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     109  0 Kommentare Lauterbach will rasch strengere Regeln für Lachgas

    Für Sie zusammengefasst
    • Lauterbach will strengere Regeln für Lachgasverkauf
    • Eltern sollen Kinder aufklären, Lachgas ist gefährlich
    • Mediziner fordert harte Einschränkungen bei Verfügbarkeit

    BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will rasch für strengere Regeln sorgen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute einzudämmen. "Wir werden schnell mit einer Regelung kommen", sagte der SPD-Politiker am Freitag im ARD-"Morgenmagazin". Als eine Möglichkeit nannte er den Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste von psychoaktiven Stoffen aufzunehmen, mit dann sehr strengen Regeln für den Verkauf. "Wir gehen das jetzt sehr schnell an", versicherte der Minister.

    Für die Zeit bis zu einer Regelung empfahl Lauterbach Eltern, ihre Kinder aufzuklären. "Das klingt lustig und ungefährlich. Ist es aber nicht", warnte der SPD-Politiker. Bei regelmäßigem Konsum könnte es zu Unfällen oder gar neurologischen Schäden kommen. Auch bleibende Schäden seien nicht auszuschließen. "Für Kinder und Jugendliche ist das sehr gefährlich", sagte Lauterbach. Ein Verbot hält der Minister nicht für möglich, weil Lachgas auch industriell genutzt werde.

    Der Kölner Mediziner Volker Limmroth forderte harte Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Lachgas. "Das Problem ist, dass es unterschätzt wird", sagte Limmroth, Chefarzt der Klinik für Neurologie in Köln-Merheim, am Freitag im ARD-"Morgenmagazin". Es sei bislang legal, billig und verfügbar. "Selbst am Kiosk neben jeder Schule haben sie das inzwischen. Und das muss aufhören. Die Verfügbarkeit muss unterbrochen werden", sagte er. "Ein Narkosemittel gehört nicht in den allgemeinen Verkauf, sondern das gehört in die Hände von Ärzten. Und nicht zwischen Gummibärchen."

    In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hatte zuletzt vor Gefahren gewarnt. Der Konsum steigt demnach insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Lachgas ist laut niedersächsischer Ärztekammer nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft./shy/DP/jha





    dpa-AFX
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