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    Finanzsteuer  2870  11 Kommentare Frankreich startet eigene Finanztransaktionssteuer

    PARIS (dpa-AFX) - Beim Kauf zahlreicher französischer Aktien wird seit diesem Mittwoch eine Finanztransaktionssteuer fällig. Die Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von einer Milliarde Euro liegt.

    Eine weitere neue Steuer in Höhe in Höhe von 0,01 Prozent erhebt Frankreich auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen. Im Gegensatz zur Abgabe auf Aktiengeschäfte betrifft diese allerdings lediglich Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Vollkommen steuerfrei bleibt zunächst der Kauf normaler Unternehmens- und Staatsanleihen.

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    HOLLANDE WILL STEUER VERSCHÄRFEN

    Die Einführung der Finanztransaktionssteuer war bereits im Frühjahr unter der konservativen Regierung des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy beschlossen worden. Dessen sozialistischer Nachfolger François Hollande will sie nun möglichst schnell verschärfen und sie auf alle Finanztransaktionen ausdehnen. In einem ersten Schritt beließ er es allerdings bei einer Anhebung des Steuersatzes auf die Aktiengeschäfte. Die Erhöhung von 0,1 auf 0,2 Prozent passierte erst wenige Stunden vor Inkrafttreten der Abgabe das Parlament.

    Nach Angaben der französischen Regierung werden in diesem Jahr die Aktien von 109 Unternehmen von der Steuer betroffen sein. Darunter sind die des Autobauer Renault oder des Luxusgüterkonzerns LVMH . Die neuen Abgaben soll jährlich einen Milliardenbetrag in den Staatshaushalt spülen.

     

    KEINE EUROPAWEITE FINANZTRANSAKTIONSSTEUER IN SICHT

    Eine europaweite Finanztransaktionssteuer auf sämtliche Finanzmarktgeschäfte und -produkte ist wegen des Widerstand von Ländern wie Großbritannien bislang nicht in Sicht. Mindestens neun Befürworter-Staaten wollen eine solche Abgabe allerdings im Rahmen einer 'verstärkten Zusammenarbeit' als Vorreiter einführen. Unter ihnen ist neben Frankreich auch Deutschland. Bestimmte Arten einer Finanztransaktionssteuer gibt es nach Angaben der EU-Kommission bereits in etlichen EU-Staaten wie Belgien, Zypern, Finnland, Griechenland oder Irland./aha/DP/jsl

     




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    Finanzsteuer Frankreich startet eigene Finanztransaktionssteuer Beim Kauf zahlreicher französischer Aktien wird seit diesem Mittwoch eine Finanztransaktionssteuer fällig. Die Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben.

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    Kommentare

    Avatar
    17.08.12 07:29:41
    nach meinem Verständnis müssten Veroptionierungen französischer Aktien demanch zunächst nicht finanzsteuerpflichitg sein, jedenfalls solange nicht, wie keine Lieferung der Aktien erfolgt
    Avatar
    16.08.12 13:07:46
    .....Kannst du das namentlich konkretisieren?
    Möglicherweise haben es aus technischen Gründen auch noch nicht alle Banken per Stichtag 01.08. umsetzen können, oder es gibt eine Übergangsfrist dafür, die manche voll ausnutzen. Es darf jedenfalls nicht sein, dass hier nach dem Zufallsprinzip besteuert wird. Entweder ziehen das alle Banken in allen EU-Ländern gemeinsam mit durch, oder die Steuer ist auf Geschäfte an französischen Handelsplätzen zu beschränken. Da wäre sie dann schnell wieder vom Tisch....

    Gerne. Die DKB etwa zieht diese Steuer ein, die BIW nicht.
    Daß es Übergangsfristen gibt glaube ich nicht. Möglicherweise kommt aber noch mal eine Nachberechnung.
    Ansonsten volle Übereinstimmung.

    ML
    Avatar
    16.08.12 12:44:47
    Zitat von MrLivermore: ...In Deutschland wird sie bei der einen Bank fällig, seltsamerweise bei einer anderen aber nicht. ...


    Kannst du das namentlich konkretisieren?
    Möglicherweise haben es aus technischen Gründen auch noch nicht alle Banken per Stichtag 01.08. umsetzen können, oder es gibt eine Übergangsfrist dafür, die manche voll ausnutzen. Es darf jedenfalls nicht sein, dass hier nach dem Zufallsprinzip besteuert wird. Entweder ziehen das alle Banken in allen EU-Ländern gemeinsam mit durch, oder die Steuer ist auf Geschäfte an französischen Handelsplätzen zu beschränken. Da wäre sie dann schnell wieder vom Tisch. ;)

    Im Forum der Comdirect wurde die Frage nach der rechtlichen Grundlage mittlerweile auch behandelt und von der Bank nach mehreren Nachfragen stückweise beantwortet. Hier die Original-Auskunft:

    Teil 1:
    Wertpapiere von Aktiengesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften unterliegen grundsätzlich dem Recht des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Kreditinstitute sind verpflichtet diese Rechtsprechung zu beachten.

    Im Falle der französischen Transaktionssteuer bedeutet das, dass der Erwerb von Wertpapieren französischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro besteuert wird.

    Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion - also auch, wenn betroffene französische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz oder über die comdirect im Außerbörslichen Handel erworben werden.

    Die Finanztransaktionssteuer beträgt derzeit 0,2 % des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb.

    Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung bei Ausübung von Derivaten.

    Die von Frankreich eingeführte Finanzmarkttransaktionssteuer ist für alle Marktteilnehmer bindend. Erwerben Kunden ab August zu besteuernde französische Aktien, führt comdirect die Steuer automatisch an Frankreich ab.

    Fremde Spesen werden bei den Anschaffungskosten berücksichtigt.


    Teil 2:
    CFDs sind von der französischen Transaktionssteuer nicht betroffen.

    Teil 3:
    Rechtliche Grundlage für die Erhebung der französischen Finanztransaktionssteuer ist das französische Gesetz zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Loi n° 2012-354 du 14 mars 2012 de finances rectificative pour 2012, veröffentlicht im Journal Officiel de la Républiue Francaise am 15. März 2012, und dem dazu ergangenen Änderungsgesetz).

    Die Beitreibung der Steuer in Deutschland erfolgt auf Basis des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG) im Wege der Amtshilfe. Die comdirect setzt dieses Gesetz - wie zahlreiche andere Banken** - in Abstimmung mit dem Bundesverband um und führt die vom Kunden einbehaltene Steuer ab.


    **Diese Formulierung interpretiere ich so, dass nicht alle deutschen Banken den Steuereinzug vornehmen. Und wie das die Schluder-Banken anderer EU-Schluder-Länder handhaben, möchte ich gar nicht wissen.

    Deutschlands Korrektheit und sein vorauseilender Gehorsam ... :rolleyes: Und nicht zu vergessen die deutsch-französische Kumpelei. Bussi da , Bussi dort, Merkel hat im Frühjahr wahrscheinlich noch Sarkozy die umgehende Umsetzung in die Hand versprochen, bevor das Gesetz gedruckt war. Von anderen Staatschefs hat er wohl kaum mehr als ein "ja, ja" zu hören bekommen.

    Da die Steuer nur bei Erwerb fällig wird, fällt sie beim Verkauf der Papiere für den Verkäufer nicht noch einmal an. Da zahlt sie dann wieder der Käufer. Sie wird also pro Handelsgeschäft nur einmal fällig und Schuldner ist jeweils nur der Käufer.
    Avatar
    14.08.12 23:48:54
    ......
    Mal sehen wann unsere alternativlose Politik so was beschließt....

    Du wirst es noch erleben. Warte nur ein Weilchen.

    ML
    Avatar
    14.08.12 23:47:25
    ......Nach dem französischen Modell ist es doch völlig egal, von wem und wo die Aktien erworben werden. Die Steuer wird immer fällig. ....

    In Deutschland wird sie bei der einen Bank fällig, seltsamerweise bei einer anderen aber nicht.
    Merkwürdig ist aber wieso eine französische Steuer in Deutschland eingezogen werden kann. Muß ich auch französische Mehrwertsteuer bezahlen wenn ich ein Danoneprodukt kaufe?

    MrLivermore

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