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Goldrichtig: Beimischung von Edelmetallen kann die Fondsperformance verbessern - Seite 3
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentfonds sind die
jeweils aktuellen Verkaufsprospekte in Verbindung mit den neuesten
Halbjahres- und/oder Jahresberichten sowie die wesentlichen
Anlegerinformationen. Diese Unterlagen erhalten Sie kostenlos bei der LBBW
Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Postfach 10 03 51, 70003
Stuttgart sowie unter www.LBBW-AM.de.
Die von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ausgegebenen
Anteile des Produktes dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum Kauf
angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein
solcher Verkauf zulässig ist. Das Produkt darf weder direkt noch indirekt
in den Vereinigten Staaten gegenüber oder für Rechnung oder zugunsten einer
US-Person angeboten, verkauft, übertragen oder übermittelt werden.
Die Gesellschaft darf in Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen
folgender Aussteller mehr als 35 % des Wertes des Sondervermögens anlegen:
Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer: Land Baden-Württemberg, Freistaat
Bayern, Land Berlin, Land Brandenburg, Land Bremen, Land Hamburg, Land
Hessen, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Niedersachsen, Land Nordrhein-
Westfalen, Land Rheinland-Pfalz, Land Saarland, Freistaat Sachsen, Land
Sachsen-Anhalt, Land Schleswig-Holstein, Land Thüringen.
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08.11.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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518395 08.11.2016
folgender Aussteller mehr als 35 % des Wertes des Sondervermögens anlegen:
Bundesrepublik Deutschland, Bundesländer: Land Baden-Württemberg, Freistaat
Bayern, Land Berlin, Land Brandenburg, Land Bremen, Land Hamburg, Land
Hessen, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Niedersachsen, Land Nordrhein-
Westfalen, Land Rheinland-Pfalz, Land Saarland, Freistaat Sachsen, Land
Sachsen-Anhalt, Land Schleswig-Holstein, Land Thüringen.
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