Dab ich lach mich kaputt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.04.03 11:40:46 von
neuester Beitrag 22.04.03 10:14:49 von
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ID: 723.075
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Jetzt verklagen schon die Mitarbeiter Ihre Bank(siehe Euro am Sonntag Nr.16 Seite5) da bekommen die Kredite um Aktien zu kaufen und haben nun zwischen 20.000 bis 250.000 Euro Schulden und 40 Mitabrbeiter verklagen nun die Bank bin mal gespannt wie das ausgeht naja der Kurs ist sowie so am Boden
welche bank ist das denn...stell doch mal den artikel hier rein...
invest2002
invest2002
Sorry hab keien scanner ist die "DAB"
Wie löst man das Problem als Großaktionär,
der dieses Institut als Vertriebskanal nutzen möchte?
Kaufen, kaufen, kaufen...
Hat es schon begonnen?
KD
der dieses Institut als Vertriebskanal nutzen möchte?
Kaufen, kaufen, kaufen...
Hat es schon begonnen?
KD
Hallo zusammen,
da ich selber in einer Bank arbeite und das "Problem" bei uns auch bei einigen 100 Kollegen "aufgetreten" ist, haben wir intern auch mal geprüft, ob die Chance besteht, den Arbeitgeber zu verklagen. Es ist zwar eigentlich der größte Witz, wenn Bankkaufleute (!) nach einem missglückten Deal mit geliehenem Geld den eigenen Arbeitgeber verklagen. Vielleicht gewinnt man den Prozess, aber danach kann man eh gehen. Das kann man nur jemand empfehlen, der eh ruiniert ist. Ob ein Richter das Argument, dass man über die Risiken nicht ausreichend belehrt worden ist (schätze, hier geht es auch darum?!), bei einem BANKKAUFMANN genauso gelten lässt wie bei einem Kunden, ist unklar. Tatsache aber ist, dass bei uns im Betrieb (nachträglich!) die Belehrung eingeholt wurde, um sich gegen eventuelle Prozesse abzusichern. Wer nicht unterschreiben wollte, konnte gehen. Prozesse von Kunden laufen noch, einige wurden gewonnen, einige verloren. Der Kunde muss nachweisen, dass er nicht Bescheid wusste und die Aufklärungspflicht der Bank über Risiken versäumt wurde.
Sollte er allerdings z. B. mit Optionsscheinen auch schon mal Gewinne gemacht haben, wird es für ihn vor Gericht schwer. Wenn allerdings der Berater für ihn allein handelte, hat man Chancen. Die DAB-Leute müssen echt am Ende sein. Sie werden verlieren - es sei denn denn, sie stellen sich vor Gericht als die dümmsten Deppen dar, die nicht wissen, dass man an der Börse auch mal verlieren kann und dass sie damit total ihren Beruf verfehlt haben.
Grüße 1987
da ich selber in einer Bank arbeite und das "Problem" bei uns auch bei einigen 100 Kollegen "aufgetreten" ist, haben wir intern auch mal geprüft, ob die Chance besteht, den Arbeitgeber zu verklagen. Es ist zwar eigentlich der größte Witz, wenn Bankkaufleute (!) nach einem missglückten Deal mit geliehenem Geld den eigenen Arbeitgeber verklagen. Vielleicht gewinnt man den Prozess, aber danach kann man eh gehen. Das kann man nur jemand empfehlen, der eh ruiniert ist. Ob ein Richter das Argument, dass man über die Risiken nicht ausreichend belehrt worden ist (schätze, hier geht es auch darum?!), bei einem BANKKAUFMANN genauso gelten lässt wie bei einem Kunden, ist unklar. Tatsache aber ist, dass bei uns im Betrieb (nachträglich!) die Belehrung eingeholt wurde, um sich gegen eventuelle Prozesse abzusichern. Wer nicht unterschreiben wollte, konnte gehen. Prozesse von Kunden laufen noch, einige wurden gewonnen, einige verloren. Der Kunde muss nachweisen, dass er nicht Bescheid wusste und die Aufklärungspflicht der Bank über Risiken versäumt wurde.
Sollte er allerdings z. B. mit Optionsscheinen auch schon mal Gewinne gemacht haben, wird es für ihn vor Gericht schwer. Wenn allerdings der Berater für ihn allein handelte, hat man Chancen. Die DAB-Leute müssen echt am Ende sein. Sie werden verlieren - es sei denn denn, sie stellen sich vor Gericht als die dümmsten Deppen dar, die nicht wissen, dass man an der Börse auch mal verlieren kann und dass sie damit total ihren Beruf verfehlt haben.
Grüße 1987
Hier der Artikel
Millionär werden auf Pump - mit dieser
Perspektive nahmen 1999 beim Börsengang der Direkt
Anlage Bank (DAB) viele Mitarbeiter Kredite
in Höhe eines Jahresgehalts auf. Nach dem Absturz
der Aktie ist mancher völlig pleite. Rund 40 Mitarbeiter
verklagen nun ihren Arbeitgeber.
Dabei hatte alles so gut angefangen: Das Geld zu
bekommen, war für die etwa 500 Mitarbeiter im November
1999 kein Problem. Die Bank bot ihnen dazu
"einen ganz normalen Effektenkredit" an, sagt DABSprechetin
Juliane Giese. Für Volker Thieler, den
Anwalt der Kläger, ein Unding. Für ihn ist "eine Finanzierung,
bei der man die eigenen Aktien als Sicherheit
gibt, sittenwidrig". Er will dazu ein Gutachten
der Universität München vorlegen. DieDAB
hält diesen Vorwurf "für abwegig".
Für manchen der 307 Mitarbeiter, die Aktien ihres
Arbeitgebers auf Kredit kauften, ging der Traum vom schnellen Geld tatsächlich in Erfüllung - wenn
er rechtzeitig verkaufte. Denn das DAB-Papier kletterte
vom Emissionspreis bei 12,50 Euro in der Spitze
auf über 60 Euro. Danach ging es bergab. 123 Bankangestellte
konnten zur Fälligkeit des Kredits am 31.
Dezember 2002 nicht zahlen - bei einem Aktienkurs
von um die zwei Euro kein Wunder. Die geschuldeten
Summen reichen von 20000 Mark, die ein
Werksstudent bekam, bis hin zu 250000 Mark.
Anwalt Thieler, der die Klage für einen ersten
Musterprozess in der vergangenen Woche beim Arbeitsgericht
München eingereicht hat, will die Rückabwicklung
der Verträge erreichen. Er wirft der DAB
neben Sittenwidrigkeit auch einen Verstoß gegen das
Haustür-Widerrufsgesetz sowie die Arbeitgeber-
Treuepflicht vor: "Es gab interne Anweisungen, dass
die Angestellen diese Aktienkäufe und Darlehen machen
sollten. Das war Firmenphilosophie." «
Millionär werden auf Pump - mit dieser
Perspektive nahmen 1999 beim Börsengang der Direkt
Anlage Bank (DAB) viele Mitarbeiter Kredite
in Höhe eines Jahresgehalts auf. Nach dem Absturz
der Aktie ist mancher völlig pleite. Rund 40 Mitarbeiter
verklagen nun ihren Arbeitgeber.
Dabei hatte alles so gut angefangen: Das Geld zu
bekommen, war für die etwa 500 Mitarbeiter im November
1999 kein Problem. Die Bank bot ihnen dazu
"einen ganz normalen Effektenkredit" an, sagt DABSprechetin
Juliane Giese. Für Volker Thieler, den
Anwalt der Kläger, ein Unding. Für ihn ist "eine Finanzierung,
bei der man die eigenen Aktien als Sicherheit
gibt, sittenwidrig". Er will dazu ein Gutachten
der Universität München vorlegen. DieDAB
hält diesen Vorwurf "für abwegig".
Für manchen der 307 Mitarbeiter, die Aktien ihres
Arbeitgebers auf Kredit kauften, ging der Traum vom schnellen Geld tatsächlich in Erfüllung - wenn
er rechtzeitig verkaufte. Denn das DAB-Papier kletterte
vom Emissionspreis bei 12,50 Euro in der Spitze
auf über 60 Euro. Danach ging es bergab. 123 Bankangestellte
konnten zur Fälligkeit des Kredits am 31.
Dezember 2002 nicht zahlen - bei einem Aktienkurs
von um die zwei Euro kein Wunder. Die geschuldeten
Summen reichen von 20000 Mark, die ein
Werksstudent bekam, bis hin zu 250000 Mark.
Anwalt Thieler, der die Klage für einen ersten
Musterprozess in der vergangenen Woche beim Arbeitsgericht
München eingereicht hat, will die Rückabwicklung
der Verträge erreichen. Er wirft der DAB
neben Sittenwidrigkeit auch einen Verstoß gegen das
Haustür-Widerrufsgesetz sowie die Arbeitgeber-
Treuepflicht vor: "Es gab interne Anweisungen, dass
die Angestellen diese Aktienkäufe und Darlehen machen
sollten. Das war Firmenphilosophie." «
Juristen
Banker
Banker
Und was soll uns das sagen Juristen sind die besseren Banker
aber er hat nicht unrecht und die dab ein problem...nur die konsequenz wird sein..es gibt folgen für den arbeitsplatz...
invest2002
invest2002
Das ist der berühmte Griff nach dem Strohhalm!
Dazu kann ich nur eines sagen.
Wenn man als BANKKAUFMANN zu blöde ist, das Risiko
einer solchen, unverantwortlichen Vorgehensweise - indem
man am Neuen Markt Aktien auf Pump kauft - abzuschätzen,
dann muss man eben auch die Konsequenzen einer solchen
DUMMHEIT tragen!
Die Gier, die unermessliche Gier war es, die den Ruin
verursachte. 60€ waren nicht genug!
Ich möchte den Richter sehen, der einer solchen beknackten
Klage zustimmt!?
Bin übrigens auch der Ansicht, dass die Betreffenden in
Zukunft, allenfalls noch beim Discounter Regale einräumen
und Pfandflaschen zurücknehmen dürfen.
Dazu kann ich nur eines sagen.
Wenn man als BANKKAUFMANN zu blöde ist, das Risiko
einer solchen, unverantwortlichen Vorgehensweise - indem
man am Neuen Markt Aktien auf Pump kauft - abzuschätzen,
dann muss man eben auch die Konsequenzen einer solchen
DUMMHEIT tragen!
Die Gier, die unermessliche Gier war es, die den Ruin
verursachte. 60€ waren nicht genug!
Ich möchte den Richter sehen, der einer solchen beknackten
Klage zustimmt!?
Bin übrigens auch der Ansicht, dass die Betreffenden in
Zukunft, allenfalls noch beim Discounter Regale einräumen
und Pfandflaschen zurücknehmen dürfen.
Bankkaufleute???? ich lach mich kaputt
Glaubt Ihr im Ernst, dass bei der DAB Bankkaufleute arbeiten
bj2
Glaubt Ihr im Ernst, dass bei der DAB Bankkaufleute arbeiten
bj2
@#11
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