DGAP-WpÜG
Kontrollerwerb; - Seite 2
Herr Svoboda und Prof. Raffoul) haben zudem am 15. April 2014 einen
Kooperationsvertrag geschlossen. Die Kontrollerwerber und die weiteren
kontrollierenden Personen müssen sich daher gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG ihre
jeweiligen Stimmrechte aus ihren Anteilen an der Porta Systems AG
wechselseitig zurechnen lassen.
Am 15. April 2014 hielten die Kontrollerwerber und die weiteren
kontrollierenden Personen unter Berücksichtigung der vorstehend
beschriebenen Zurechnungen insgesamt 220.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Porta Systems AG (42,59 % der Stimmrechte und des
Grundkapitals). Seitdem beträgt der von den Kontrollerwerbern und den
weiteren kontrollierenden Personen zugerechnete Stimmrechtsanteil an der
Porta Systems AG 42,59 %. Die Kontrollerwerber und die weiteren
kontrollierenden Personen haben damit am 15. April 2014 die Kontrolle gemäß
§§ 39 Abs. 2, 30 Abs. 2, 35 Abs. 1 WpÜG über die Porta Systems AG erlangt.
Diese Veröffentlichung erfolgt daher zugleich auch im Namen der
vorgenannten weiteren kontrollierenden Personen.
Die Kontrollerwerber werden gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher
Inhaberaktien der Porta Systems AG gegenüber allen Aktionären der Porta
Systems AG abgeben und veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im Wege
eines Barangebots erfolgen. Das Pflichtangebot ergeht zu den in der
Angebotsunterlage mitzuteilenden Bedingungen. Die Kontrollerwerber werden
mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG
resultierenden Verpflichtungen der weiteren kontrollierenden Personen
erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Porta Systems AG veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter http://porta-systems-angebot.server-bo.de/.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Porta
Systems AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Investoren und Inhaber von Aktien der
Porta Systems AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Bonn, den 16. April 2014
David L. Deck, Gilbert Schöni, Prof. Dr. Lee-Ann Laurent-Applegate, Frank
Scheunert, Dr. Anthony De Buys Roessingh, Corinne Scaletta, Dr. Nathalie
Hirt-Burri, Tomas Svoboda, Prof. Wassim Raffoul
Ende der WpÜG-Meldung
16.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin und Düsseldorf
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher
Inhaberaktien der Porta Systems AG gegenüber allen Aktionären der Porta
Systems AG abgeben und veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im Wege
eines Barangebots erfolgen. Das Pflichtangebot ergeht zu den in der
Angebotsunterlage mitzuteilenden Bedingungen. Die Kontrollerwerber werden
mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG
resultierenden Verpflichtungen der weiteren kontrollierenden Personen
erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Porta Systems AG veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter http://porta-systems-angebot.server-bo.de/.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Porta
Systems AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Investoren und Inhaber von Aktien der
Porta Systems AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Bonn, den 16. April 2014
David L. Deck, Gilbert Schöni, Prof. Dr. Lee-Ann Laurent-Applegate, Frank
Scheunert, Dr. Anthony De Buys Roessingh, Corinne Scaletta, Dr. Nathalie
Hirt-Burri, Tomas Svoboda, Prof. Wassim Raffoul
Ende der WpÜG-Meldung
16.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin und Düsseldorf
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte