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     681  0 Kommentare Faeser hofft auf Anklage gegen Nord-Stream-Saboteure

    Für Sie zusammengefasst
    • Mutmaßlicher Anschlag auf Nord-Stream-Gasleitungen
    • Bundesinnenministerin hofft auf Anklage der Täter
    • Verdächtige sollen sich in der Ukraine aufgehalten haben
    • Bundesanwaltschaft äußert sich nicht zu den Vorwürfen

    BERLIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf die Nord-Stream-Gasleitungen hofft Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass der Generalbundesanwalt genügend Anhaltspunkte findet, um die Täter anzuklagen. "Wir müssen solche Verbrechen vor Gericht bringen", sagte die SPD-Politikerin dem "Spiegel" (Freitag/online). "Das stärkt auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, wenn es gelingt, so komplexe Sachverhalte aufzuklären."

    Nord Stream 1 und 2 verlaufen jeweils als Unterwasser-Doppelstrang über eine Strecke von rund 1200 Kilometern von Russland nach Deutschland. Nord Stream 1 lieferte seit 2011 einen erheblichen Anteil des nach Europa importierten Gases. Am 26. September 2022 waren Explosionen in der Nähe der dänischen Insel Bornholm registriert worden. Wenig später wurden vier Lecks an drei der vier Leitungen entdeckt. Der Betreiber von Nord Stream 1 sprach später von metertiefen Kratern und weit verteilten Trümmern am Meeresgrund.

    Nach Recherchen von "Spiegel" und ZDF gehen Bundeskriminalamt und Bundespolizei nach Analyse unter anderem von IP-Adressen davon aus, dass sich Verdächtige vor und nach dem Sabotageakt in der Ukraine aufgehalten und von dort aus kommuniziert haben. "Überhaupt überwiegt unter Ermittlern und Agenten mittlerweile der Verdacht, dass ein ukrainisches Kommando für den beispiellosen Angriff auf die deutsche Energieinfrastruktur verantwortlich war", berichteten die Medien.

    Die Bundesanwaltschaft äußerte sich dazu nicht - eine Anfrage der dpa blieb am Freitag bis zum späten Nachmittag unbeantwortet. Die offizielle und auch von Generalbundesanwalt Peter Frank zitierte Sprachregelung lautete bisher: "Belastbare Aussagen hierzu, insbesondere zur Frage der staatlichen Steuerung, können derzeit nicht getroffen werden."/kre/DP/stw

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