Autokartell aufgedeckt - welche Rechte haben die Autokäufer? (FOTO)
Köln (ots) - Ein neuer Skandal erschüttert die Automobilindustrie. Das
Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet in seiner Freitag-Ausgabe über das
wahrscheinlich größte existierende Kartell der Geschichte. Der Meldung zufolge
sollen die fünf größten deutschen Autobauer, VW, BMW, Mercedes, Porsche und Audi
über zwei Jahrzehnte hinweg geheime Absprachen über Technik, Preise für Bauteile
und Auswahl der Zulieferer getroffen haben. Im Rahmen des Kartells wurden auch
die Grundlagen für den aktuellen Diesel-Abgasskandal gelegt.
Nachdem die Ermittlungen der Kartellbehörden immer mehr Hinweise auf die
illegalen Wettbewerbsverstöße ans Tageslicht brachten, erstattete VW beim
Bundeskartellamt eine Selbstanzeige. Diesem Beispiel ist auch Daimler gefolgt.
Durch Offenlegung versprechen sich die Hersteller geringere Strafzahlungen.
Diese dürften in Anbetracht der langen Dauer des Kartells sogar höher ausfallen
als im aktuellen LKW-Kartell. Dort hatte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von
insgesamt 2,93 Milliarden Euro verhängt.
Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet in seiner Freitag-Ausgabe über das
wahrscheinlich größte existierende Kartell der Geschichte. Der Meldung zufolge
sollen die fünf größten deutschen Autobauer, VW, BMW, Mercedes, Porsche und Audi
über zwei Jahrzehnte hinweg geheime Absprachen über Technik, Preise für Bauteile
und Auswahl der Zulieferer getroffen haben. Im Rahmen des Kartells wurden auch
die Grundlagen für den aktuellen Diesel-Abgasskandal gelegt.
Nachdem die Ermittlungen der Kartellbehörden immer mehr Hinweise auf die
illegalen Wettbewerbsverstöße ans Tageslicht brachten, erstattete VW beim
Bundeskartellamt eine Selbstanzeige. Diesem Beispiel ist auch Daimler gefolgt.
Durch Offenlegung versprechen sich die Hersteller geringere Strafzahlungen.
Diese dürften in Anbetracht der langen Dauer des Kartells sogar höher ausfallen
als im aktuellen LKW-Kartell. Dort hatte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von
insgesamt 2,93 Milliarden Euro verhängt.
Doch was bedeutet das Kartell für die Endkunden?
Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei
sieht eine Klagewelle auf die Autobauer zukommen: "Die Folgen des Kartells
könnten die Ausmaße des Abgasskandals in den Schatten stellen. Denn hier sind
bei weitem nicht nur Dieselfahrzeuge betroffen. Natürlich muss man das Ergebnis
der Ermittlungen abwarten, aber potentiell könnte jeder Autokäufer durch das
Kartell einen Schaden erlitten haben. Denn eins ist klar: Wettbewerbsverstöße
gehen immer zu Lasten der Endkunden."
Wie hoch wäre der Schadenersatz?
Der Schadenersatzanspruch würde die Differenz vom Preis ohne Kartell im
Verhältnis zum Preis mit Kartell betragen. Jeder Autokäufer der betroffenen
Autohersteller könnte diese Differenz verlangen.
Wie schwierig wäre die Durchsetzung dieser Ansprüche?
Große Hoffnungen setzt der Partner der bundesweit tätigen Kanzlei, die
gegenwärtig im Rahmen des LKW-Kartells mehrere Dutzend Speditionen vertritt, in
die erst im Juni 2017 in Kraft getretene 9. Novelle des Gesetzes gegen
unlauteren Wettbewerb. Mit der Novelle wurde die private Rechtsdurchsetzung
erheblich gestärkt. Einer der zentralen Punkte des neuen Gesetzes ist die
Aufnahme einer (widerleglichen) Vermutung, wonach ein Kartellverstoß auch zum
Schaden führt. Darüber hinaus wurden sowohl die Einsicht in die Ermittlungsakten
als auch die Beweisführung für die Betroffenen erleichtert. Außerdem hat der
Gesetzgeber die Gerichte mit der Befugnis ausgestattet, den entstandenen Schaden
zu schätzen. Schließlich sind die bisherigen Verjährungsfristen von drei auf
fünf Jahre verlängert worden.
Rechtsanwalt Ruvinskij meint: "Das Gesetz ist natürlich noch sehr frisch. Man
muss schauen, wie sich die Neuerungen auf dem Papier in der Praxis auswirken. In
gehe aber davon aus, dass sich jetzt etwas tun wird. Die Absicht des
Gesetzgebers, private Schadensersatzklagen zu erleichtern, ist in jedem Fall zu
begrüßen."
Welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten haben die Autokäufer?
Die Beteiligung von VW, BMW, Mercedes & Co. an dem Kartell kommt den
Rechtsanwälten nicht ungelegen. Die Kanzlei befasst sich derzeit mit der
Aufarbeitung des Abgasskandals und vertritt Kunden sowohl bei der Durchsetzung
der Schäden aus dem Abgasskandal sowie dem Widerruf von KFZ-Krediten aufgrund
fehlerhafter Widerrufsinformationen.
"Dass unsere Mandanten auch durch das Kartell geschädigt wurden, bietet uns
zusätzliche Munition", so Ruvinskij, "kaum ein Richter wird nun Sympathien für
die beteiligten Autobauern hegen. Das hilft unseren Mandanten. Auch werden
außergerichtliche Lösungen viel wahrscheinlicher."
Das gesamte Ausmaß des Kartells wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.
Die wirtschaftlichen Schäden könnten die Folgen des Diesel-Abgasskandals weit
übertreffen. Schon jetzt steht fest: die illegalen Absprachen haben das Image
der Automobilindustrie gewaltig ramponiert. Das ohnehin erschütterte Vertrauen
der Kunden werden die Traditionsunternehmen nicht mehr so einfach wiedergewinnen
können.
Pressekontakt:
Kraus I Ghendler I Ruvinskij Rechtsanwälte
Aachenerstr. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 55 945
Fax: 0221 - 6777 00 59
ruvinskij@anwalt-kg.de
www.anwalt-kg.de/bankenrecht
truck-cartel-claims.eu/
Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei
sieht eine Klagewelle auf die Autobauer zukommen: "Die Folgen des Kartells
könnten die Ausmaße des Abgasskandals in den Schatten stellen. Denn hier sind
bei weitem nicht nur Dieselfahrzeuge betroffen. Natürlich muss man das Ergebnis
der Ermittlungen abwarten, aber potentiell könnte jeder Autokäufer durch das
Kartell einen Schaden erlitten haben. Denn eins ist klar: Wettbewerbsverstöße
gehen immer zu Lasten der Endkunden."
Wie hoch wäre der Schadenersatz?
Der Schadenersatzanspruch würde die Differenz vom Preis ohne Kartell im
Verhältnis zum Preis mit Kartell betragen. Jeder Autokäufer der betroffenen
Autohersteller könnte diese Differenz verlangen.
Wie schwierig wäre die Durchsetzung dieser Ansprüche?
Große Hoffnungen setzt der Partner der bundesweit tätigen Kanzlei, die
gegenwärtig im Rahmen des LKW-Kartells mehrere Dutzend Speditionen vertritt, in
die erst im Juni 2017 in Kraft getretene 9. Novelle des Gesetzes gegen
unlauteren Wettbewerb. Mit der Novelle wurde die private Rechtsdurchsetzung
erheblich gestärkt. Einer der zentralen Punkte des neuen Gesetzes ist die
Aufnahme einer (widerleglichen) Vermutung, wonach ein Kartellverstoß auch zum
Schaden führt. Darüber hinaus wurden sowohl die Einsicht in die Ermittlungsakten
als auch die Beweisführung für die Betroffenen erleichtert. Außerdem hat der
Gesetzgeber die Gerichte mit der Befugnis ausgestattet, den entstandenen Schaden
zu schätzen. Schließlich sind die bisherigen Verjährungsfristen von drei auf
fünf Jahre verlängert worden.
Rechtsanwalt Ruvinskij meint: "Das Gesetz ist natürlich noch sehr frisch. Man
muss schauen, wie sich die Neuerungen auf dem Papier in der Praxis auswirken. In
gehe aber davon aus, dass sich jetzt etwas tun wird. Die Absicht des
Gesetzgebers, private Schadensersatzklagen zu erleichtern, ist in jedem Fall zu
begrüßen."
Welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten haben die Autokäufer?
Die Beteiligung von VW, BMW, Mercedes & Co. an dem Kartell kommt den
Rechtsanwälten nicht ungelegen. Die Kanzlei befasst sich derzeit mit der
Aufarbeitung des Abgasskandals und vertritt Kunden sowohl bei der Durchsetzung
der Schäden aus dem Abgasskandal sowie dem Widerruf von KFZ-Krediten aufgrund
fehlerhafter Widerrufsinformationen.
"Dass unsere Mandanten auch durch das Kartell geschädigt wurden, bietet uns
zusätzliche Munition", so Ruvinskij, "kaum ein Richter wird nun Sympathien für
die beteiligten Autobauern hegen. Das hilft unseren Mandanten. Auch werden
außergerichtliche Lösungen viel wahrscheinlicher."
Das gesamte Ausmaß des Kartells wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.
Die wirtschaftlichen Schäden könnten die Folgen des Diesel-Abgasskandals weit
übertreffen. Schon jetzt steht fest: die illegalen Absprachen haben das Image
der Automobilindustrie gewaltig ramponiert. Das ohnehin erschütterte Vertrauen
der Kunden werden die Traditionsunternehmen nicht mehr so einfach wiedergewinnen
können.
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Aachenerstr. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 55 945
Fax: 0221 - 6777 00 59
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