checkAd

     2032  0 Kommentare Wie Aktienhandel trotz MiFID II im Dunkeln verschwindet

    Ab Januar 2018 soll der Aktienhandel transparenter werden. So wurden Obergrenzen für den anonymen Handel über Dark Pools eingeführt. Die Regulierer haben jedoch Lücken in der Gesetzgebung gelassen.

    Geht es um anonyme Handelsplattformen, sogenannte Dark Pools, könnte MiFID II eine tragische Rolle spielen. Das Regelwerk wäre wohl jene Kraft, die das Gute will und das Böse schafft. Und das kam in diesem Fall so:

    Der gute Grund für die Reform

    Laut MiFID II treten ab 3. Januar 2018 europaweit Obergrenzen für den Handel  in Dark Pools in Kraft. In Dark Pools können Käufer und Verkäufer von Wertpapieren anonym große Orders abwickeln, ohne dass der Markt davon erfährt. Das macht Dark Pools zu ersten Adressen für weltweiten Insiderhandel. Wer über bestimmte Vorgänge im Unternehmen frühzeitig informiert ist, kann hier anonym Aktienhandel treiben und dann davon profitieren, wenn die betreffenden Nachrichten später öffentlich werden.

    Gleichzeitig argumentiert die Finanzbranche, dass es aber auch manchmal gute Gründe für anonyme, außerbörsliche Aktientransaktionen gebe. Deshalb hat sich die europäische Regulierungsbehörde ESMA darauf eingelassen, Dark Pools nicht komplett zu verbieten, sondern nur die Transaktionsvolumina zu begrenzen. Konkret verhindern die MiFID-Vorschriften ab Januar, dass eine Aktie in einem Dark Pool gehandelt wird, wenn innerhalb von zwölf Monaten acht Prozent vom Handelsvolumen dieser Aktie den Besitzer wechselt. Damit hoffen die Aufsichtsbehörden zumindest einen Teil der dunklen Handelsgeschäfte zurück ans Tageslicht der öffentlichen Märkte zurückzuholen.

    Die Ausweichtaktiken der Unternehmen

    Die festgelegte Obergrenze für Transaktionsvolumina würde laut Marktschätzungen vermutlich etwa drei Viertel der großen europäischen Aktien von den anonymen Handelsplattformen ausschließen. Deshalb haben die betroffenen Unternehmen in diesem Jahr kurz vor Torschluss noch alternative Services ersonnen, die die Regulierungs-Lücken der MiFID-Richtlinie nutzen und weiterhin verborgenen, anonymen Handel möglich machen.

    Dazu zählen insbesondere drei trickreiche Lösungen:

    Erstens: Trading-Auktionen. Unternehmen wie Goldman Sachs, Nasdaq und die Bats-Sparte von CBOE Holdings haben Dienste geschaffen, mit denen ein Verbergen von Orders gegenüber anderen möglich ist, bis genügend Volumen aufgebaut ist, um den Handel auszulösen.

    Zweitens: SI. Eine andere Möglichkeit haben sogenannte systematische Internalisierer (SI) entwickelt. SI-Unternehmen sind Wertpapierfirmen, die in organisierter und systematischer Weise Kundenaufträge für ungeregelte Märkte auf eigene Rechnung handeln. Diese Firmen haben einen Sonderstatus, der unbegrenzten verborgenen Handel (Dark Trading) zulässt.  Banken werden vermutlich die größten SIs sein. Aber auch die Hochfrequenz-Handelsgesellschaften können ab Januar, dem Startdatum von MiFID II, ebenfalls systematische Internalisierer einrichten.

    Seite 1 von 2



    Matthias von Arnim
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Matthias von Arnim befasst sich seit mehr als 20 Jahren journalistisch mit den Themen Geldanlage und Börse. Seit November 2015 schreibt er für €uro-Advisor-Services GmbH auf der Website www.fundresearch.de.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von Matthias von Arnim
    Wie Aktienhandel trotz MiFID II im Dunkeln verschwindet Ab Januar 2018 soll der Aktienhandel transparenter werden. So wurden Obergrenzen für den anonymen Handel über Dark Pools eingeführt. Die Regulierer haben jedoch Lücken in der Gesetzgebung gelassen.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer