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    PTA-HV  706  0 Kommentare FinData Group AG: Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2

    Verfahren für die Stimmabgabe

    Die Ausübung des Stimmrechts kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Erteilung von Voll-machten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann entweder durch den Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden oder vorab der Gesell-schaft zugesandt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann auch elektro-nisch erfolgen, indem das unter http://findata-ag.de/8.html bereitgestellte Formular per eMail an hv@findata-ag.de übermittelt wird. Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisun-gen sowie Vollmachtsformulare zum Download finden sich unter http://findata-ag.de/8.html oder kön-nen auf Verlangen zugesandt werden.

    Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§135 AktG) eigene Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

    Rechte der Aktionäre

    Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2016 zugegangen sein.

    Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu machen (§§ 126 Abs.1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, haben sie an die unten genannte Anschrift zu erfolgen. Bei Eingang bis spätestens 16. Juni 2016 werden sie den Aktionären im Internet unter http://findata-ag.de/8.html zugänglich gemacht.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV FinData Group AG: Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 30. Juni 2016 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Pfisterer & Döbereiner, Marstallstr. 11, 80539 Munchen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. …