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    DGAP-WpÜG  593  0 Kommentare Kontrollerwerb; - Seite 2


    Herr Svoboda und Prof. Raffoul) haben zudem am 15. April 2014 einen
    Kooperationsvertrag geschlossen. Die Kontrollerwerber und die weiteren
    kontrollierenden Personen müssen sich daher gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG ihre
    jeweiligen Stimmrechte aus ihren Anteilen an der Porta Systems AG
    wechselseitig zurechnen lassen.

    Am 15. April 2014 hielten die Kontrollerwerber und die weiteren
    kontrollierenden Personen unter Berücksichtigung der vorstehend
    beschriebenen Zurechnungen insgesamt 220.000 auf den Inhaber lautende
    Stückaktien der Porta Systems AG (42,59 % der Stimmrechte und des
    Grundkapitals). Seitdem beträgt der von den Kontrollerwerbern und den
    weiteren kontrollierenden Personen zugerechnete Stimmrechtsanteil an der
    Porta Systems AG 42,59 %. Die Kontrollerwerber und die weiteren
    kontrollierenden Personen haben damit am 15. April 2014 die Kontrolle gemäß
    §§ 39 Abs. 2, 30 Abs. 2, 35 Abs. 1 WpÜG über die Porta Systems AG erlangt.
    Diese Veröffentlichung erfolgt daher zugleich auch im Namen der
    vorgenannten weiteren kontrollierenden Personen.

    Die Kontrollerwerber werden gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
    Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher
    Inhaberaktien der Porta Systems AG gegenüber allen Aktionären der Porta
    Systems AG abgeben und veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im Wege
    eines Barangebots erfolgen. Das Pflichtangebot ergeht zu den in der
    Angebotsunterlage mitzuteilenden Bedingungen. Die Kontrollerwerber werden
    mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG
    resultierenden Verpflichtungen der weiteren kontrollierenden Personen
    erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
    der Porta Systems AG veröffentlichen.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
    weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
    unter http://porta-systems-angebot.server-bo.de/.

    Wichtige Informationen:

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Porta
    Systems AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot
    betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch
    die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
    Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Investoren und Inhaber von Aktien der
    Porta Systems AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
    sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Dokumente zu
    lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
    Informationen enthalten werden.

    Bonn, den 16. April 2014

    David L. Deck, Gilbert Schöni, Prof. Dr. Lee-Ann Laurent-Applegate, Frank
    Scheunert, Dr. Anthony De Buys Roessingh, Corinne Scaletta, Dr. Nathalie
    Hirt-Burri, Tomas Svoboda, Prof. Wassim Raffoul

    Ende der WpÜG-Meldung

    16.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
    Berlin und Düsseldorf
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    DGAP-WpÜG Kontrollerwerb; - Seite 2 Zielgesellschaft: Porta Systems AG; Bieter: David L. Deck (und andere) WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. …