Änderungen in 2015
Das kommt im nächsten Jahr auf Sie zu! Teil 1: Arbeit und Soziales
Der Dezember ist der mit Abstand besinnlichste Monat. Die Adventszeit genießen und inmitten von Lebkuchen und Orangenduft langsam das Jahr ausklingeln lassen. Hach, wie schön. Aber halt! Ehe Ihnen der Weihrauch die Sinne vernebelt oder Sie unter der warmen Kuscheldecke in den Winterschlaf verfallen, sollten Sie sich – wenigstens für einen kurzen Moment – Zeit nehmen und sich mit den zahlreichen Änderungen, die die Marktexperten der Postbank für sie zusammengestellt haben, im neuen Jahr vertraut machen. –Teil 1: Arbeit und Soziales
Gesetzlicher Mindestlohn kommt
Lange wurde gestritten, lange wurde gefeilt, jetzt ist es soweit: Ab Januar 2015 gilt für Beschäftigte aller Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Aber wo ein Gesetz ist, ist meist auch eine Ausnahme. So gibt es auch in Sachen Mindestlohn Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Ehrenämter und Praktikanten.
Studierende kennen das nur zu gut: Während dem Semester fleißig büffeln und in den Semesterferien ordentlich ranklotzen, um sich ein bisschen Geld dazuzuverdienen. Bislang konnten Aushilfskräfte wie Saisonarbeiter, Erntehelfer oder Ferienjobber maximal zwei Monate oder 50 Tage im Jahr arbeiten ohne Sozialabgaben abführen zu müssen. Im nächsten Jahr wird die Dauer auf drei Monate bzw. 70 Tage angehoben, allerdings zunächst nur bis 2018.
Sozialleistungen steigen
Auch in Sachen Sozialleistungen zeigt sich die Bundesregierung ab dem kommenden Jahr spendabel. So können Eltern, die Teilzeit arbeiten, im Rahmen des sogenannten Elterngeld Plus doppelt so lange Elterngeld in Anspruch nehmen. Damit haben die Eltern die Wahl: entweder Teilzeit arbeiten und 28 Monate lang Elterngeld bekommen – dann allerdings monatlich nur halb so viel wie regulär. Oder aber sie bekommen den monatlichen Höchstbetrag, werden dann aber nur 14 Monate unterstützt.
Ab Januar 2015 dürfen sich Hartz IV-Empfänger über steigende Regelsätze freuen. Für Alleinstehende und Alleinerziehende gibt es acht Euro mehr (399 Euro im Monat), Ehegatten bekommen sieben Euro mehr (360 Euro) und für Kinder zahlt der Staat je nach Alter zwischen 234 und 320 Euro pro Monat und damit fünf bis sieben Euro mehr.
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Sozialabgaben klettern ebenfalls nach oben – vor allem für Besserverdiener
Die gute Nachricht: Die Beitragssätze in der Renten- und Krankenversicherung werden im kommenden Jahr leicht gesenkt. Die schlechte Nachricht: Dafür steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in allen Bereichen der Sozialversicherung an. Bedeutet unterm Strich: Für Beschäftigte mit hohem Einkommen wird’s teurer.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar um 100 (alte Bundesländer) bzw. 200 Euro (neue Bundesländer). Im Gegenzug wird der Anteil der Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 gesenkt.
Gleiches Spiel auch in der Krankenversicherung. Zwar wird der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Allerdings wird die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.050 Euro monatlich auf 4.124 Euro angehoben. Des Weiteren klettert auch die Grenze, bis zu der sich Beschäftigte gesetzlich versichern müssen, von 4.462,50 Euro auf 4.575 Euro. Die Krankenkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, ab dem kommenden Jahr einen Zusatzbeitrag zu fordern.
Krankenversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung sinken, dafür wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozent.
Gute Nachrichten für alle Familienversicherte: Um beitragsfrei bei Familienangehörigen mitversichert zu sein, dürfen Ehepartner und Kinder künftig zehn Euro mehr, nämlich 405 Euro im Monat verdienen. Bei geringfügig Beschäftigten gilt die Minijob-Grenze von 450 Euro.