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden, da bei älteren Fahrzeugen
die Höchstverjährung greift", so Neumann.
Ebenfalls neu: Voraussichtlich müssen Kläger künftig keinen Vorsatz bei den
Herstellern nachweisen, was bislang eine große Hürde auf dem Weg zur
Entschädigung war. "Wir gehen davon aus, dass es ausreichen wird, wenn
Autohersteller fahrlässig gehandelt haben. Damit kommen Diesel-Besitzer in
Zukunft wesentlich einfacher zu ihrem Recht."
Hintergrund der erwarteten Entscheidung:
Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag, den 21.2.2023 in einem
Verfahren gegen Daimler, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller
bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind.
Im verhandelten Verfahren (Az. C-100/21) geht es konkret um die Verwendung einer
temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ("Thermofenster"). Eine solche
Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines
NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktioniert.
Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt, die
Fahrzeuge werden deutlich schmutziger. In Deutschland dürften die meisten
Fahrten bei Temperaturen von teils deutlich unter 20 Grad erfolgen. Der
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem
Diesel-Verfahren klar gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung seiner
Auffassung nach unzulässig und illegal ist.
Ein Schadensersatzanspruch gelte auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit
des Herstellers nicht nachzuweisen sind. Damit widerspricht der Generalanwalt
mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzten vor diesem Hintergrund
Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten. Es ist davon auszugehen, dass
sich die Rechtsprechung in Deutschland an den Maßgaben des EuGH orientiert.
Diesel-Besitzer können ihre Ansprüche hier
(https://www.verbraucherrecht24.de/abgasskandal/#formular) prüfen.
Voraussichtliche Konsequenzen des Urteils:
- Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung (" Thermofenster ")
unzulässig
- Fahrlässigkeit reicht - Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und
Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind
- keine Nutzungsentschädigung mehr auf Kilometer-Basis. Erstattung des gesamten
Kaufpreises möglich
Über Verbraucherrecht24.de:
Das Portal für Verbraucher-Rechte Verbraucherrecht24.de setzt die Rechte von
Verbrauchern mit Hilfe spezialisierter Anwälte gerichtlich durch. Insgesamt
haben die Fachanwälte schon über 20.000 Fälle bearbeitet. Neben Klagen rund um
den Diesel-Abgasskandal
(https://www.verbraucherrecht24.de/abgasskandal/#formular) beschäftigen sich die
Juristen im Namen der Verbraucher auch mit der Rückabwicklung von
Lebensversicherungen und Kreditverträgen, sowie mit Schadensersatz im Fall von
Datenmissbrauch. Finanziert werden die Rechtsstreitigkeiten über die
Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierer. So fallen für die Klienten
keine Kosten an.
Über Ulf Neumann:
Ulf Neumann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. In seiner
Laufbahn hat er schon mehrere Großschadensfälle mit Massenklagen gegen
Dieselhersteller und andere Großkonzerne begleitet. Bei Verbraucherrecht24 ist
Ulf Neumann als "Head of Legal" für die strategische Beratung und Ausrichtung
bei Verbraucherfällen in Kombination mit rechtlicher Beratung und
Prozessvertretung verantwortlich.
Webseite: https://www.verbraucherrecht24.de/pressebereich/
Pressekontakt:
Caroline Monteiro
Mail: mailto:presse@verbraucherrecht24.de
Mobil: 0171-3865317
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/169231/5467605
OTS: Verbraucherrecht 24
Herstellern nachweisen, was bislang eine große Hürde auf dem Weg zur
Entschädigung war. "Wir gehen davon aus, dass es ausreichen wird, wenn
Autohersteller fahrlässig gehandelt haben. Damit kommen Diesel-Besitzer in
Zukunft wesentlich einfacher zu ihrem Recht."
Hintergrund der erwarteten Entscheidung:
Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag, den 21.2.2023 in einem
Verfahren gegen Daimler, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller
bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind.
Im verhandelten Verfahren (Az. C-100/21) geht es konkret um die Verwendung einer
temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ("Thermofenster"). Eine solche
Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines
NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktioniert.
Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt, die
Fahrzeuge werden deutlich schmutziger. In Deutschland dürften die meisten
Fahrten bei Temperaturen von teils deutlich unter 20 Grad erfolgen. Der
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem
Diesel-Verfahren klar gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung seiner
Auffassung nach unzulässig und illegal ist.
Ein Schadensersatzanspruch gelte auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit
des Herstellers nicht nachzuweisen sind. Damit widerspricht der Generalanwalt
mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzten vor diesem Hintergrund
Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten. Es ist davon auszugehen, dass
sich die Rechtsprechung in Deutschland an den Maßgaben des EuGH orientiert.
Diesel-Besitzer können ihre Ansprüche hier
(https://www.verbraucherrecht24.de/abgasskandal/#formular) prüfen.
Voraussichtliche Konsequenzen des Urteils:
- Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung (" Thermofenster ")
unzulässig
- Fahrlässigkeit reicht - Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und
Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind
- keine Nutzungsentschädigung mehr auf Kilometer-Basis. Erstattung des gesamten
Kaufpreises möglich
Über Verbraucherrecht24.de:
Das Portal für Verbraucher-Rechte Verbraucherrecht24.de setzt die Rechte von
Verbrauchern mit Hilfe spezialisierter Anwälte gerichtlich durch. Insgesamt
haben die Fachanwälte schon über 20.000 Fälle bearbeitet. Neben Klagen rund um
den Diesel-Abgasskandal
(https://www.verbraucherrecht24.de/abgasskandal/#formular) beschäftigen sich die
Juristen im Namen der Verbraucher auch mit der Rückabwicklung von
Lebensversicherungen und Kreditverträgen, sowie mit Schadensersatz im Fall von
Datenmissbrauch. Finanziert werden die Rechtsstreitigkeiten über die
Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierer. So fallen für die Klienten
keine Kosten an.
Über Ulf Neumann:
Ulf Neumann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. In seiner
Laufbahn hat er schon mehrere Großschadensfälle mit Massenklagen gegen
Dieselhersteller und andere Großkonzerne begleitet. Bei Verbraucherrecht24 ist
Ulf Neumann als "Head of Legal" für die strategische Beratung und Ausrichtung
bei Verbraucherfällen in Kombination mit rechtlicher Beratung und
Prozessvertretung verantwortlich.
Webseite: https://www.verbraucherrecht24.de/pressebereich/
Pressekontakt:
Caroline Monteiro
Mail: mailto:presse@verbraucherrecht24.de
Mobil: 0171-3865317
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