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Uranium Energy Corp. (deutsch)
Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der Anderson-Liegenschaft in Arizona bekannt
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der
Anderson-Liegenschaft in Arizona bekannt
06.05.2011 / 13:35
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Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der
Anderson-Liegenschaft in Arizona bekannt
06.05.2011 / 13:35
Uranium Energy Corp.
NYSE Amex Equities Börsensymbol - UEC
6. Mai 2011
Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der Anderson-Liegenschaft in
Arizona bekannt
Corpus Christi, Texas - 6. Mai 2011 - Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC;
das ´Unternehmen´ oder ´UEC´) und Concentric Energy Corp. (´Concentric´)
gaben heute bekannt, dass ihre jeweiligen Vorstände einer
Stock-for-Stock-Übernahme (die ´Übernahme´) zugestimmt haben, die unter den
Gesetzen von Nevada durchgeführt wird. Des Weiteren wurde bekannt gegeben,
dass die Unternehmen eine endgültige Übernahmevereinbarung sowie einen
Übernahmeplan (die ´Übernahmevereinbarung´) unterzeichnet haben. Es wird
davon ausgegangen, dass zum Abschluss der Übernahme ungefähr 1.253.440
Aktien der UEC-Stammaktien an die ehemaligen Concentric-Aktionär
ausgestellt werden, um Concentric und dessen ungeteiltes volles Interesse
an der Anderson-Liegenschaft zu übernehmen. Die Anderson Liegenschaft ist
ein 5.785 Hektar großes Areal mit Schürflizenz im Yavapai County in
Arizona, USA, mit einer Vorgeschichte einer kleinen Uranproduktion.
Die Anderson-Liegenschaft
Die Anderson Liegenschaft besteht aus 289 zusammenhängenden, nicht
patentierten Hauptaderminen und Placer-Ansprüchen auf einem Areal von 5.785
Hektar (neun Quadratmeilen). Sie befindet sich in einem abgelegenen Bereich
des Yavapai County in Arizona, ungefähr 75 Meilen nordwestlich von Phoenix.
Im Jahr 2001 erhob Concentric Anspruch auf diese Mineralisierung, deren
vereinigte Anteile der Schürfrechte in den 70er Jahren bei Minerals
Exploration Company (´MinEx´), einem Tochterunternehmen von Unocal
Corporation und der Urangesellschaft U.S.A., Inc. (´UG´) lagen.
Öffentliche Unterlagen weisen darauf hin, dass die anormale Radioaktivität
erstmals 1955 in der Nähe der Anderson-Liegenschaft entdeckt wurde, was zu
einem Tagebau auf kleinen Maßstab am nördlichen Rand und zu insgesamt
10.758 Tonnen Erz, durchschnittlich 0,15 % oder 33.230 Pfund an U3O8
führte, die zur maßgefertigten Hütte nach Tuba City, Arizona, versandt
wurden. Die Produktion wurde 1959 eingestellt, als die Atomic Energy
Commission das Programm zum Kauf von Eisenerz beendete. Diese Information
stammt aus einem Bericht von Sherborne aus 1979 mit dem Titel ´Erhebliche
Uranentdeckung in vulkanoklastischen Sedimenten, in der Basin and Range
Provinz in Yavapai County, Arizona´.
In der Zwischenzeit wurden mehr als 1.400 Erkundungsbohrlöcher auf der
Anderson-Liegenschaft angelegt, darunter auch 1.320 Gammamessungen in den
Bohrlöchern und 5.596 chemische Analysen, von denen fast alle in den 70er
Jahren von MinEx im nördlichen Bereich und von UG im südlichen Bereich
durgeführt wurden. Ende 1977 wurde für MinEx eine vorläufige
Machbarkeitsstudie in Bezug auf den nördlichen Bereich der
Anderson-Liegenschaft von dem Unternehmen Morrison-Knudsen, Inc. (´MK´)
durchgeführt. Mitte 1978 wurde, basierend auf den vorteilhaften Konditionen
aus der vorläufigen Machbarkeitsstudie, eine detaillierte abschließende
Machbarkeitsstudie von MK für MinEx durchgeführt, die zu dem Ergebnis einer
Hütte von 2.000 Tonnen pro Tag gelangte, um den Tagebau in der
Anderson-Liegenschaft zu unterstützen. Im September 1979 führte ein
Anlagenbaukonzern von UG eine interne vorläufige Machbarkeitsstudie für
eine unterirdische Mine des südlichen Bereiches der Anderson-Liegenschaft
durch. Diese Berichte werden zusätzlich durch zahlreiche andere positive
Studien, einschließlich von Ressourcenanalysen von Dritten von Chapman,
Wood und Griswold, metallurgischen Untersuchungen und ersten
Laugenuntersuchungen von Hazen Research unterstützt. Jedoch wurden diese
alten Studien vor dem nationalen Instrument NI 43-101 durchgeführt und
sollten nicht als aktuell betrachtet werden. Das Unternehmen hat keine
erforderlichen Arbeiten durchgeführt, um diese geschichtlichen Studien zu
überprüfen und auf die Ergebnisse sollte sich nicht verlassen werden. Ende
1979 sorgten weltweite und brancheninterne Vorfälle dazu, dass sowohl MinEx
als auch UG ihre Mineralisierungen auf der Anderson Liegenschaft aufgaben.
2006 führte Concentric das erste Bohrprogramm auf der Anderson-Liegenschaft
seit der Abtretung von MinEx und UG durch. Ein Bohrprogramm für 25 Löcher
wurde abgeschlossen und bestätigte die geschichtliche Datensammlung von
MinEx durch ´Verdoppelung´ einer erheblichen Anzahl an ehemaligen
Bohrlöchern von MinEx. Insgesamt wurden 24 Drehbohrungen und eine
Kernbohrung von gesamt 8.087 Fuß durchgeführt. Auf dem ehemaligen Bereich
von UG auf der Anderson-Liegenschaft wurden keine Bestätigungslöcher
gebohrt. 2008 beauftrage Concentric Mountain States Research & Development
International, Inc. mit der Durchführung einer Bewertung
verfahrenstechnischer Prozesse. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht mit
dem Titel ´Abschließender Bericht für vorläufige verfahrenstechnische
Prozesse und Kostenvoranschläge, Anderson Uran-Project, Yavapai County,
Arizona´ vorgestellt.
Bedingungen der Übernahme
Gemäß den Bedingungen der Übernahmevereinbarung erhalten die Aktionäre von
Concentric 0,1075 einer Aktie der UEC-Stammaktien für jede Aktie der
Stammaktien von Concentric. Mit 11.659.905 ausstehenden Aktien der
Stammaktien von Concentric, wird davon ausgegangen, dass bei Abschluss der
Übernahme ungefähr 1.253.440 Aktien der Stammaktien von UEC für die
ehemaligen Aktionäre von Concentric ausgestellt werden. Dies entspricht
ungefähr 1,7 % der ausgestellten und ausstehenden Stammaktien von UEC.
Basierend auf dem Schlusskurs der Stammaktien von UEC von 3,20 $ pro Aktie
am 5. Mai 2011, wird sich der gesamte Aktienanteil, der an die Aktionäre
von Concentric ausgestellt wird, auf einen ungefähren Wert von 4,011
Millionen Dollar belaufen. Bei Abschluss der Übernahme wird das
hundertprozentige Tochterunternehmen von UEC die übernehmende Gesellschaft
sein und alle Vermögenswerte und Sachanlagen von Concentric erhalten.
Es ist eine Bedingung, die der Durchführung der Übernahme vorausgeht, dass
das Unternehmen in der Lage ist einen zeitgleichen Abschluss der
vollständigen Übertragung der Rechte von Global Uranium Corp. (´Global´)
(die ´Rechte´) an UEC zu erzielen. Diese Übertragung unterliegt den
Geschäftsbedingungen einer zugrundeliegenden Options- und
Kooperationsvereinbarung vom 13. April 2010 zwischen Global und Concentric,
die sich auf die Anderson-Liegenschaft bezieht. Folglich hat das
Unternehmen vor kurzem einen Übernahmevertrag mit Global (der ´Global
Übernahmevertrag´) abgeschlossen, um diese Rechte in Verbindung mit der
Übergabe von Global an UEC zu bekommen. Diese Übergabe betrifft (i) eine
erste Zahlung von 150.00 $, (ii) eine weitere Zahlung von 200.000 $ für die
Freigabe und Übertragung von allen Sicherheiten an das Unternehmen, die
Global vorab von Concentric eingeräumt wurden und (iii) 350.000
verbleibensabhängige Aktien der Stammaktien des Unternehmens sowie einer
abschließenden Zahlung von 150.000 $ bei Abschluss der Übernahme.
Die Übernahme unterliegt zahlreichen weiteren Bedingungen, einschließlich:
der Zustimmung der Aktionäre von Concentric; der zufriedenstellenden
Ausfertigung innerhalb von 30 Tagen durch die beiden Parteien sowie einer
sorgfältigen Überprüfung der Geschäfte und Verhältnisse der jeweils anderen
Partei zur Feststellung der Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit oder ähnlichem
in Bezug auf die Übernahme. Des Weiteren gilt, dass die Anzahl an Inhabern
von Stammaktien von Concentric, die gemäß dem Recht von Nevada ein Recht
auf einen abweichenden Standpunkt haben, nicht 5 % aller ausgestellten und
ausstehenden Aktien der Stammaktien von Concentric überschreiten darf,
sowie andere übliche Bedingungen. Zusätzlich unterliegt die Verpflichtung
jeder Partei zur Vollendung der Übernahme der Genauigkeit der Zusicherungen
und Garantien der anderen Partei sowie der materiellen Erfüllung der
Vereinbarungen durch die andere Partei.
Das Verhältnis (das ´Umtauschverhältnis´), dass die Anzahl an Aktien der
Stammaktien von UEC bestimmt, die beim Abschluss der Übernahme für alle
Aktien der Stammaktien von Concentric ausgestellt werden muss, unterliegt
der Reduzierung der Aktien der Stammaktien von Concentric, die diesen
Aktionären gehören, die, wenn überhaupt, ihr Recht auf einen abweichenden
Standpunkt gemäß dem Gesetz von Nevada ausüben wollen. Das
Umtauschverhältnis kann gegebenenfalls auch durch in gutem Glauben
geführten Verhandlungen zwischen den Parteien angepasst werden, die sich
auf die Ergebnisse der sorgfältigen Überprüfung der Geschäfte und
Verhältnisse der jeweils anderen Partei beziehen.
Die Übernahmevereinbarung sieht zudem vor, dass: (a) alle ausstehenden
Bezugsrechte für Stammaktien von Concentric (die ´Concentric Bezugsrechte´)
durch die entsprechenden Eigentümer in Anbetracht der Ausstellung von nicht
übertragbaren Bezugsrechten für Stammaktien von UEC (die ´UEC
Umtauschgarantie´) veräußert werden. Die Anzahl an UEC Umtauschgarantien
wird mit Verweis auf das Umtauschverhältnis bestimmt. Aktuell liegt das
erwartete Umtauschverhältnis bei 0,1075 für eine UEC Umtauschgarantie für
alle Concentric Bezugsrechte. Der Optionspreis von allen UEC
Umtauschgarantien soll erwartungsgemäß bestimmt werden, indem der
Optionspreis pro Aktie der entsprechenden Concentric Bezugsrechte durch
0,1075 geteilt wird. Diese Berechnung unterliegt jedoch Änderungen des
Umtauschverhältnisses.
Die oben angeführte Beschreibung der Übernahme und der
Übernahmevereinbarung ist nicht vollständig und für die Gesamtheit wird auf
die Übernahmevereinbarung verwiesen.
The technischen Informationen aus dieser Pressemitteilung wurden in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften von Kanada gemäß dem
nationalen Instrument NI 43-101 ausgearbeitet und wurden von Clyde L.
Yancey, P.G., Vize-Präsident für Exploration des Unternehmens überprüft,
einer Qualitätsprüfung gemäß der NI 43-101 Standards.
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der
Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste
nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und
Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen
Projekten des Unternehmens in Südtexas, einschließlich des
Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und
des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in
der letzten Phase des Zulassungsverfahrens für die Produktion befindet,
eine zentrale Position ein. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen
Branchenspezialisten, die auf eine praktische Erfahrung von mehreren
Jahrzehnten bei den Schlüsselaspekten von Uranexploration, -erschließung
und -abbau zurückblicken können.
Kontakt Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE-AMEX: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Safe Harbor Erklärung
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der
Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung
enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im
dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen
Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und
andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse,
Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der
Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen
über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele,
Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder
beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie ´erwartet´
oder ´erwartet nicht´, ´wird erwartet´, ´geht davon aus´ oder ´geht nicht
davon ´aus´, ´plant´, ´schätzt´ oder ´beabsichtigt´ zum Ausdruck gebracht
oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse
´können vielleicht´, ´könnten´, ´würden´, ´werden möglicherweise´, ´mögen´
auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen
aus der Vergangenheit und müssen daher als ´zukunftsgerichtete Aussagen´
betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte
und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen
können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
dargelegt, unterscheiden.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und
verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act
von 1933 in seiner geltenden Fassung (das ´Wertpapiergesetz´) oder gemäß
sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht
gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen
Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der
entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.
IMPORTANT ADDITIONAL INFORMATION WILL BE FILED WITH THE SEC
IN CONNECTION WITH THE PROPOSED MERGER, UEC INTENDS TO FILE RELEVANT
MATERIALS WITH THE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION (THE
´SEC´), INCLUDING A REGISTRATION STATEMENT ON FORM S-4 (THE ´REGISTRATION
STATEMENT´), WHICH WILL INCLUDE A PRELIMINARY PROSPECTUS AND RELATED
MATERIALS TO REGISTER THE SECURITIES OF UEC TO BE ISSUED IN EXCHANGE FOR
SECURITIES OF CONCENTRIC. THE REGISTRATION STATEMENT WILL INCORPORATE A
PROXY STATEMENT (THE ´PROXY STATEMENT´) THAT CONCENTRIC PLANS TO FILE WITH
THE SEC AND MAIL TO ITS STOCKHOLDERS IN CONNECTION WITH OBTAINING
STOCKHOLDER APPROVAL OF THE PROPOSED MERGER. THE REGISTRATION STATEMENT
AND THE PROXY STATEMENT WILL CONTAIN IMPORTANT INFORMATION ABOUT UEC,
CONCENTRIC, THE MERGER AND RELATED MATTERS. INVESTORS AND SECURITY HOLDERS
ARE URGED TO READ THE REGISTRATION STATEMENT AND THE PROXY STATEMENT
CAREFULLY WHEN THEY ARE AVAILABLE. INVESTORS AND SECURITY HOLDERS WILL BE
ABLE TO OBTAIN FREE COPIES OF THE REGISTRATION STATEMENT AND THE PROXY
STATEMENT WHEN THEY BECOME AVAILABLE, AND OTHER DOCUMENTS FILED WITH THE
SEC BY UEC AND CONCENTRIC, THROUGH THE WEB SITE MAINTAINED BY THE SEC AT
WWW.SEC.GOV. DOCUMENTS FILED BY UEC WITH THE SEC MAY BE OBTAINED FREE OF
CHARGE BY CONTACTING THE COMPANY AT: URANIUM ENERGY CORP.; ATTENTION: MR.
MARK KATSUMATA, CFO; 500 NORTH SHORELINE, SUITE 800N, CORPUS CHRISTI,
TEXAS, 78401, TEL: (512) 828.6980.
CONCENTRIC, AND ITS DIRECTORS AND EXECUTIVE OFFICERS, MAY BE DEEMED TO BE
PARTICIPANTS IN THE SOLICITATION OF PROXIES FROM CONCENTRIC´S STOCKHOLDERS
IN CONNECTION WITH THE TRANSACTION DESCRIBED HEREIN. INFORMATION REGARDING
ANY SPECIAL INTERESTS OF THESE DIRECTORS AND EXECUTIVE OFFICERS IN THE
TRANSACTION DESCRIBED HEREIN WILL BE INCLUDED IN THE PROXY STATEMENT
DESCRIBED ABOVE.
__________
Ende der Corporate News
06.05.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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123409 06.05.2011
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