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    EQS-Adhoc  197  0 Kommentare GBS Software AG: Beschließt Kapitalmaßnahmen in Form einer Barkapital- und einer Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung und dem Aufbau zusätzlicher Beteiligungen - Seite 2

    Ferner hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen weiteren Teilbetrag des genehmigten Kapitals im Umfang von nominal EUR 200.000,00 auszuüben, um das Grundkapital, das nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung I vom 26.06.2023 (EUR 100.000,00) und nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung II (EUR 160.000,00) sodann EUR 1.260.000,00 beträgt, zur teilweisen Finanzierung des Beteiligungserwerbs an der Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft (ROSAG) durch die Einbringung einer Forderung von EUR 585.000,00 durch den Forderungsinhaber im Wege der Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in die GBS Software AG gegen Ausgabe von 200.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Stückaktie um EUR 200.000,00 auf nominal EUR 1.460.000,00 zu erhöhen („Kapitalerhöhung III“). Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung III (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage) sind ebenso ab dem 01. Januar 2023 gewinnbezugsberechtigt und werden zum Ausgabebetrag von EUR 2,925 je Aktie im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 (Umrechnungskurs für die eingebrachte Forderung 292,5%) an den Sacheinleger ausgegeben.

    Die Gesellschaft verwendet den Mittelerlös aus der Kapitalerhöhung I gemäß Vorstandsbeschluss vom 26.06.2023 (EUR 250.000,00), den Mittelerlös aus der Kapitalerhöhung III aus der Sacheinbringung der Forderung aus dem Beteiligungserwerb (EUR 585.000,00) sowie weitere Eigenmittel (rund EUR 150.000,00) im Zusammenhang mit der Finanzierung der Aufwendungen für den gesamten Erwerb ihrer Aktienmehrheit an der ertragsstarken Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft (vgl. ad-hoc vom 28.06.2023), womit dieser Erwerb vollständig finanziell abgedeckt und auch bereits beglichen ist.

    Der Mittelerlös aus der beschlossenen – aber noch durchzuführenden – Kapitalerhöhung II (EUR 400.00,00) mit bevorzugtem Bezugsrecht für alle Aktionäre steht der Gesellschaft darüber hinaus zur weiteren Stärkung ihrer Eigenkapitalstruktur und zum Aufbau zusätzlicher Beteiligungen zur Verfügung.

    Die GBS Software AG befindet sich inzwischen bereits in Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Unternehmensvertrages mit der ROSAG, der – vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Hauptversammlungen – möglichst noch im 3. Quartal 2023 mit Rückwirkung zum 01.07.2023 wirksam werden soll, um so die Steuervorteile aus einem steuerlichen Organschaftsverhältnis im Interesse der GBS Software AG nutzen zu können.

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