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    EANS-Adhoc  450  0 Kommentare FACC AG / Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments betreffend Vornahme von Stabilisierungsmaß-nahmen im Zusammen - Seite 2


    nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. In
    den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot der
    Wertpapiere statt. Diese Unterlagen stellen keine Einladung oder
    Aufforderung zur Ausübung von Anlagetätigkeiten im Sinne von
    Abschnitt 21 des Gesetzes über Finanzdienstleistungen und -märkte aus
    dem Jahr 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) in der
    jeweils geltenden Fassung ("FSMA") dar. Diese Unterlagen richten sich
    ausschließlich an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs;
    oder (ii) Personen innerhalb des Vereinigten Königreichs, die
    "qualifizierte Anleger" im Sinne von Abschnitt 86(7) FSMA sind, und
    bei denen es sich darüber hinaus (a) um befugte Personen gemäß FSMA
    bzw. um Personen handelt, die anderweitig über Erfahrung im
    professionellen Umgang mit Anlagen verfügen und sich als
    professionelle Anleger (investment professionals) im Sinne von
    Artikel 19 der Verordnung aus dem Jahr 2005 (Finanzwerbung) zum
    Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte aus dem Jahr 2000
    (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
    2005) in der jeweils geltenden Fassung ("die Verordnung")
    qualifizieren; oder (b) um vermögende Gesellschaften, nicht
    eingetragene Vereine oder sonstige Personen handelt, auf die Artikel
    49(2) (a) bis (d) der Verordnung Anwendung findet; oder (c) um
    sonstige Personen handelt, denen diese Unterlagen für die Zwecke von
    Abschnitt 21 FSMA anderweitig rechtmäßig zur Verfügung gestellt
    werden dürfen (alle diese Personen werden gemeinsam als die
    "Maßgeblichen Personen" bezeichnet). Personen im Vereinigten
    Königreich, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt,
    sollten weder auf Grundlage dieser Unterlagen tätig werden noch sich
    darauf stützen. Die Wertpapiere bzw. Anlagen oder beaufsichtigten
    Tätigkeiten, auf die sich diese Wertpapiere beziehen, stehen nur
    Maßgeblichen Personen zur Verfügung bzw. werden nur von diesen
    getätigt oder ausgeübt. Dieses Dokument dient lediglich
    Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Anleger sollten
    eine Entscheidung zum Kauf oder zur Zeichnung von in diesen
    Dokumenten in Bezug genommenen Anteilen ausschließlich auf Grundlage
    der Informationen treffen, die in dem Prospekt enthalten sind, der im
    Zusammenhang mit dem Angebot dieser Anteile veröffentlicht wird. Der
    Prospekt wird auf der Webseite der FACC (http://www.facc.com) zur
    Verfügung gestellt werden. Manche der Angaben in dieser
    Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete
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    EANS-Adhoc FACC AG / Mitteilung gemäß Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments betreffend Vornahme von Stabilisierungsmaß-nahmen im Zusammen - Seite 2 - Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - Sonstiges/Aktienbewegung/Stabilisierungsmaßnahmen 28.07.2014 Ried, am 28. Juli 2014 - Im …