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    Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der Anderson-Liegenschaft in Arizona bekannt

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    Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der
    Anderson-Liegenschaft in Arizona bekannt

    06.05.2011 / 13:35




    Uranium Energy Corp.

    NYSE Amex Equities Börsensymbol - UEC
    6. Mai 2011

    Uranium Energy Corp gibt Fusion zur Übernahme der Anderson-Liegenschaft in
    Arizona bekannt

    Corpus Christi, Texas - 6. Mai 2011 - Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC;
    das ´Unternehmen´ oder ´UEC´) und Concentric Energy Corp. (´Concentric´)
    gaben heute bekannt, dass ihre jeweiligen Vorstände einer
    Stock-for-Stock-Übernahme (die ´Übernahme´) zugestimmt haben, die unter den
    Gesetzen von Nevada durchgeführt wird. Des Weiteren wurde bekannt gegeben,
    dass die Unternehmen eine endgültige Übernahmevereinbarung sowie einen
    Übernahmeplan (die ´Übernahmevereinbarung´) unterzeichnet haben. Es wird
    davon ausgegangen, dass zum Abschluss der Übernahme ungefähr 1.253.440
    Aktien der UEC-Stammaktien an die ehemaligen Concentric-Aktionär
    ausgestellt werden, um Concentric und dessen ungeteiltes volles Interesse
    an der Anderson-Liegenschaft zu übernehmen. Die Anderson Liegenschaft ist
    ein 5.785 Hektar großes Areal mit Schürflizenz im Yavapai County in
    Arizona, USA, mit einer Vorgeschichte einer kleinen Uranproduktion.

    Die Anderson-Liegenschaft

    Die Anderson Liegenschaft besteht aus 289 zusammenhängenden, nicht
    patentierten Hauptaderminen und Placer-Ansprüchen auf einem Areal von 5.785
    Hektar (neun Quadratmeilen). Sie befindet sich in einem abgelegenen Bereich
    des Yavapai County in Arizona, ungefähr 75 Meilen nordwestlich von Phoenix.
    Im Jahr 2001 erhob Concentric Anspruch auf diese Mineralisierung, deren
    vereinigte Anteile der Schürfrechte in den 70er Jahren bei Minerals
    Exploration Company (´MinEx´), einem Tochterunternehmen von Unocal
    Corporation und der Urangesellschaft U.S.A., Inc. (´UG´) lagen.

    Öffentliche Unterlagen weisen darauf hin, dass die anormale Radioaktivität
    erstmals 1955 in der Nähe der Anderson-Liegenschaft entdeckt wurde, was zu
    einem Tagebau auf kleinen Maßstab am nördlichen Rand und zu insgesamt
    10.758 Tonnen Erz, durchschnittlich 0,15 % oder 33.230 Pfund an U3O8
    führte, die zur maßgefertigten Hütte nach Tuba City, Arizona, versandt
    wurden. Die Produktion wurde 1959 eingestellt, als die Atomic Energy
    Commission das Programm zum Kauf von Eisenerz beendete. Diese Information
    stammt aus einem Bericht von Sherborne aus 1979 mit dem Titel ´Erhebliche
    Uranentdeckung in vulkanoklastischen Sedimenten, in der Basin and Range
    Provinz in Yavapai County, Arizona´.

    In der Zwischenzeit wurden mehr als 1.400 Erkundungsbohrlöcher auf der
    Anderson-Liegenschaft angelegt, darunter auch 1.320 Gammamessungen in den
    Bohrlöchern und 5.596 chemische Analysen, von denen fast alle in den 70er
    Jahren von MinEx im nördlichen Bereich und von UG im südlichen Bereich
    durgeführt wurden. Ende 1977 wurde für MinEx eine vorläufige
    Machbarkeitsstudie in Bezug auf den nördlichen Bereich der
    Anderson-Liegenschaft von dem Unternehmen Morrison-Knudsen, Inc. (´MK´)
    durchgeführt. Mitte 1978 wurde, basierend auf den vorteilhaften Konditionen
    aus der vorläufigen Machbarkeitsstudie, eine detaillierte abschließende
    Machbarkeitsstudie von MK für MinEx durchgeführt, die zu dem Ergebnis einer
    Hütte von 2.000 Tonnen pro Tag gelangte, um den Tagebau in der
    Anderson-Liegenschaft zu unterstützen. Im September 1979 führte ein
    Anlagenbaukonzern von UG eine interne vorläufige Machbarkeitsstudie für
    eine unterirdische Mine des südlichen Bereiches der Anderson-Liegenschaft
    durch. Diese Berichte werden zusätzlich durch zahlreiche andere positive
    Studien, einschließlich von Ressourcenanalysen von Dritten von Chapman,
    Wood und Griswold, metallurgischen Untersuchungen und ersten
    Laugenuntersuchungen von Hazen Research unterstützt. Jedoch wurden diese
    alten Studien vor dem nationalen Instrument NI 43-101 durchgeführt und
    sollten nicht als aktuell betrachtet werden. Das Unternehmen hat keine
    erforderlichen Arbeiten durchgeführt, um diese geschichtlichen Studien zu
    überprüfen und auf die Ergebnisse sollte sich nicht verlassen werden. Ende
    1979 sorgten weltweite und brancheninterne Vorfälle dazu, dass sowohl MinEx
    als auch UG ihre Mineralisierungen auf der Anderson Liegenschaft aufgaben.

    2006 führte Concentric das erste Bohrprogramm auf der Anderson-Liegenschaft
    seit der Abtretung von MinEx und UG durch. Ein Bohrprogramm für 25 Löcher
    wurde abgeschlossen und bestätigte die geschichtliche Datensammlung von
    MinEx durch ´Verdoppelung´ einer erheblichen Anzahl an ehemaligen
    Bohrlöchern von MinEx. Insgesamt wurden 24 Drehbohrungen und eine
    Kernbohrung von gesamt 8.087 Fuß durchgeführt. Auf dem ehemaligen Bereich
    von UG auf der Anderson-Liegenschaft wurden keine Bestätigungslöcher
    gebohrt. 2008 beauftrage Concentric Mountain States Research & Development
    International, Inc. mit der Durchführung einer Bewertung
    verfahrenstechnischer Prozesse. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht mit
    dem Titel ´Abschließender Bericht für vorläufige verfahrenstechnische
    Prozesse und Kostenvoranschläge, Anderson Uran-Project, Yavapai County,
    Arizona´ vorgestellt.

    Bedingungen der Übernahme

    Gemäß den Bedingungen der Übernahmevereinbarung erhalten die Aktionäre von
    Concentric 0,1075 einer Aktie der UEC-Stammaktien für jede Aktie der
    Stammaktien von Concentric. Mit 11.659.905 ausstehenden Aktien der
    Stammaktien von Concentric, wird davon ausgegangen, dass bei Abschluss der
    Übernahme ungefähr 1.253.440 Aktien der Stammaktien von UEC für die
    ehemaligen Aktionäre von Concentric ausgestellt werden. Dies entspricht
    ungefähr 1,7 % der ausgestellten und ausstehenden Stammaktien von UEC.
    Basierend auf dem Schlusskurs der Stammaktien von UEC von 3,20 $ pro Aktie
    am 5. Mai 2011, wird sich der gesamte Aktienanteil, der an die Aktionäre
    von Concentric ausgestellt wird, auf einen ungefähren Wert von 4,011
    Millionen Dollar belaufen. Bei Abschluss der Übernahme wird das
    hundertprozentige Tochterunternehmen von UEC die übernehmende Gesellschaft
    sein und alle Vermögenswerte und Sachanlagen von Concentric erhalten.

    Es ist eine Bedingung, die der Durchführung der Übernahme vorausgeht, dass
    das Unternehmen in der Lage ist einen zeitgleichen Abschluss der
    vollständigen Übertragung der Rechte von Global Uranium Corp. (´Global´)
    (die ´Rechte´) an UEC zu erzielen. Diese Übertragung unterliegt den
    Geschäftsbedingungen einer zugrundeliegenden Options- und
    Kooperationsvereinbarung vom 13. April 2010 zwischen Global und Concentric,
    die sich auf die Anderson-Liegenschaft bezieht. Folglich hat das
    Unternehmen vor kurzem einen Übernahmevertrag mit Global (der ´Global
    Übernahmevertrag´) abgeschlossen, um diese Rechte in Verbindung mit der
    Übergabe von Global an UEC zu bekommen. Diese Übergabe betrifft (i) eine
    erste Zahlung von 150.00 $, (ii) eine weitere Zahlung von 200.000 $ für die
    Freigabe und Übertragung von allen Sicherheiten an das Unternehmen, die
    Global vorab von Concentric eingeräumt wurden und (iii) 350.000
    verbleibensabhängige Aktien der Stammaktien des Unternehmens sowie einer
    abschließenden Zahlung von 150.000 $ bei Abschluss der Übernahme.

    Die Übernahme unterliegt zahlreichen weiteren Bedingungen, einschließlich:
    der Zustimmung der Aktionäre von Concentric; der zufriedenstellenden
    Ausfertigung innerhalb von 30 Tagen durch die beiden Parteien sowie einer
    sorgfältigen Überprüfung der Geschäfte und Verhältnisse der jeweils anderen
    Partei zur Feststellung der Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit oder ähnlichem
    in Bezug auf die Übernahme. Des Weiteren gilt, dass die Anzahl an Inhabern
    von Stammaktien von Concentric, die gemäß dem Recht von Nevada ein Recht
    auf einen abweichenden Standpunkt haben, nicht 5 % aller ausgestellten und
    ausstehenden Aktien der Stammaktien von Concentric überschreiten darf,
    sowie andere übliche Bedingungen. Zusätzlich unterliegt die Verpflichtung
    jeder Partei zur Vollendung der Übernahme der Genauigkeit der Zusicherungen
    und Garantien der anderen Partei sowie der materiellen Erfüllung der
    Vereinbarungen durch die andere Partei.

    Das Verhältnis (das ´Umtauschverhältnis´), dass die Anzahl an Aktien der
    Stammaktien von UEC bestimmt, die beim Abschluss der Übernahme für alle
    Aktien der Stammaktien von Concentric ausgestellt werden muss, unterliegt
    der Reduzierung der Aktien der Stammaktien von Concentric, die diesen
    Aktionären gehören, die, wenn überhaupt, ihr Recht auf einen abweichenden
    Standpunkt gemäß dem Gesetz von Nevada ausüben wollen. Das
    Umtauschverhältnis kann gegebenenfalls auch durch in gutem Glauben
    geführten Verhandlungen zwischen den Parteien angepasst werden, die sich
    auf die Ergebnisse der sorgfältigen Überprüfung der Geschäfte und
    Verhältnisse der jeweils anderen Partei beziehen.

    Die Übernahmevereinbarung sieht zudem vor, dass: (a) alle ausstehenden
    Bezugsrechte für Stammaktien von Concentric (die ´Concentric Bezugsrechte´)
    durch die entsprechenden Eigentümer in Anbetracht der Ausstellung von nicht
    übertragbaren Bezugsrechten für Stammaktien von UEC (die ´UEC
    Umtauschgarantie´) veräußert werden. Die Anzahl an UEC Umtauschgarantien
    wird mit Verweis auf das Umtauschverhältnis bestimmt. Aktuell liegt das
    erwartete Umtauschverhältnis bei 0,1075 für eine UEC Umtauschgarantie für
    alle Concentric Bezugsrechte. Der Optionspreis von allen UEC
    Umtauschgarantien soll erwartungsgemäß bestimmt werden, indem der
    Optionspreis pro Aktie der entsprechenden Concentric Bezugsrechte durch
    0,1075 geteilt wird. Diese Berechnung unterliegt jedoch Änderungen des
    Umtauschverhältnisses.

    Die oben angeführte Beschreibung der Übernahme und der
    Übernahmevereinbarung ist nicht vollständig und für die Gesamtheit wird auf
    die Übernahmevereinbarung verwiesen.

    The technischen Informationen aus dieser Pressemitteilung wurden in
    Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften von Kanada gemäß dem
    nationalen Instrument NI 43-101 ausgearbeitet und wurden von Clyde L.
    Yancey, P.G., Vize-Präsident für Exploration des Unternehmens überprüft,
    einer Qualitätsprüfung gemäß der NI 43-101 Standards.

    Über Uranium Energy Corp

    Uranium Energy Corp. ist ein in den USA ansässiges Unternehmen, das mit der
    Uranproduktion, -erschließung und -exploration befasst ist und die neueste
    nordamerikanische Uranmine betreibt. Die mit allen Zulassungen und
    Genehmigungen ausgestattete Hobson-Aufbereitungsanlage nimmt bei allen
    Projekten des Unternehmens in Südtexas, einschließlich des
    Palangana-ISR-Projekts, bei dem die Förderung gerade aufgenommen wurde, und
    des Goliad-ISR-Projekts, das seine Minenzulassung erhalten hat und sich in
    der letzten Phase des Zulassungsverfahrens für die Produktion befindet,
    eine zentrale Position ein. Die Unternehmensleitung besteht aus angesehenen
    Branchenspezialisten, die auf eine praktische Erfahrung von mehreren
    Jahrzehnten bei den Schlüsselaspekten von Uranexploration, -erschließung
    und -abbau zurückblicken können.

    Kontakt Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:
    Gebührenfrei: (866) 748-1030
    Fax: (361) 888-5041
    E-Mail: info@uraniumenergy.com

    Börseninformationen:
    NYSE-AMEX: UEC
    Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
    WKN: AØJDRR
    ISN: US916896103

    Safe Harbor Erklärung

    Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der
    Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung
    enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im
    dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen
    Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und
    andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse,
    Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der
    Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen
    über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele,
    Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder
    beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie ´erwartet´
    oder ´erwartet nicht´, ´wird erwartet´, ´geht davon aus´ oder ´geht nicht
    davon ´aus´, ´plant´, ´schätzt´ oder ´beabsichtigt´ zum Ausdruck gebracht
    oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse
    ´können vielleicht´, ´könnten´, ´würden´, ´werden möglicherweise´, ´mögen´
    auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen
    aus der Vergangenheit und müssen daher als ´zukunftsgerichtete Aussagen´
    betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte
    und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen
    können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des
    Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen,
    Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
    dargelegt, unterscheiden.

    Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
    gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
    Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
    Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
    Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
    dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
    Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
    Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
    Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
    Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
    wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
    sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
    Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
    führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
    Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
    bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
    der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
    beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
    von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
    Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
    aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
    zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
    Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
    dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und
    verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act
    von 1933 in seiner geltenden Fassung (das ´Wertpapiergesetz´) oder gemäß
    sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht
    in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht
    gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen
    Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der
    entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.

    IMPORTANT ADDITIONAL INFORMATION WILL BE FILED WITH THE SEC

    IN CONNECTION WITH THE PROPOSED MERGER, UEC INTENDS TO FILE RELEVANT
    MATERIALS WITH THE UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION (THE
    ´SEC´), INCLUDING A REGISTRATION STATEMENT ON FORM S-4 (THE ´REGISTRATION
    STATEMENT´), WHICH WILL INCLUDE A PRELIMINARY PROSPECTUS AND RELATED
    MATERIALS TO REGISTER THE SECURITIES OF UEC TO BE ISSUED IN EXCHANGE FOR
    SECURITIES OF CONCENTRIC. THE REGISTRATION STATEMENT WILL INCORPORATE A
    PROXY STATEMENT (THE ´PROXY STATEMENT´) THAT CONCENTRIC PLANS TO FILE WITH
    THE SEC AND MAIL TO ITS STOCKHOLDERS IN CONNECTION WITH OBTAINING
    STOCKHOLDER APPROVAL OF THE PROPOSED MERGER. THE REGISTRATION STATEMENT
    AND THE PROXY STATEMENT WILL CONTAIN IMPORTANT INFORMATION ABOUT UEC,
    CONCENTRIC, THE MERGER AND RELATED MATTERS. INVESTORS AND SECURITY HOLDERS
    ARE URGED TO READ THE REGISTRATION STATEMENT AND THE PROXY STATEMENT
    CAREFULLY WHEN THEY ARE AVAILABLE. INVESTORS AND SECURITY HOLDERS WILL BE
    ABLE TO OBTAIN FREE COPIES OF THE REGISTRATION STATEMENT AND THE PROXY
    STATEMENT WHEN THEY BECOME AVAILABLE, AND OTHER DOCUMENTS FILED WITH THE
    SEC BY UEC AND CONCENTRIC, THROUGH THE WEB SITE MAINTAINED BY THE SEC AT
    WWW.SEC.GOV. DOCUMENTS FILED BY UEC WITH THE SEC MAY BE OBTAINED FREE OF
    CHARGE BY CONTACTING THE COMPANY AT: URANIUM ENERGY CORP.; ATTENTION: MR.
    MARK KATSUMATA, CFO; 500 NORTH SHORELINE, SUITE 800N, CORPUS CHRISTI,
    TEXAS, 78401, TEL: (512) 828.6980.

    CONCENTRIC, AND ITS DIRECTORS AND EXECUTIVE OFFICERS, MAY BE DEEMED TO BE
    PARTICIPANTS IN THE SOLICITATION OF PROXIES FROM CONCENTRIC´S STOCKHOLDERS
    IN CONNECTION WITH THE TRANSACTION DESCRIBED HEREIN. INFORMATION REGARDING
    ANY SPECIAL INTERESTS OF THESE DIRECTORS AND EXECUTIVE OFFICERS IN THE
    TRANSACTION DESCRIBED HEREIN WILL BE INCLUDED IN THE PROXY STATEMENT
    DESCRIBED ABOVE.
    __________

    Ende der Corporate News




    06.05.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
    verantwortlich.

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    http://www.dgap.de




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