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    EQS-News  129  0 Kommentare Abfindungsangebot an die  außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG - Seite 2

    Die Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird demnächst beim Registergericht beantragt werden.

    Das Abfindungsangebot wird nach Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister gesondert veröffentlicht werden.

    WICHTIGE HINWEISE:

    Soweit die in der Pressemittelung enthaltenen Informationen in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, auf die insbesondere Begriffe wie „erwarten“, „glauben“, „der Ansicht sein“, „davon ausgehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“ oder „anstreben“ (einschließlich der Verneinung dieser Begriffe) hindeuten, beruhen diese Aussagen auf der Matica Technologies Group SA und der DISO Verwaltungs AG zum Datum ihrer Tätigung vorliegenden Informationen und bringen lediglich gegenwärtige Absichten, Ansichten oder Erwartungen der Matica Technologies Group SA und der DISO Verwaltungs AG zum Ausdruck. Diese unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Matica Technologies Group SA oder der DISO Verwaltungs AG liegen und können sich als unzutreffend herausstellen. Es ist auch möglich, dass die Matica Technologies Group SA oder die DISO Verwaltungs AG ihre geäußerten Absichten nachträglich ändern. Die Matica Technologies Group SA und die DISO Verwaltungs AG werden diese Aussagen nur aktualisieren, soweit sie dazu jeweils nach rechtlichen Vorschriften verpflichtet sein sollten.

    Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016 gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt. Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der Gesellschaft. Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu verstehen.

     

     

     



    Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
    Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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    EQS-News Abfindungsangebot an die  außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG - Seite 2 Emittent / Herausgeber: DISO Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges Abfindungsangebot an die  außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG 30.01.2024 / 14:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber …