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    DGAP Zwischenmitteilung  496  0 Kommentare Intertainment AG (deutsch)

    Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2010

    Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

    12.11.2010 08:12

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




    München, 12. November 2010 - Die Intertainment AG, München, hat in den
    ersten drei Quartalen 2010 einen Periodenverlust von 0,1 Mio. Euro
    verzeichnet, nach -1,9 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
    Intertainment erzielte keine Umsätze aus dem operativen Geschäft, sondern
    konzentrierte sich weiterhin auf die laufenden juristischen
    Auseinandersetzungen in den USA.

    Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

    Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist zum 30. September 2010 von
    der Verschiebung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten
    in den USA und der damit im Zusammenhang stehenden Positionen aus dem lang-
    in den kurzfristigen Bereich gekennzeichnet. Die Bilanzsumme reduzierte
    sich geringfügig von 60,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 60,0 Mio.
    Euro zum aktuellen Bilanzstichtag.

    Unverändert ist die Aktivseite im Wesentlichen von den
    Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den
    aktiven latenten Steueransprüchen geprägt. Die Schadensersatzforderungen
    beliefen sich zum 30. September 2010 auf insgesamt 38,4 Mio. Euro, nach
    38,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie stehen im Zusammenhang mit dem
    Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment und den
    daraus resultierenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA. Im
    bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2010 war diese Position hohen
    Schwankungen aus Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Die hohen
    Wechselkursgewinne des ersten Halbjahres 2010 nahmen im dritten Quartal
    2010 allerdings deutlich ab. Zudem wurde Intertainment im Mai 2010 eine
    erste Rate in Höhe von 2,4 Mio. Euro aus dem Insolvenzverfahren von
    Franchise Pictures und anderer Parteien ausbezahlt.

    Die aktiven latenten Steueransprüche betragen 20 Mio. Euro, nach 20,6 Mio.
    Euro zum 31. Dezember 2009. Sie betreffen Bewertungsunterschiede zwischen
    HGB und IFRS und hier insbesondere die Aktivierung latenter Steuern auf
    Verlustvorträge in der Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Die
    Veränderung stammt aus der Einbeziehung der aktuellen Ergebnisse der
    Berichtsperiode in die Steuerberechnung. Das Filmvermögen beträgt
    unverändert 0,8 Mio. Euro.

    Die Passivseite ist ebenfalls wesentlich von den veränderten Fristigkeiten
    und den damit verbundenen Ausweisänderungen betroffen. So werden die
    Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    erstmals vollständig unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

    Die kurzfristigen Schulden belaufen sich insgesamt auf 29,5 Mio. Euro, nach
    1,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie beinhalten im Wesentlichen die
    Rückstellungen mit 13,7 (i.V. kurzfristig 1,0 und langfristig 14,1) Mio.
    Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 15,4 (i.V.
    langfristig 14,1) Mio. Euro. Die Rückstellungen enthalten insbesondere die
    Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, die in direktem Zusammenhang
    mit den Schadensersatzforderungen stehen, und die erwarteten künftigen
    Prozesskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    betreffen Darlehens- und Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien
    Beteiligungs GmbH. Im ersten Quartal der Berichtsperiode stellte die MK
    Medien Beteiligungs GmbH dem Konzern weitere Finanzmittel in Höhe von 0,7
    (i.V. insgesamt 2,3) Mio. Euro zur Verfügung. Im zweiten und dritten
    Quartal 2010 erfolgten allerdings keine weiteren Zahlungen an
    Intertainment. In diesen führten ausschließlich die laufenden
    Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zu einem
    Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

    Analog zu der Ausweisänderung bei den kurzfristigen Schulden nahmen die
    langfristigen Schulden von 61,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 33,0
    Mio. Euro ab. Sie umfassen ausschließlich die passiven latenten
    Steuerabgrenzungen, die für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen,
    welche sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen, gebildet
    wurden.

    Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich auf -2,4 Mio.
    Euro, nach -2,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Ursache ist der in den
    ersten neun Monaten ausgewiesene Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 0,1
    (30. September 2009: 1,9) Mio. Euro.

    Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von
    Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen. In der Berichtsperiode konnten
    keine Umsatz¬erlöse erzielt werden. Das EBIT des Intertainment Konzerns
    verbesserte sich auf 1,1 (i.V. -2,1) Mio. Euro und ist im Wesentlichen
    durch Bewertungseffekte der Schadensersatzforderungen sowie von
    Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen stehen, geprägt. In
    diesem Zusammenhang beläuft sich der sonstige betriebliche Ertrag auf 3,0
    (i.V. 0,4) Mio. Euro und der sonstige betriebliche Aufwand auf 1,7 (i.V.
    2,4) Mio. Euro.

    Intertainment verfügte zum 30. September 2010 über Zahlungsmittel in Höhe
    von 0,5 (31.12.2009: 0,1) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär,
    die MK Medien Beteiligungs GmbH im Berichtszeitraum Darlehen in Höhe von
    0,7 (i.V. insgesamt 2,3) Mio. Euro. Zudem erhöhte die erste erhaltene
    Zahlung aus der Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien den
    Zahlungsmittelbestand. Mit diesen Finanzmitteln wurden und werden im
    Wesentlichen weiterhin die Finanzierung der juristischen
    Auseinandersetzungen in den USA und des Geschäftsbetriebs sicher gestellt.
    In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf die dargestellten
    bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment Konzerns.

    Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2010 sowie nach Ende
    des Berichtszeitraums

    Im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und anderer
    Parteien wurde der Auszahlungsplan (´liquidation plan´) des
    Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts zum 31. März 2010
    wirksam. Ende Mai 2010 erhielt Intertainment eine erste Zahlung in Höhe von
    3 Millionen US-Dollar aus der Insolvenzmasse. Eine weitere Zahlung in Höhe
    von 1 Mio. US-Dollar ging Intertainment Anfang November 2010 zu.
    Intertainment rechnet nicht damit, noch weitere wesentliche Zahlungen aus
    dem Insolvenzverfahren zu erhalten.

    Nachdem die Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica
    Bank und andere Parteien den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der
    mündlichen Verhandlung noch einmal verschoben hatten, legten sie im dritten
    Quartal 2010 einen neuen Zeitplan für die mündliche Verhandlung fest. Sie
    soll danach am 13. April 2011 beginnen. Als letzter Verhandlungstag ist der
    24. Mai 2011 vorgesehen. Auch für die vorgelagerten Zeugenvernehmungen
    haben die Schiedsrichter ein Enddatum festgelegt. Diese sollen spätestens
    am 25. Februar 2011 abgeschlossen sein.

    Intertainment hat die im Zusammenhang mit der Beweiserhebungsphase - diese
    ist der mündlichen Verhandlung vorgelagert - stehende Dokumentenproduktion
    am 20. August 2010 abgeschlossen und die letzten Dateien an die Comerica
    Bank übergeben. Noch nicht abgeschlossen war bis zur Fertigstellung dieser
    Zwischenmitteilung die Auswertung weiterer Dokumente, die der externe
    Sachverständige noch zu leisten hat.

    Prognose und Risikobericht

    Die juristischen Auseinandersetzungen in den USA werden Intertainment auch
    künftig weiter prägen. Das Management wird sich dabei darauf konzentrieren,
    diese voranzutreiben und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

    Unverändert ist der geplante Wiederaufbau des operativen Geschäftes vom
    Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus
    den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige
    Investitionen benötigt. Damit wird Intertainment im Geschäftsjahr 2010
    erneut so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen. Im Übrigen
    sind die im Geschäftsbericht 2009 abgegebenen Prognosen zur weiteren
    Entwicklung des Intertainment AG Konzerns und der Intertainment AG
    weiterhin gültig. Wir verweisen aus diesem Grund auch auf diese.

    Bestandsgefährdende Risiken

    Die Finanzkennzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2010
    wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (´Going
    Concern´) aufgestellt. Das Manage¬ment von Intertainment geht unverändert
    von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit
    überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden
    Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der
    Zahlungsver¬pflichtungen fortführen kann. Der positiven
    Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde,
    aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die
    Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und
    der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des
    Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten
    geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit
    beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

    1. Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
    2. Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
    Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

    Das im Geschäftsbericht 2009 ebenfalls genannte bestandsgefährdende Risiko
    der Realisierung der weiteren Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
    Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien ist mit der Zahlung
    der zweiten Rate Anfang November 2010 entfallen.

    Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten,
    ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig
    - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sowie der damit verbundenen
    Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten
    bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich auf die
    weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2009. Diese
    gelten unverändert fort.

    Ende der Zwischenmitteilung

    12.11.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de




    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Intertainment AG
    Maximiliansplatz 5
    80333 München
    Deutschland
    Internet: investor@intertainment.de

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