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    Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes  229  0 Kommentare Verbraucherfreundliche Entscheidung im Dieselskandal erwartet

    Düsseldorf (ots) - Morgen fällt der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung,
    die weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrer haben wird. "Wir gehen von
    einem verbraucherfreundlichen Urteil aus", sagt Ulf Neumann, Fachanwalt für
    Versicherungsrecht und Head of Legal bei Verbraucherrecht24.de.

    "Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer künftig voraussichtlich den gesamten Kaufpreis
    zurückfordern können, und zwar ohne, dass eine Nutzungsentschädigung auf
    Kilometerbasis abgezogen wird. Das gilt dann für Diesel-Fahrzeuge aller
    deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden, da bei älteren Fahrzeugen
    die Höchstverjährung greift", so Neumann.

    Ebenfalls neu: Voraussichtlich müssen Kläger künftig keinen Vorsatz bei den
    Herstellern nachweisen, was bislang eine große Hürde auf dem Weg zur
    Entschädigung war. "Wir gehen davon aus, dass es ausreichen wird, wenn
    Autohersteller fahrlässig gehandelt haben. Damit kommen Diesel-Besitzer in
    Zukunft wesentlich einfacher zu ihrem Recht."

    Hintergrund der erwarteten Entscheidung:

    Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag, den 21.2.2023 in einem
    Verfahren gegen Daimler, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller
    bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind.

    Im verhandelten Verfahren (Az. C-100/21) geht es konkret um die Verwendung einer
    temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ("Thermofenster"). Eine solche
    Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines
    NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktioniert.

    Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt, die
    Fahrzeuge werden deutlich schmutziger. In Deutschland dürften die meisten
    Fahrten bei Temperaturen von teils deutlich unter 20 Grad erfolgen. Der
    EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem
    Diesel-Verfahren klar gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung seiner
    Auffassung nach unzulässig und illegal ist.

    Ein Schadensersatzanspruch gelte auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit
    des Herstellers nicht nachzuweisen sind. Damit widerspricht der Generalanwalt
    mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
    Zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzten vor diesem Hintergrund
    Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten. Es ist davon auszugehen, dass
    sich die Rechtsprechung in Deutschland an den Maßgaben des EuGH orientiert.

    Diesel-Besitzer können ihre Ansprüche hier
    (https://www.verbraucherrecht24.de/abgasskandal/#formular) prüfen.

    Voraussichtliche Konsequenzen des Urteils:

    - Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung (" Thermofenster ")
    unzulässig
    - Fahrlässigkeit reicht - Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und
    Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind
    - keine Nutzungsentschädigung mehr auf Kilometer-Basis. Erstattung des gesamten
    Kaufpreises möglich

    Über Verbraucherrecht24.de:

    Das Portal für Verbraucher-Rechte Verbraucherrecht24.de setzt die Rechte von
    Verbrauchern mit Hilfe spezialisierter Anwälte gerichtlich durch. Insgesamt
    haben die Fachanwälte schon über 20.000 Fälle bearbeitet. Neben Klagen rund um
    den Diesel-Abgasskandal
    (https://www.verbraucherrecht24.de/abgasskandal/#formular) beschäftigen sich die
    Juristen im Namen der Verbraucher auch mit der Rückabwicklung von
    Lebensversicherungen und Kreditverträgen, sowie mit Schadensersatz im Fall von
    Datenmissbrauch. Finanziert werden die Rechtsstreitigkeiten über die
    Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierer. So fallen für die Klienten
    keine Kosten an.

    Über Ulf Neumann:

    Ulf Neumann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. In seiner
    Laufbahn hat er schon mehrere Großschadensfälle mit Massenklagen gegen
    Dieselhersteller und andere Großkonzerne begleitet. Bei Verbraucherrecht24 ist
    Ulf Neumann als "Head of Legal" für die strategische Beratung und Ausrichtung
    bei Verbraucherfällen in Kombination mit rechtlicher Beratung und
    Prozessvertretung verantwortlich.

    Webseite: https://www.verbraucherrecht24.de/pressebereich/

    Pressekontakt:

    Caroline Monteiro
    Mail: mailto:presse@verbraucherrecht24.de
    Mobil: 0171-3865317

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/169231/5467605
    OTS: Verbraucherrecht 24


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