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     1220  0 Kommentare Apple, Netflix, Amazon und Disney: So sieht die Zukunft des Fernsehen 2.0 aus!

    Fernsehen 2.0 – es gibt keine einheitliche Definition, was das genau sein soll. Für mich persönlich ist es die Freiheit, das zu schauen, was ich will und noch dazu wann auch immer ich es will. Also letztlich die Abhängigkeit vom TV-Programm des Kabel- oder Satelliten-TV hinter sich zu lassen und der eigene Herr seiner Flimmerkiste zu werden.

    Bestimmt wirst auch du bei dieser Beschreibung vermutlich an mindestens einen der beiden größeren Anbieter Netflix (WKN: 552484) und Amazon (WKN: 906866) denken. Und gewiss, es wäre aus Investorensicht garantiert dämlich, die zwei außer Acht zu lassen. Aber es gibt am weiteren Horizont noch mindestens zwei Kandidaten, die hier ebenfalls künftig munter mitmischen wollen.

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    Im Folgenden wollen wir uns daher anschauen, wie die großen Platzhirsche Netflix und Amazon, sowie die potenziellen Newcomer Disney (WKN: 855686) und Apple  (WKN: 865985) sich die Fortführung der Fernsehrevolution im Einzelnen vorstellen.

    Die vier Unternehmen im Vergleich

    • Netflix: Netflix ist mit derzeit über 90 Millionen Abonnenten der noch unangefochtene Platzhirsch im Videostreamingsegment. Noch in diesem Jahr soll die Marke von 100 Millionen Abonnenten geknackt werden. Das Unternehmen plant außerdem, in diesem Jahr alleine 1.000 Stunden an eigenen Content zu produzieren.  Wie man anhand dieser Fokussierung sehen kann, setzt das Unternehmen explizit auf gute Eigenproduktionen, wie beispielsweise den jüngeren Kassenschlager Stranger Things, um die Konkurrenz hinter sich zu lassen. Mittelfristig soll die Quote an Eigenproduktionen im Sortiment gar stolze 50 % betragen.
    • Amazon: Der schärfste Netflix-Verfolger Amazon Prime Video wird aber vermutlich auch weiterhin seine Hausaufgaben machen. Das Unternehmen fährt aktuell zweigleisig und ist zum einen bestrebt, seine Streamingdienste in immer mehr Ländern anzubieten. Zum anderen investiert auch Amazon einen erheblichen Teil, um hervorragende Eigenproduktionen wie beispielsweise The Man in the High Castle herauszubringen. Qualitativ mit Sicherheit ein ernst zu nehmender Angriff auf den Marktführer Netflix
    • Disney: Wie seit kurzem gemunkelt wird, versucht auch der Micky Maus-Konzern seinen Anteil am immer bedeutender werdenden Streamingmarkt abzubekommen. Dabei hat das Unternehmen einen erheblichen Vorteil gegenüber den beiden bisherigen Größen: Nämlich tonnenweise exklusiven, in den letzten Jahrzehnten produzierten und bereits seit langem beliebten und erfolgreichen Content! Da das Vorhaben aber noch recht jung ist, fehlt natürlich noch die Plattform. Das sollte jedoch angesichts einer hauseigenen Sparte mit dem Namen Cable Networks und der Erfahrungen mit dem Exklusivsportdienst ESPN keine allzu großen Probleme für Disney darstellen.
    • Apple: Wie gewohnt hält sich Apple mit seinen Ankündigungen bislang noch relativ bedeckt. Bekannt geworden ist zuweilen nur, dass sich das Kult-Unternehmen aus Cupertino in Gesprächen mit diversen Produzenten befindet, eine Verwirklichung scheint daher noch Zukunftsmusik. Dennoch kann man meiner Meinung nach grundsätzlich davon ausgehen, dass das Unternehmen, sofern es ernst macht, eine frische Alternative im Vergleich zum derzeit Gängigen auf den Markt bringen wird. Mehr dazu hier. Ein bedeutender Vorteil könnte darüber hinaus sein, dass die Marke Apple über eine superloyale Anhängerschaft verfügt. Das könnte prinzipiell dazu führen, dass auch Apple ein bedeutendes Stück vom Kuchen abbekommen wird.
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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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