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     1135  0 Kommentare Honorarberatung fristet Nischendasein

    Vertrauen der Kunden in ihre Banken ist erschüttert. Verbraucherschützer wollen notfalls nationalen Alleingang.

    Banken, Sparkassen und unabhängige Berater haben es derzeit nicht leicht. Seien es fehlerhafte Informationsblätter und Beratungsprotokolle oder das Verschweigen von Provisionen beim Produktverkauf, die Negativschlagzeilen reißen nicht ab. Das Umfeld für die Honorarberatung könnte daher kaum besser sein. Dass das Alternativmodell aber nach wie vor ein Nischendasein fristet, führt das Wirtschaftsmagazin Capital auf die in Deutschland fehlende gesetzliche Verankerung und die stockenden Gesetzesinitiativen auf nationaler und europäischer Ebene zurück.

    So bleibe trotz schwindendem Vertrauen der Kunden die Provisionsberatung das Mittel der Wahl. Diese wird sowohl von freien Beratern, Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Instituten angeboten, sei vordergründig kostenlos, solange der Kunde keine Produkte kaufe. „Doch wo Beratungsgespräch drauf steht, ist letztlich ein Verkaufsgespräch drin“, so die Redakteure des Kölner Magazins CAPITAL. Letztlich werde der Berater noch immer daran gemessen und vergütet, was und wie viel er verkauft. „Die bisher eingeforderte Transparenz bei Provisionen hat sich als unzureichend erwiesen“, kritisiert Karl Matthäus Schmidt, Chef der honorarbasierten Quirin Bank: „Der Anleger ist angesichts der Vielfalt der Informationen vollständig überfordert.“

    Nach Ansicht eines Teils der Experten müssten Produktverkauf und Beratung getrennt werden, wolle man eine lupenreine, vor allem von den Verbraucherschützern propagierte Beratung durchsetzen. Dieses Prinzip schreiben sich die Honorarberater auf die Fahnen. Eine solche Beratung erfolge unabhängig von der Produktvermittlung und stelle stattdessen eine Know-how-Dienstleistung dar. Das Problem dabei: Dies ist so ziemlich der einzige Grundsatz, dem Honorarberater unterliegen. Alles andere ist weitgehend unreguliert und unkontrolliert. Es fehlten Standards und eine Gebührenordnung wie für Steuerberater. „Wenn man der Honorarberatung am Markt eine reelle Chance geben will, ist eine Regulierung extrem wichtig“, so Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

    Auf EU-Ebene wird bereits darüber diskutiert, wie die Vergütung von Beratung zu regeln ist. Im vergangenen Jahr legte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ein Eckpunktepapier vor. „Der Vorstoß des Verbraucherministeriums, Honorarberatung als neutrale Dienstleistung gesetzliche zu verankern, geht in die richtige Richtung“, sagt Quirin-Bank-ChefSchmidt. Nur so könne der Anleger erkennen, ob ein Finanzberater auf seine eigenen Provisionen schiele oder tatsächlich im Interesse des Kunden handle. Aigners Papier hänge allerdings im Bundesfinanzministerium fest, wo auf die geplante EU-Richtlinie MiFID II verwiesen werde. Im Herbst 2013 will das EU-Parlament darüber abstimmen, ab 2014 soll ein europaweites Provisionsverbot für Finanzvermittler gelten. Aigners CSU-Parteifreund und Europaabgeordneter Markus Ferber sieht das jedoch noch nicht so: „Ich kann doch keine Provisionen verbieten.“ Der Berichterstatter für die Revision der MiFID II-Richtlinie hält es für den klügeren Ansatz, das gängige Modell nicht in Frage zu stellen.

    Verbraucherschützerin Mohn will sich nicht auf die EU verlassen: „Man könnte auch guten Gewissens national eine Regelung finden, wie dies auch andere Staaten getan haben“, so die 39-jährige gegenüber CAPITAL. Zudem beklagen Verbraucherschützer, dass Anleger nur schwer erkennen könnten, ob eine Beratung ihr Geld wirklich wert sei. Deshalb müsse es eine unabhängige Marktüberwachung auf Grundlage gesetzlicher Regeln geben, die wirksame Sanktionen einschlössen.

    (PD)




    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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