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    UEFA  101  0 Kommentare Keine Sorge wegen Rechtsstreits um Abseitstechnik

    Für Sie zusammengefasst
    • UEFA gelassen bei juristischem Streit um Abseitstechnologie.
    • Keine Auswirkungen auf EM 2024 erwartet.
    • Anhörung vor Einheitlichem Patentgericht in Hamburg am 3. Juni.

    HAMBURG (dpa-AFX) - Die Europäische Fußball-Union UEFA sieht einem juristischen Streit wegen einer Technologie zur Erkennung von Abseitssituationen gelassen entgegen. Dabei erwartet der Kontinentalverband auch keine Auswirkungen auf die EM in Deutschland (14. Juni bis 14. Juli). Am 3. Juni kommt es vor der Hamburger Kammer des europäischen Einheitlichen Patentgerichts zu einer öffentlichen Anhörung in dieser Sache. Dabei geht es um den Antrag des niederländischen Unternehmens Ballinno auf vorläufige Maßnahmen, dieser richtet sich auch gegen das Unternehmen Kinexon. Dies geht aus dem Kalender des Gerichts hervor.

    "Wir können laufende Verfahren nicht kommentieren", teilte die UEFA am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Die UEFA ist aber nicht allzu besorgt durch den Antrag von Ballinno. Auf jeden Fall wird die Entscheidung des Gerichts, egal, wie sie ausfällt, keinen Einfluss auf den Videobeweis (oder die Torlinientechnologie oder die halbautomatische Abseitserkennung) bei der Europameisterschaft 2024 oder einen anderen UEFA-Wettbewerb haben."

    Medienberichten zufolge führt Ballinno an, dass die automatische Abseitserkennung auf einer Technologie basiere, die von einem Patent des Unternehmens geschützt sei. Eine Technik, um Abseits halb-automatisch zu erkennen, wird in UEFA-Wettbewerben seit 2020 getestet und war 2022 in der Champions League eingeführt worden. Damit können die Videoschiedsrichter derartige Situationen schneller erkennen.

    Vor dem Einheitlichen Patentgericht werden Streitigkeiten um Patente behandelt. Das Gericht in Luxemburg soll in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein. Dazu gibt es auch mehrere Kammern, in Deutschland unter anderem in Hamburg./lü/DP/he






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