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    PTA-HV  1625  0 Kommentare Wincor Nixdorf AG: Einladung zur Hauptversammlung - Seite 4



    Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält, oder das elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung") zu nutzen. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung, einschließlich der für die Nutzung des elektronischen Vollmachts- und Weisungssystems erforderlichen Daten und einer Nutzungsanleitung, übersandt. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung" abrufbar.

    Die Vollmacht und ihr Widerruf können in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber der Gesellschaft

    oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Bei Erklärung gegenüber der Gesellschaft sind Vollmacht bzw. Widerruf an folgende Adresse zu übermitteln

    , Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft postalisch: , Investor Relations , 33094 Paderborn , oder per Fax: , +49 (0) 5251/693 5056 , oder elektronisch über das Vollmachts- und Weisungssystem unter www.wincor-nixdorf.com (dort unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung").

    Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse gesendet werden sowie unter der Internet-Adresse www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations", "Hauptversammlung" übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch in Textform (§ 126b BGB) am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.

    Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, enthält die Satzung keine besondere Regelung. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in diesem Fall nicht.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV Wincor Nixdorf AG: Einladung zur Hauptversammlung - Seite 4 Die Aktionäre der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft - Paderborn, Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB, ISIN: DE000A0CAYB2 - werden hiermit zu der amMontag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhrim Hansesaal, Schützenhof Paderborn, Schützenplatz 1, 33102 …