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    DGAP-News  539  0 Kommentare Orko Silver Corp. meldet überlegenes Angebot (deutsch)

    Orko Silver Corp. meldet überlegenes Angebot

    DGAP-News: Orko Silver Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

    Orko Silver Corp. meldet überlegenes Angebot

    14.02.2013 / 08:35

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    Vancouver, B.C., 13. Februar 2013. Orko Silver Corp. ('Orko' oder das

    'Unternehmen') (TSXV: OK, WKN: A0J KUL) gibt bekannt, dass es ein bindendes

    Angebot von Coeur d'Alene Mines Corporation ('Coeur') für die Übernahme

    aller ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Orko (die

    'Orko-Aktien') durch Coeur im Rahmen eines Arrangement-Plans (das

    'Coeur-Angebot') erhalten hat. Der Vorstand von Orko (der 'Orko-Vorstand')

    ist nach Empfehlungen durch Finanz- und Rechtsberater einstimmig zu der

    Erkenntnis gekommen, dass das Coeur-Angebot ein 'besseres Angebot'

    darstellt als die Arrangement-Vereinbarung zwischen Orko und First Majestic

    Silver Corp. ('First Majestic'), welche ursprünglich am 16. Dezember 2012

    (die 'First-Majestic-Vereinbarung') bekanntgegeben worden war. Diese

    Entscheidung wurde First Majestic mitgeteilt.

    Im Rahmen des Coeur-Angebots erhalten die Aktionäre von Orko für eine

    Orko-Aktie wahlweise:

    * 0,0815 einer Stammaktie von Coeur ('Coeur-Aktien') und 0,70 CAD in bar

    und 0,01118 eines Kaufwarrants für Coeur-Aktien ('Coeur-Warrants');

    * 0,1118 Coeur-Aktien und 0,01118 Coeur-Warrants, bzw. eine zugeteilte

    Anzahl von Coeur Aktien, sofern die Gesamtzahl der durch die Orko-Aktionäre

    gewählten Coeur-Aktien über circa 11,6 Millionen liegt; oder

    * 2,60 CAD in bar und 0,01118 Coeur-Warrants, bzw. eine zugeteilte Summe an

    Bargeld, wenn der durch die Orko-Aktionäre gewählte gesamte Barbetrag über

    100 Millionen CAD liegt.

    Im Fall, dass alle Orko-Aktionäre entweder nur den Barbetrag (und

    Coeur-Warrants) oder die reine Aktien-Variante (und Coeur-Warrants) wählen,

    würde jeder Orko-Aktionär 0,0815 einer Coeur-Aktie und 0,70 CAD in bar

    sowie 0,01118 eines Coeur-Warrants für eine Orko-Aktie erhalten. Jeder

    vollständige Coeur-Warrant ist über einen Zeitraum von vier Jahren zu einem

    Ausübungspreis von 30,00 USD für eine Coeur-Aktie ausübbar; Anpassungen

    entsprechend der Bedingungen der Coeur-Warrants sind immer vorbehalten.

    Bezogen auf den Schlusskurs der Coeur-Aktien an der New York Stock Exchange

    ('NYSE') am 12. Februar 2013 (und einen Warrant-Wert von 0,08 $ je

    Orko-Aktie) entspricht das Coeur-Angebot einem Wert von 2,70 CAD je

    Orko-Aktie. Das Coeur-Angebot stellt ein Aufgeld von circa 25% auf den

    implizierten Wert des im Rahmen der First-Majestic-Vereinbarung angebotenen

    Betrages dar, gemessen am Schlusskurs der Stammaktien von Coeur und First

    Majestic am 12. Februar 2013 an der NYSE und der Toronto Stock Exchange.

    Abgesehen von der angebotenen Vergütung, ähnelt die von Coeur

    vorgeschlagene Vereinbarung im Wesentlichen der

    First-Majestic-Vereinbarung, auch was den Umgang mit ausstehenden Optionen

    für den Kauf von Stammaktien des Unternehmens angeht. Die vorgeschlagene

    Vereinbarung mit Coeur beinhaltet eine unter gewissen Umständen an Coeur zu

    zahlende Ausstiegsgebühr in Höhe von 11,6 Mio. CAD. Diese stimmt mit der an

    First Majestic zu zahlende Ausstiegsgebühr im Rahmen der

    First-Majestic-Vereinbarung überein.

    Gemäß Bedingungen der First-Majestic-Vereinbarung steht First Majestic ein

    Zeitraum von fünf Geschäftstagen zur Verfügung, der am Dienstag, den 19.

    Februar 2013 um 23:59 Uhr (PT) endet (der 'Reaktionszeitraum'), in welchem

    First Majestic anbieten kann, die Bedingungen der Vereinbarung anzupassen.

    Sollte First Majestic innerhalb des Reaktionszeitraumes anbieten, die

    First-Majestic-Vereinbarung so anzupassen, dass der Orko-Vorstand zu dem

    Schluss gelangt, dass das Coeur-Angebot kein besseres Angebot mehr ist,

    muss Orko eine Änderung der First-Majestic-Vereinbarung annehmen und die

    geänderte Vereinbarung umsetzen. Unter diesen Umständen käme die von Coeur

    vorgeschlagene Transaktion betreffend keine Vereinbarung zwischen Orko und

    Coeur zustande.

    Sollte First Majestic innerhalb des Reaktionszeitraumes nicht anbieten, die

    First-Majestic-Vereinbarung anzupassen oder sollte die vorgeschlagene

    Coeur-Transaktion nach einer vorgeschlagenen Anpassung der

    First-Majestic-Vereinbarung durch First Majestic weiterhin ein besseres

    Angebot darstellen, plant Orko, First Majestic die vereinbarte

    Ausstiegsgebühr von 11,6 Mio. CAD zu bezahlen, die

    First-Majestic-Vereinbarung zu beenden und die von Coeur vorgeschlagene

    Vereinbarung einzugehen. In diesem Fall werden die Direktoren und leitenden

    Angestellten von Orko die von Coeur vorgeschlagene Vereinbarung betreffend

    eine Stimmbindungsvereinbarungen eingehen (im Wesentlichen mit den gleichen

    Bedingungen wie die der Stimmbindungsvereinbarung, die mit First Majestic

    eingegangen wurden), wonach sie unter anderem erklären, bei der

    Sonderversammlung der Wertpapierinhaber von Orko, welche zur Prüfung der

    Transaktion stattfinden wird, für die von Coeur vorgeschlagene Transaktion

    zu stimmen.

    In Zusammenhang mit dem Coeur-Angebot hat Coeur angeboten, Orko eine

    Wandelanleihe in Höhe von 11,6 Mio. CAD zur Verfügung zu stellen, um die

    Ausstiegsgebühr an First Majestic zu finanzieren (die 'Coeur-Anleihe').

    Orko würde die Coeur-Anleihe zeitgleich mit Umsetzung der vorgeschlagenen

    Vereinbarung von Coeur annehmen.

    Berater und Rechtsbeistand

    BMO Capital Markets und GMP Securities L.P. sind für Orko als Finanzberater

    tätig. Stikeman Elliott LLP agiert als Rechtsberater für Orko. BMO Capital

    Markets und GMP Securities L.P. gaben dem Vorstand von Orko beide die

    Einschätzung, dass die im Rahmen der von Coeur vorgeschlagenen Vereinbarung

    zu erhaltende Zahlung, gemäß der Annahmen, Beschränkungen und

    Qualifikationen bei diesen Einschätzungen, für die Orko-Aktionäre aus

    finanzieller Sicht fair ist.

    Weitere Informationen

    Orko wird weitere Pressemeldungen mit zusätzlichen Informationen

    veröffentlichen, wenn die Entwicklungen dies erfordern, dazu zählen auch

    Informationen hinsichtlich von Änderungen der Sonderversammlung der

    Wertpapierinhaber von Orko, die derzeit für den 20. Februar 2013 angesetzt

    ist.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Orko Silver Corp. unter

    604.687.6310 oder über unsere Webseite online unter www.orkosilver.com.

    Über Orko

    Orko Silver Corp. entwickelt eine der weltweit größten nicht entwickelten

    primären Silberlagerstätten, La Preciosa, welche nahe der Stadt Durango im

    mexikanischen Bundesstaat Durango gelegen ist.

    Im Namen des Vorstandes von Orko Silver Corp.

    Gary Cope

    Präsident & CEO

    Diese Pressemeldung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten,

    darunter jedoch nicht beschränkt auf Kommentare hinsichtlich des

    Abschlusses des Arrangements und der zahlreichen Schritte auf dem Wege

    dorthin, die wären: Einreichung und Versendung von Dokumenten an die

    Aktionäre und das Abhalten der Treffen der Aktionäre, der Wert der

    Orko-Aktien, die Liquidität der First-Majestic-Aktien und Coeur-Aktien,

    zukünftiges Wachstumspotential von Orko und seinem Geschäft, zukünftige

    Minenentwicklungspläne, der Preis von Silber und anderen Metallen, die

    Genauigkeit von Mineralressourcenschätzungen, angemessene Aussichten der

    wirtschaftlichen Ausbeutung einer Mineralressource, Timing und Inhalt

    kommender Arbeitsprogramme, geologische Interpretationen, Erhalt des

    Projekttitels, potentielle Mineral-Ausbeuteprozesse etc. In die Zukunft

    gerichtete Aussagen befassen sich mit zukünftigen Ereignissen und

    Bedingungen und bergen daher inhärente Risiken und Unsicherheiten. Die

    tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den derzeit in diesen

    Aussagen erwarteten abweichen und Orko hat keine Verpflichtung, diese

    Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, es ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Orkos Ressourcenschätzung basiert auf einem geologischen Modell, das auf

    Interpretationen mehrerer Adern in weit auseinander liegenden Bohrlöchern

    basiert. Es besteht das Risiko, dass die interpretierte Kontinuität und

    Ausrichtung der Adern sich bei weiteren Bohrungen ändern können. Die

    Probengehalte in den Bohrkernen könnten für diese Teile der Lagerstätte

    nicht repräsentativ sein, da Edelmetalllagerstätten dem Nugget-Effekt

    unterliegen und es in relativ kurzen Abständen starke Schwankungen der

    Gehalte geben kann. Probenlücken in den modellierten Adern könnten es

    höhergradigen Proben ermöglichen, in nicht erprobte niedriggradigere Areale

    des Modells projiziert zu werden. Dies könnte zu einer Überschätzung von

    Tonnage und Gehalt führen. Das Gegenteil ist auch möglich. Dichteangaben

    der Blöcke basieren auf einem Modell, das möglicherweise nicht korrekt ist

    und die lokalen Tonnageschätzungen beeinträchtigen.

    Für den Inhalt der Pressemeldung ist allein die Gesellschaft

    verantwortlich. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder

    zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den

    Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser

    Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine

    Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten sie die englische

    Originalmeldung auf www.sedar.com bzw. www.sec.gov oder auf der

    Firmenwebsite!

    Weitere Informationen erhalten Sie bei:

    Orko Silver Corp.

    Gary Cope

    Präsident & CEO

    (604) 687-6310

    www.orkosilver.com

    Ende der Corporate News

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    14.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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    201420 14.02.2013





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