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    ATB Austria Antriebstechnik AG  1020  0 Kommentare Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2



    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an 0043 1 90250 81408 oder an 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top 15a, zu Handen Herrn Dr. Wolfgang Pflüger, oder per E-Mail pflueger@atb-motors.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf unter anderem verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft, 1220 Wien, Donau-City-Strasse 6 Top 15a, oder per Telefax 0043 1 90250 81408 oder per E-Mail (pflueger@atb-motors.com) zu Handen von Herrn Dr. Wolfgang Pflüger zu übermitteln.
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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    ATB Austria Antriebstechnik AG Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 Einladung zur 30. ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 22. Mai 2015, um 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Hotels Meliá Vienna, Donau-City-Strasse 7, 1220 Wien, stattfindenden 30. ordentlichen …