EQS-Adhoc
WR Wohnraum AG beschließt weitere Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigten Kapital
- WR Wohnraum AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht
- Grundkapital soll um bis zu EUR 600.000 erhöht werden
- Bezugsverhältnis: 7 bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von 2 neuen Aktien
- Emissionserlös soll für Ablösung von Mezzanine- und Fremdfinanzierung verwendet werden
EQS-Ad-hoc: WR Wohnraum AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung WR Wohnraum AG beschließt weitere Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigten Kapital |
Kempten (Allgäu), den 8. September 2023– Der Vorstand der WR Wohnraum AG („Gesellschaft“, „WR Wohnraum“) hat heute auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. April 2023 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu EUR 600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 600.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Das Bezugsverhältnis wurde auf 7:2 festgelegt, d.h. sieben (7) bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von zwei (2) Neuen Aktien. Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 22,00 festgelegt.
Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts (“Prospekt“) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin“) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Website der Gesellschaft werden den bestehenden Aktionären der Gesellschaft die Neuen Aktien im Rahmen eines Bezugsangebots zur Zeichnung angeboten werden. Zudem wird den bestehenden Aktionären die Möglichkeit zum Mehrbezug eingeräumt. Die Bezugsfrist läuft voraussichtlich vom 18. September 2023 bis 4. Oktober 2023 (jeweils einschließlich). Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 15. September 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ein börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen.
Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Investoren vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsangebot, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Kapitalerhöhung für die Ablösung bestehender Mezzanine- und Fremdfinanzierung, welche in der Vergangenheit zum Erwerb von Beteiligungen aufgenommen wurden, sowie den Erwerb weiterer Beteiligungen zu verwenden.
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