Eine Politik des Dauernotstands führt in den Staatsbankrott
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 hat den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das Jahr 2021 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit nichtig erklärt. Aber es stellt auch grundlegende Anforderungen einer verfassungsgemäßen Haushaltsführung und damit Grenzen der Staatsverschuldung in Deutschland klar. Dazu gehören die Grenzen, die den Regierenden bei der Berufung auf
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Ein Beitrag von Gerd Held.