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Vonovia SE: Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab
DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
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Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab
- Annahmequote von insgesamt 73,8% der BUWOG Aktien
- Nachfrist zum Übernahmeangebot läuft bis 18. Juni 2018
Bochum, 15. März 2018 - Die Vonovia SE ("Vonovia") schließt die ursprüngliche Annahmefrist für das Übernahmeangebot an die Aktionäre der BUWOG AG ("BUWOG") erfolgreich ab. Die für den Vollzug des Übernahmeangebots notwendige Mindestannahmeschwelle von 50% plus 1 Aktie wurde bereits am 12. März 2018 überschritten. Auch die weiteren Vollzugsbedingungen sind allesamt bereits eingetreten.
Bis zum Ende der ursprünglichen Annahmefrist wurden 82.844.967 Stück BUWOG Aktien zum Verkauf angedient; dies entspricht einer Annahmequote von insgesamt 73,8% der BUWOG Aktien. Zudem wurde das Angebot für 2.988 Stück BUWOG-Wandelschuldverschreibungen, die 99,6% des gesamten Nominales entsprechen, angenommen.
BUWOG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien zu gleichbleibenden Angebotskonditionen während der weiteren Annahmefrist (Nachfrist) andienen. Inhaber von BUWOG-Wandelschuldverschreibungen, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre BUWOG-Wandelschuldverschreibungen während der Nachfrist gegen eine Barzahlung von EUR 93.049,33 je BUWOG-Wandelschuldverschreibung und zu sonst unveränderten Angebotskonditionen andienen.