EQS-Adhoc
Schweizer Electronic AG: Hohe positive Effekte aus Entkonsolidierung und Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023
- Hohe positive Effekte aus Entkonsolidierung in Höhe von 46,9 Mio. Euro
- Vorläufige Ergebnisse zum ersten Halbjahr 2023: Umsatzwachstum von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
- Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2023: erhöhte EBITDA-Quote und verbesserte Prognose für den Nettoverschuldungsgrad
- Anpassung der Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr aufgrund gestiegener Unsicherheiten im konjunkturellen Verlauf
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- Erträge aus Entkonsolidierung in Höhe von 46,9 Mio. Euro
- Vorläufige Ergebnisse zum ersten Halbjahr 2023
- Prognoseanpassung
Schramberg, 28. Juli 2023 – Im Rahmen des Vollzugs der Mehrheitsabgabe an der chinesischen Tochtergesellschaft, der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. mit Sitz in Jintan, China („SEC“), an die WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd („WUS“) erfolgte ab 1. Mai 2023 der wirtschaftliche Übergang der Anteilsmehrheit der SEC an WUS. Nach Bilanzierung der Mehrheitsabgabe ergab sich ein Ertrag aus der Entkonsolidierung in Höhe von 46,9 Mio. Euro für den SCHWEIZER-Konzern.
Nach vorläufigen Zahlen erzielte der SCHWEIZER-Konzern im ersten Halbjahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 68,7 Mio. Euro (erstes Halbjahr 2022: 64,6 Mio. Euro), was einem Umsatzwachstum in Höhe von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.
Das vorläufige EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) belief sich auf 46,7 Mio. Euro bzw. einer EBITDA-Quote von 67,9 Prozent (erstes Halbjahr 2022: -7,1 Mio. Euro bzw. EBITDA-Quote: -11,0 Prozent). Bereinigt um die Entkonsolidierungserträge und vollkonsolidierten Verluste der chinesischen Tochtergesellschaft belief sich das vorläufige EBITDA auf 5,7 Mio. Euro, was einer EBITDA-Quote von 8,3 Prozent entspricht.
Das Konzern-Eigenkapital erhöhte sich zum Stichtag 30. Juni 2023 aufgrund der Entkonsolidierung auf 31,3 Mio. Euro, was einer Eigenkapitalquote von 28,7 Prozent entspricht (31.12.2022: -5,5 Prozent).
Die Entkonsolidierung erfolgte auf Basis der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS und beratender Unterstützung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der nicht gänzlich auszuschließenden Unsicherheiten könnte sich im Rahmen der Konzernabschlussprüfung die Höhe des Entkonsolidierungseffekts noch verändern.