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     10531  0 Kommentare Meine 10 Regeln gegen Abzocker-Aktien

    Zwei Punkte vorab:

    Nach der Schließung des First Quotation Boards, dem kaum regulierten Freiverkehrssegment der Deutschen Börse AG, sind viele dubiose Firmen vom deutschen Kurszettel verschwunden. Das ist gut so, aber VORSICHT: Sie können sich sicher sein, dass ein Teil dieser Firmen unter anderem Namen und vielleicht an einem anderen Börsenplatz wieder zurückkommt.

    Eine absolute Sicherheit kann es auch mit meiner 10-Punkte-Check-Liste nicht geben. Das zeigt der Bilanzierungsskandal um die erst im Oktober via IPO und mit Begleitung der LBBW an den Markt gekommene Hess AG.

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    Das Unternehmen meldete am Montag, man habe bei internen Recherchen Bilanzierungsungereimtheiten über einen längeren Zeitraum feststellen müssen. Das war eine absolute Schockmeldung, weil so etwas für Außenstehende in keiner Weise erkennbar war.

    Allerdings gibt es auch viele Fälle, wo erfahrene Börsianer bereits bei einer oberflächlichen Betrachtung der jeweiligen Aktie feststellen können, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und sich entsprechend schützen können.

    Wie schützen Sie sich?


    Beachten Sie vor jedem Aktien-Kauf meine 10-Punkte-Check-Liste:

    Regel Nummer 1: Nehmen Sie Empfehlungen von Außenstehenden grundsätzlich mit einer gesunden Portion Skepsis entgegen, insbesondere dann, wenn Sie noch keine oder wenig Erfahrungen mit der betreffenden Publikation haben und/oder mit dem Namen der betreffenden Aktie nichts anfangen können.

    Lassen Sie sich dabei weder von seriös klingenden „Analysten“-Namen (mit Doktor-Titel etc.) noch von angeblich erfolgreichen Empfehlungen in der Vergangenheit blenden. Die Namen können gefälscht sein und die Erfolge mit alten Empfehlungen nur auf dem Papier bestehen.

    Regel Nummer 2: Besondere Vorsicht sollten Sie walten lassen, wenn die entsprechenden Publikationen aus dem Ausland stammen bzw. als Kontaktadresse des Börsenbriefs eine ausländische Adresse angegeben ist. Das macht eine Nachverfolgung im Falle von Gesetzesverstößen fast unmöglich. Ihre ohnehin geringe Chance im Betrugsfall einen Teil ihrer Verluste wieder ersetzt zu bekommen, wird dann noch geringer. Wichtig: Schauen Sie ins Impressum des Anbieters.

    Vorsichtig sollten Sie momentan besonders bei der Seite www.pennystocks.de sein, die mit der aktuell marktmächtigsten US-Pennystock-Pusher-Seite AwesomePennyStocks.com verbandelt ist und zuletzt mit dem Push einer Aktie namens TagLikeMe negativ in Erscheinung getreten ist.

    Die Aktie wurde kurz nach der Empfehlung auf Verlangen der BaFin in Deutschland vom Handel ausgesetzt und wird zwischenzeitlich in Deutschland gar nicht mehr gehandelt. Totalverlust für die Aktionäre! Als Impressum gibt Pennystocks.de eine Adresse in Panama an. Das spricht für sich.

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    Armin Brack M.A.
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    Armin Brack ist seit über 20 Jahren an der Börse erfolgreich. Seit 2003 gibt er Börsenmagazine heraus, damit auch andere von seiner Leidenschaft für Aktien profitieren. Zum Beispiel in dem sie seine Musterdepots ganz einfach nachbilden. Armin Brack ist Chefredakteur der "Gewinner-Aktien" und Redakteur bei "TraderMacher Depot". Zusätzlich schreibt er auch den Aktien-Report, einen der größten kostenlosen Börsenbriefe Deutschlands. TIPP: Jetzt meine Geldanlage-Tipps 100% gratis sichern (+Geschenk): www.aktien-report.de
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    Verfasst von Armin Brack M.A.
    Meine 10 Regeln gegen Abzocker-Aktien die Börse ist ein Haifischbecken! Wenn Sie nicht gegen lauernde Gefahren gewappnet sind, laufen Sie Gefahr aufgefressen zu werden. Jüngster Beweis: Der Bilanzmanipulationsskandal um die neu emittierte Hess AG, sowie die Verhaftung des bereits einmal wegen Marktmanipulation verurteilten Bäckermeisters und Aktien-Gurus Markus Frick. Nachfolgend meine 10-Punkte-Check-Liste mit der Sie Abzocker-Aktien schnell erkennen können.

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