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RIB Software SE beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - Seite 3
Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Investment Professionals im Sinne von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" usw.) (alle diese Personen zusammen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und darf nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind, verwendet werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils "Relevanter Mitgliedstaat"), ist diese Veröffentlichung und ein etwa nachfolgendes Angebot ausschließlich an Personen gerichtet, die als ,qualifizierte Anleger' im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger") anzusehen sind. In diesem Zusammenhang bezeichnet der Ausdruck "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung, und schließt die Maßnahmen zur Umsetzung in dem Relevanten Mitgliedstaat ein.
Es wurden keine Maßnahmen unternommen, die dazu führen könnten, dass ein Angebot der Aktien oder der Besitz oder die Weiterleitung dieser Veröffentlichung in anderen Jurisdiktionen, in denen dafür besondere Voraussetzungen zu erfüllen sind, zulässig wäre. Personen, die in den Besitz dieser Veröffentlichung gelangen, sind gehalten, sich selbst über derartige Voraussetzungen zu informieren und diese zu beachten.
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22.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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