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PUMA SE: PUMA strebt Ausschüttung von bis zu 50% des Konzernergebnisses an die Aktionäre an, einschließlich Aktienrückkäufen - Seite 2
Der Aktienrückkauf wird durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt, der seine Handelsentscheidungen hinsichtlich des genauen Zeitpunkts der Aktienkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, die Handelsbedingungen von Art. 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.
PUMA behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder zu beenden.
Die Informationen über die Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms werden gemäß Art. 2 der Delegierten Verordnung veröffentlicht und auf der Website der Gesellschaft unter folgender Adresse zur Verfügung gestellt https://about.puma.com/de/investor-relations.
Lesen Sie auch
Finanzkalender:
29. Februar – 01.März 2024 Capital Markets Day
08. Mai 2024 Quartalsmitteilung Q1 2024
22. Mai 2024 Hauptversammlung
07. August 2024 Halbjahresfinanzbericht Q2 2024
06. November 2024 Quartalsmitteilung Q3 2024
Die Finanzveröffentlichungen und andere Finanzinformationen stehen im Internet unter „about.puma.com“ zur Verfügung.
Pressekontakt:
Kerstin Neuber – Senior Director Corp Comms – PUMA SE – Kerstin.neuber@puma.com
Investor Relations:
Gottfried Hoppe – Head of Investor Relations & Finance Strategy - PUMA SE - +49 9132 81 3157 –
gottfried.hoppe@puma.com
Hinweise an die Redaktionen:
- Die Finanzberichte finden Sie online auf https://about.puma.com
- PUMA SE Börsenkürzel:
Reuters: PUMG.DE, Bloomberg: PUM GY
Börse Frankfurt: ISIN: DE0006969603 – WKN: 696960
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