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    DGAP-News  406  0 Kommentare Vonovia SE: Vonovia schließt reguläre Annahmefrist für BUWOG Angebot erfolgreich ab - Seite 2



    Die Nachfrist wird am 16. März 2018 beginnen und am 18. Juni 2018 um 17:00 Uhr MEZ enden.



    Die Abwicklung des Angebots für die während der ursprünglichen Annahmefrist angedienten Aktien und Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 26. März 2018 stattfinden. Aktionäre und Eigentümer von Wandelschuldverschreibungen, die ihre Beteiligungspapiere in der Nachfrist andienen, erhalten die Gegenleistung voraussichtlich Anfang Juli 2018.



    Das Ergebnis der Annahmefrist wurde auf der Transaktionswebsite der Vonovia (http://de.vonovia-tob.de) veröffentlicht und wird am 16. März 2018 in der Wiener Zeitung bekanntgegeben.

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    Über Vonovia


    Die Vonovia SE ist Deutschlands führendes bundesweit aufgestelltes Wohnungsunternehmen. Heute besitzt und verwaltet Vonovia rund 347.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen in Deutschland. Der Portfoliowert liegt bei zirka 33,4 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem wird das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung bauen.



    Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert, seit September 2015 im DAX 30 gelistet. Zudem wird die Vonovia SE in den internationalen Indizes STOXX Europe 600, MSCI Germany, GPR 250 sowie EPRA/NAREIT Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 8.400 Mitarbeiter.



    Zusatzinformationen:

    Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse

    ISIN: DE000A1ML7J1

    WKN: A1ML7J

    Common Code: 094567408

    Sitz und Geschäftsanschrift der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland

    Amtsgericht Bochum, HRB 16879



    Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE (Vonovia) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der BUWOG AG (BUWOG). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Die Vonovia als Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von BUWOG-Aktien und BUWOG-Wandelschuldverschreibungen wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. In Übereinstimmung mit österreichischem und europäischem Recht wird das Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmegesetzes (Übernahmegesetz), durchgeführt. Die Durchführung des Übernahmeangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Österreich erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Vonovia und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 1 Ziffer 6 Übernahmegesetz übernehmen daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen von sonstigen Informationen zu dem beabsichtigten Übernahmeangebot sind ausschließlich in Österreich beabsichtigt, soweit diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben erforderlich bzw. zulässig sind.

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