DGAP Zwischenmitteilung
Intertainment AG (deutsch)
Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2010
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
12.11.2010 08:12
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
12.11.2010 08:12
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München, 12. November 2010 - Die Intertainment AG, München, hat in den
ersten drei Quartalen 2010 einen Periodenverlust von 0,1 Mio. Euro
verzeichnet, nach -1,9 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Intertainment erzielte keine Umsätze aus dem operativen Geschäft, sondern
konzentrierte sich weiterhin auf die laufenden juristischen
Auseinandersetzungen in den USA.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist zum 30. September 2010 von
der Verschiebung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten
in den USA und der damit im Zusammenhang stehenden Positionen aus dem lang-
in den kurzfristigen Bereich gekennzeichnet. Die Bilanzsumme reduzierte
sich geringfügig von 60,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 60,0 Mio.
Euro zum aktuellen Bilanzstichtag.
Unverändert ist die Aktivseite im Wesentlichen von den
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den
aktiven latenten Steueransprüchen geprägt. Die Schadensersatzforderungen
beliefen sich zum 30. September 2010 auf insgesamt 38,4 Mio. Euro, nach
38,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie stehen im Zusammenhang mit dem
Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment und den
daraus resultierenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA. Im
bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2010 war diese Position hohen
Schwankungen aus Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Die hohen
Wechselkursgewinne des ersten Halbjahres 2010 nahmen im dritten Quartal
2010 allerdings deutlich ab. Zudem wurde Intertainment im Mai 2010 eine
erste Rate in Höhe von 2,4 Mio. Euro aus dem Insolvenzverfahren von
Franchise Pictures und anderer Parteien ausbezahlt.
Die aktiven latenten Steueransprüche betragen 20 Mio. Euro, nach 20,6 Mio.
Euro zum 31. Dezember 2009. Sie betreffen Bewertungsunterschiede zwischen
HGB und IFRS und hier insbesondere die Aktivierung latenter Steuern auf
Verlustvorträge in der Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Die
Veränderung stammt aus der Einbeziehung der aktuellen Ergebnisse der
Berichtsperiode in die Steuerberechnung. Das Filmvermögen beträgt
unverändert 0,8 Mio. Euro.
Die Passivseite ist ebenfalls wesentlich von den veränderten Fristigkeiten
und den damit verbundenen Ausweisänderungen betroffen. So werden die
Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
erstmals vollständig unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.
Die kurzfristigen Schulden belaufen sich insgesamt auf 29,5 Mio. Euro, nach
1,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie beinhalten im Wesentlichen die
Rückstellungen mit 13,7 (i.V. kurzfristig 1,0 und langfristig 14,1) Mio.
Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 15,4 (i.V.
langfristig 14,1) Mio. Euro. Die Rückstellungen enthalten insbesondere die
Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, die in direktem Zusammenhang
mit den Schadensersatzforderungen stehen, und die erwarteten künftigen
Prozesskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
betreffen Darlehens- und Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien
Beteiligungs GmbH. Im ersten Quartal der Berichtsperiode stellte die MK
Medien Beteiligungs GmbH dem Konzern weitere Finanzmittel in Höhe von 0,7
(i.V. insgesamt 2,3) Mio. Euro zur Verfügung. Im zweiten und dritten
Quartal 2010 erfolgten allerdings keine weiteren Zahlungen an
Intertainment. In diesen führten ausschließlich die laufenden
Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zu einem
Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Analog zu der Ausweisänderung bei den kurzfristigen Schulden nahmen die
langfristigen Schulden von 61,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 33,0
Mio. Euro ab. Sie umfassen ausschließlich die passiven latenten
Steuerabgrenzungen, die für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen,
welche sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen, gebildet
wurden.
Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich auf -2,4 Mio.
Euro, nach -2,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Ursache ist der in den
ersten neun Monaten ausgewiesene Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 0,1
(30. September 2009: 1,9) Mio. Euro.
Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von
Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen. In der Berichtsperiode konnten
keine Umsatz¬erlöse erzielt werden. Das EBIT des Intertainment Konzerns
verbesserte sich auf 1,1 (i.V. -2,1) Mio. Euro und ist im Wesentlichen
durch Bewertungseffekte der Schadensersatzforderungen sowie von
Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen stehen, geprägt. In
diesem Zusammenhang beläuft sich der sonstige betriebliche Ertrag auf 3,0
(i.V. 0,4) Mio. Euro und der sonstige betriebliche Aufwand auf 1,7 (i.V.
2,4) Mio. Euro.
Intertainment verfügte zum 30. September 2010 über Zahlungsmittel in Höhe
von 0,5 (31.12.2009: 0,1) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär,
die MK Medien Beteiligungs GmbH im Berichtszeitraum Darlehen in Höhe von
0,7 (i.V. insgesamt 2,3) Mio. Euro. Zudem erhöhte die erste erhaltene
Zahlung aus der Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien den
Zahlungsmittelbestand. Mit diesen Finanzmitteln wurden und werden im
Wesentlichen weiterhin die Finanzierung der juristischen
Auseinandersetzungen in den USA und des Geschäftsbetriebs sicher gestellt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf die dargestellten
bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment Konzerns.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2010 sowie nach Ende
des Berichtszeitraums
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und anderer
Parteien wurde der Auszahlungsplan (´liquidation plan´) des
Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts zum 31. März 2010
wirksam. Ende Mai 2010 erhielt Intertainment eine erste Zahlung in Höhe von
3 Millionen US-Dollar aus der Insolvenzmasse. Eine weitere Zahlung in Höhe
von 1 Mio. US-Dollar ging Intertainment Anfang November 2010 zu.
Intertainment rechnet nicht damit, noch weitere wesentliche Zahlungen aus
dem Insolvenzverfahren zu erhalten.
Nachdem die Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica
Bank und andere Parteien den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der
mündlichen Verhandlung noch einmal verschoben hatten, legten sie im dritten
Quartal 2010 einen neuen Zeitplan für die mündliche Verhandlung fest. Sie
soll danach am 13. April 2011 beginnen. Als letzter Verhandlungstag ist der
24. Mai 2011 vorgesehen. Auch für die vorgelagerten Zeugenvernehmungen
haben die Schiedsrichter ein Enddatum festgelegt. Diese sollen spätestens
am 25. Februar 2011 abgeschlossen sein.
Intertainment hat die im Zusammenhang mit der Beweiserhebungsphase - diese
ist der mündlichen Verhandlung vorgelagert - stehende Dokumentenproduktion
am 20. August 2010 abgeschlossen und die letzten Dateien an die Comerica
Bank übergeben. Noch nicht abgeschlossen war bis zur Fertigstellung dieser
Zwischenmitteilung die Auswertung weiterer Dokumente, die der externe
Sachverständige noch zu leisten hat.
Prognose und Risikobericht
Die juristischen Auseinandersetzungen in den USA werden Intertainment auch
künftig weiter prägen. Das Management wird sich dabei darauf konzentrieren,
diese voranzutreiben und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Unverändert ist der geplante Wiederaufbau des operativen Geschäftes vom
Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus
den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige
Investitionen benötigt. Damit wird Intertainment im Geschäftsjahr 2010
erneut so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen. Im Übrigen
sind die im Geschäftsbericht 2009 abgegebenen Prognosen zur weiteren
Entwicklung des Intertainment AG Konzerns und der Intertainment AG
weiterhin gültig. Wir verweisen aus diesem Grund auch auf diese.
Bestandsgefährdende Risiken
Die Finanzkennzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2010
wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (´Going
Concern´) aufgestellt. Das Manage¬ment von Intertainment geht unverändert
von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden
Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der
Zahlungsver¬pflichtungen fortführen kann. Der positiven
Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde,
aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die
Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und
der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des
Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten
geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit
beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
1. Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
2. Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Das im Geschäftsbericht 2009 ebenfalls genannte bestandsgefährdende Risiko
der Realisierung der weiteren Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien ist mit der Zahlung
der zweiten Rate Anfang November 2010 entfallen.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten,
ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig
- wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sowie der damit verbundenen
Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten
bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich auf die
weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2009. Diese
gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung
12.11.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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