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    Aktiensplit, Kapitalerhöhung  19930  0 Kommentare Was passiert mit den Zertifikaten?

    An dieser Stelle machen wir Sie in loser Reihenfolge mit den Grundtypen einiger Anlagezertifikate und mit weiteren Fachbegriffen aus der Welt der Finanzen vertraut. Das Thema heute: Die Folgen von Aktiensplit & Co.

    Der Gesetzgeber erlaubt Aktiengesellschaften eine Vielzahl an Kurs beeinflussenden Maßnahmen wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen, Abspaltungen oder einen Aktiensplit. Da sich zahlreiche Zertifikate auf Aktien beziehen, sind Unternehmensvorgänge dieser Art auch für die Inhaber solcher Zertifikate von Interesse. Anders als die Aktionäre sind sie nicht Teilhaber des jeweiligen Unternehmens: Zertifikate stellen lediglich eine Schuldverschreibung der herausgebenden Bank dar, deren Rückzahlung an die Entwicklung eines Basiswertes gekoppelt ist. Daher stellt sich die Frage: Was passiert mit den Zertifikaten, wenn sich am Basiswert etwas ändert?

    Soviel vorweg: Gängige Auffassung unter den Emittenten scheint es zu sein, den Inhaber von Zertifikaten dem Aktionär gleichzustellen und die Derivate nach Kapitalmaßnahmen, die den Basiswert betreffen, entsprechend wertneutral anzupassen. In der Vergangenheit haben sich die Banken bei der Anpassung meist am Vorgehen der Frankfurter Terminbörse EUREX orientiert. Das macht durchaus Sinn: An der Terminbörse werden Optionen und Futures gehandelt, die von den Emittenten zur Konstruktion vieler Zertifikate-Arten genutzt werden.

    Bindend ist die Vorgehensweise der EUREX bei der Anpassung von Optionen für die Banken jedoch nicht: Grundsätzlich sind die Emittenten zu dem verpflichtet, was sie bei Auflage des Zertifikates in den jeweiligen Zertifikatsbedingungen angegeben haben. Daher lohnt vor dem Kauf eines Zertifikates der Blick ins Kleingedruckte auch im Hinblick auf mögliche Anpassungen.

    Das deutsche Aktiengesetz unterscheidet verschiedene Formen der Kapitalerhöhung. Die so genannte ordentliche Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien. Durch den Erlös wird die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft erweitert. Den Altaktionären wird hierbei ein Recht auf Bezug der neuen Aktien entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung eingeräumt. Dieses Bezugsrecht kann jedoch durch eine Dreiviertel-Mehrheit der Hauptversammlung ausgesetzt werden.

    Das Bezugsverhältnis drückt aus, wie viele Altaktien notwendig sind, um eine der neuen Aktien zu beziehen. Ein Beispiel: Im September 2005 hatte der Touristikkonzern TUI seinen Aktionären mehr als 70 Millionen neuer Aktien zum Kauf angeboten. Für fünf alte Aktien konnten zwei neue Aktien erworben werden – das Bezugsverhältnis lag also bei 2:5. Altaktionäre, die selbst nicht junge Aktien erwerben wollten, konnten ihr Bezugsrecht verkaufen.
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