DGAP-News
Voranmeldung des öffentlichen Kaufangebots der AEVIS Holding SA für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Victoria-Jungfrau Collection AG - Seite 3
Annahme offen.
Bedingungen
Das Angebot erfolgt unter den folgenden Bedingungen:
(a) Nach Ablauf der (allenfalls verlängerten) Angebotsfrist hat die
Anbieterin Annahmeerklärungen für eine Anzahl von VJC Aktien erhalten, die,
zusammen mit den VJC Aktien, welche die Anbieterin und die mit ihr in
gemeinsamer Absprache handelnden Personen zu diesem Zeitpunkt halten,
mindestens 51 Prozent aller bei Ablauf der (allenfalls verlängerten)
Angebotsfrist ausgegebenen VJC Aktien entsprechen.
(b) Ab dem Datum der Voranmeldung bis zum Ablauf der (allenfalls
verlängerten) Angebotsfrist ist kein Umstand oder Vorfall eingetreten oder
veröffentlicht worden, der, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen
oder Vorfällen, nach Ansicht einer von der Anbieterin beauftragten
Revisionsgesellschaft oder international anerkannten Investmentbank
geeignet ist, für VJC oder ihre direkten und indirekten
Tochtergesellschaften, eine der folgenden Konsequenzen nach sich zu ziehen:
(i) einen Rückgang des konsolidierten jährlichen Umsatzes in der Höhe von
CHF 3'603'600 (5 Prozent des konsolidierten Umsatzes der VJC für das
Geschäftsjahr 2012 entsprechend) oder mehr;
(ii) einen Rückgang des konsolidierten jährlichen EBITDA in der Höhe von,
respektive im entsprechenden Wert von
CHF 282'500 (10 Prozent des konsolidierten EBITDA der VJC für das
Geschäftsjahr 2012 entsprechend) oder mehr;
(iii) eine Abnahme des konsolidierten Eigenkapitals in der Höhe von,
respektive im entsprechenden Wert von CHF 6'423'500 (10 Prozent des
konsolidierten Eigenkapitals der VJC am 30. Juni 2013 entsprechend) oder
mehr.
(c) Der Verwaltungsrat von VJC hat beschlossen, die Anbieterin oder
gegebenenfalls eine mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnde
Person im Aktienregister der VJC als Aktionärin mit Stimmrecht für alle im
Zusammenhang mit dem Angebot durch die Anbieterin oder die mit der
Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen erworbenen oder
noch zu erwerbenden VJC Aktien einzutragen.
(d) Die Generalversammlung von VJC hat weder einer Dividendenausschüttung
noch einer Kapitalherabsetzung, einer Akquisition, Spaltung oder
irgendeiner anderen Art einer Veräusserung von Aktiven, welche, alleine
oder zusammen, einem Wert oder Preis entspricht, der gleich oder höher ist
als CHF 12'025'500 (10 Prozent der konsolidierten Bilanzsumme der VJC am
30. Juni 2013 entsprechend), noch einer Fusion oder einer ordentlichen,
genehmigten oder bedingten Kapitalerhöhung der VJC zugestimmt.
(e) Mit Ausnahme der Verpflichtungen, welche vor der Voranmeldung bekannt
gemacht wurden, haben sich VJC und ihre direkten und indirekten
Tochtergesellschaften seit dem 30. Juni 2013 weder zum Erwerb oder zur
CHF 3'603'600 (5 Prozent des konsolidierten Umsatzes der VJC für das
Geschäftsjahr 2012 entsprechend) oder mehr;
(ii) einen Rückgang des konsolidierten jährlichen EBITDA in der Höhe von,
respektive im entsprechenden Wert von
CHF 282'500 (10 Prozent des konsolidierten EBITDA der VJC für das
Geschäftsjahr 2012 entsprechend) oder mehr;
(iii) eine Abnahme des konsolidierten Eigenkapitals in der Höhe von,
respektive im entsprechenden Wert von CHF 6'423'500 (10 Prozent des
konsolidierten Eigenkapitals der VJC am 30. Juni 2013 entsprechend) oder
mehr.
(c) Der Verwaltungsrat von VJC hat beschlossen, die Anbieterin oder
gegebenenfalls eine mit der Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnde
Person im Aktienregister der VJC als Aktionärin mit Stimmrecht für alle im
Zusammenhang mit dem Angebot durch die Anbieterin oder die mit der
Anbieterin in gemeinsamer Absprache handelnden Personen erworbenen oder
noch zu erwerbenden VJC Aktien einzutragen.
(d) Die Generalversammlung von VJC hat weder einer Dividendenausschüttung
noch einer Kapitalherabsetzung, einer Akquisition, Spaltung oder
irgendeiner anderen Art einer Veräusserung von Aktiven, welche, alleine
oder zusammen, einem Wert oder Preis entspricht, der gleich oder höher ist
als CHF 12'025'500 (10 Prozent der konsolidierten Bilanzsumme der VJC am
30. Juni 2013 entsprechend), noch einer Fusion oder einer ordentlichen,
genehmigten oder bedingten Kapitalerhöhung der VJC zugestimmt.
(e) Mit Ausnahme der Verpflichtungen, welche vor der Voranmeldung bekannt
gemacht wurden, haben sich VJC und ihre direkten und indirekten
Tochtergesellschaften seit dem 30. Juni 2013 weder zum Erwerb oder zur