checkAd

    4,7 Milliarden US-Dollar Strafe  3027  2 Kommentare Johnson & Johnson: Milliardenstrafe wegen krebserregendem Talk-Puder

    Johnson & Johnson soll Asbest-belastete Talk-Kosmetikprodukte verkauft haben. Ein Gericht verurteilte den US- Pharmakonzern deshalb zu einer Zahlung in Höhe von 4,7 Milliarden US-Dollar. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Die J&J-Aktie fiel an den deutschen Börsen am Freitagmorgen um mehr als zwei Prozent.

    Der US-amerikanische Pharma- und Konsumgüterhersteller Johnson & Johnson muss im Prozess um mutmaßlich krebserregende talkhaltige Kosmetikprodukte 4,7 Milliarden US-Dollar Strafe zahlen. Dies ordnete gestern eine Geschworenenjury im US-Bundesstaat Missouri an. Die Zahlung setzt sich aus 550 Millionen Dollar Entschädigung sowie einer Strafe in Höhe von 4,14 Milliarden US-Dollar zusammen. Geklagt hatten 22 Frauen, die durch die Produkte des Konzerns an Eierstockkrebs erkrankt seien, so die "ARD".

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Johnson & Johnson!
    Long
    136,90€
    Basispreis
    0,97
    Ask
    × 12,67
    Hebel
    Short
    157,02€
    Basispreis
    0,96
    Ask
    × 12,15
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Der Konzern verkauft talkhaltige Kosmetikprodukte, welche im Verdacht stehen krebserregendes Asbest zu enthalten. Das Unternehmen erklärte jedoch, dass jahrzehntelange Studien zeigen würden, dass Talk sicher ist, und das frühere Talk-Urteile aus technischen Gründen erfolgreich aufgehoben wurden. In einer Unternehmenserklärung heißt es: "Johnson & Johnson ist zutiefst enttäuscht von dem Urteil, das das Ergebnis eines grundsätzlich unfairen Prozesses war". Man werde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

    Mark Lanier, der Anwalt der Klägerinnen, forderte J&J in einem Statement dazu auf, seine Talkprodukte vom Markt zu nehmen, "bevor weitere Qualen, Schaden und Tod durch eine schreckliche Krankheit verursacht werden. Wenn J&J darauf besteht, weiterhin Talk zu verkaufen, sollten sie es mit einem Warnhinweis markieren". Die Klägerinnen argumentieren, dass der Konzern bereits seit den 1970er Jahren von den gesundheitlichen Gefahren von Talk gewusst hätte und seine Produkte trotzdem nicht vom Markt nahm.

    Gegen das Unternehmen gibt es rund 9.000 Klagen im Zusammenhang mit talkhaltigen Kosmetikprodukten. Die Aktie des Unternehmens fiel am Freitagmorgen an den deutschen Börsen um mehr als zwei Prozent:

    Johnson & Johnson

    +0,35 %
    -0,04 %
    -4,16 %
    -6,32 %
    -8,87 %
    -0,48 %
    +9,82 %
    +89,20 %
    +664,83 %
    ISIN:US4781601046WKN:853260

    Quelle:
    ARD
    CNBC



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen

    Verfasst vonFerdinand Hammer
    4,7 Milliarden US-Dollar Strafe Johnson & Johnson: Milliardenstrafe wegen krebserregendem Talk-Puder Johnson & Johnson soll Asbest-belastete Talk-Kosmetikprodukte verkauft haben. Ein Gericht verurteilte den US- Pharmakonzern deshalb zu einer Zahlung in Höhe von 4,7 Milliarden US-Dollar. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Die J&J-Aktie fiel an den deutschen Börsen am Freitagmorgen um mehr als zwei Prozent.

    Disclaimer