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    „Fußnote“  153  0 Kommentare Erfolgreiche Anleiheemission – Auf den Beipackzettel achten - Seite 2

    Verläuft die Platzierung gemessen an den eigenen Mindestzielen erfolgreich, erfolgt die Börsennotiz. Ab diesem Moment kann im Sekundärmarkt, also am jeweiligen Börsenplatz, theoretisch jeder Investor die Anleihe kaufen und verkaufen. Dies eröffnet diesen „mittleren“ Emittenten alle Handlungsalternativen am öffentlichen Kapitalmarkt. Immer vorausgesetzt, dass man den „Beipackzettel“ richtig beachtet. Doch dazu später mehr.

    Vorher noch ein kurzer Blick auf die höchste Emissionsstufe. Das ist die Anleiheemission mit einem öffentlichen Erwerbsangebot, also mit einem von der CSSF/BaFin gebilligten Prospekt. Hier wird der komplette Kapitalmarkt angesprochen. Neben der Chance, sich eine breite Investorenschar aus Privatanlegern, professionellen Investoren und institutionellen Anlegern aufzubauen, sollte auch der Marketingwert nicht unterschätzt werden. Experten sprechen mit Blick auf den zusätzlichen Werbeeffekt von Faktor 3-5.

    Bei Debütanleihen eignet sich dieser Weg vor allem für größere Unternehmen mit einer längeren Firmenhistorie und einem Mindestemissionsvolumen von EUR 50 Mio. Aber auch KMUs aus dem mittleren Debütsegment steht dieser Weg für Folgeemissionen offen. Voraussetzung für eine erfolgreiche zweite, dritte oder wie im Falle von NZWL achte Anleihe, ist die strikte Erfüllung der börslichen Folgepflichten. Gerne auch eine Übererfüllung in Form von Veröffentlichungen, Präsentationen oder „Capital Market Days“.

    Informationsdefizite vermeiden

    Ein Management, das diesen Beipackzettel befolgt, kann sich einen Vertrauensvorschuss erarbeiten, der sich zukünftig in Form von verringerten Zinskonditionen in barer Münze niederschlägt. Die Investoren haben das sehr genau im Blick. Das gilt umso mehr in herausfordernden Marktphasen wie der aktuellen. Börsennotierte Unternehmen wie JDC sind hier natürlich im Vorteil. Insbesondere wenn Emittenten den Pflichten des regulierten Marktes unterliegen, sind auch die Bondholder über Quartals- oder Ad-hoc-Mitteilungen zur aktuellen Entwicklung auf dem Laufenden.

    Umgekehrt sieht man aktuell sehr deutlich, dass kleinere Emittenten in der Rechtsform einer GmbH, deren Anleihen in der Regel im Freiverkehr notiert sind, den Beipackzettel nicht immer beherzigen. Gerade über unangenehme „Nebenwirkungen“ wird häufig sehr spät unterrichtet. Aber auch Jahresabschlüsse werden gerne einmal mit Verzug veröffentlicht, Halbjahresabschlüsse sind Mangelware.

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