DGAP-News
IMMOFINANZ gibt bekannt, dass die Annahmequote des incentivierten Umtauschangebots bei 99,8% liegt - Seite 2
(jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat") erfolgt, der die
Prospektrichtlinie (2003/71/EG) in der geltenden Fassung umgesetzt hat,
darunter die Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU (die
"Prospektrichtlinie"), richtet sich ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger") und
jedes Angebot von Wertpapieren erfolgt nur, wenn unter keiner Rechtsordnung
ein Prospekt für Angebote von Wertpapieren veröffentlicht, erstellt oder
registriert werden muss. Entsprechend kann jede Person, die ein Angebot
unterbreitet hat oder beabsichtigt, in diesem Relevanten Mitgliedstaat ein
Angebot für Wertpapiere zu unterbreiten, die Gegenstand der Platzierung in
dieser Mitteilung sind, dies nur tun, sofern sich keine Verpflichtung für
die IMMOFINANZ, eine der Banken (wie unten definiert), eines der mit diesen
verbundenen Unternehmen oder eine in deren Namen handelnden Person ergibt,
einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie in Bezug auf ein
solches Angebot zu veröffentlichen. IMMOFINANZ ist nicht berechtigt und
beabsichtigt nicht, ein Angebot für Wertpapiere zu unterbreiten, sofern
eine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts für ein solches
Angebot besteht. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung
ausschließlich an qualifizierte Anleger, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung
(die "Order") haben, oder (ii) die unter Artikel 49 (2) (A) bis (D) der
Order fallen, und (iii) an die sie sonst rechtmäßig gerichtet werden kann.
Merill Lynch International ("BofA Merill Lynch") und Morgan Stanley & Co.
International plc (gemeinsam die "Banken") handeln im Zusammenhang mit den
hier genannten Wertpapieren ausschließlich im Namen der IMMOFINANZ und
tragen anderen Personen gegenüber keine Verantwortung dafür, angemessene
Sicherheiten für ihre Kunden bereitzustellen oder Beratung bezüglich der in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere oder in sonstigen Belangen zur
Verfügung zu stellen.
Die Banken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen haben die
Möglichkeit, diese Wertpapiere auf ihre eigene Rechnung zu halten, zu
kaufen oder zu verkaufen. Zusätzlich können sie Finanzvereinbarungen und
Swaps mit Investoren abschließen und im Zusammenhang damit zeitweise
Wertpapiere erwerben, halten oder abgeben. Die Banken beabsichtigen nicht,
die Ausmaße solcher Investitionen und Transaktionen offen zu legen, außer
es besteht eine dahingehende rechtliche Verpflichtung.