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    DGAP-News  648  0 Kommentare ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe - Seite 2



    Norton Rose Fulbright LLP für ADLER und Allen & Overy LLP auf Bankenseite wurden im Hinblick auf beide Transaktionen mandatiert. Beide Kanzleien waren bereits als Rechtsberater von ADLER bzw. der Banken im Zusammenhang mit früheren erfolgreichen Anleiheemissionen von ADLER tätig, einschließlich der letzten Aufstockung der Anleihe im April 2017.



    Ihr Kontakt für Rückfragen:


    Dr. Rolf-Dieter Grass

    Leiter Unternehmenskommunikation

    ADLER Real Estate AG

    Telefon: +49 (30) 2000 914 29
    r.grass@adler-ag.com



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    Keiner der Solicitation Agents gibt eine Empfehlung, Gewährleistung oder Garantie in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung ab. Insbesondere übernimmt keiner der Solicitation Agents eine Funktion oder Verantwortung in Bezug auf oder eine Haftung für die Aufforderung zur Stimmabgabe, die die Gesellschaft an die wirtschaftlichen Eigentümer von Schuldverschreibungen richtet, die keine Berechtigten Wertpapierinhaber (Eligible Securityholders) sind. Ein "Berechtigter Wertpapierinhaber" ist ein Inhaber der Schuldverschreibungen, der (a) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ("EU") ein "professioneller Kunde" im Sinne von Anhang II Abschnitt 1 der Richtlinie 2004/39 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente ist, oder (b) in einer Rechtsordnung außerhalb der EU, ein institutioneller Inhaber nach dem anwendbarem lokalen Recht und kein Retail-Investor ist. Inhaber von Schuldverschreibungen, die keine Berechtigten Wertpapierinhaber sind, sollten alle Fragen, die sie bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe oder der vorgeschlagenen Änderung haben, an die Gesellschaft richten.

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